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Entschließung des Rates vom 18. Dezember 1979 über die Anpassung der Arbeitszeit

CELEX
31980Y0104(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1979-12-18
In force since
1979-12-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 18. Dezember 1979 über die Anpassung der Arbeitszeit Amtsblatt Nr. C 002 vom 04/01/1980 S. 0001 - 0003 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0180 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0180 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 18 . Dezember 1979 über die Anpassung der Arbeitszeit DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , nach Kenntnisnahme von dem Entschließungsentwurf der Kommission , in Erwägung nachstehender Gründe : Die demographische Entwicklung , die Perspektiven eines gemässigten Wirtschaftswachstums sowie die Anpassungsprobleme , die sich insbesondere aus den Preiserhöhungen für Erdöl ergeben , die Strukturprobleme des Arbeitsmarktes und die schrittweise Einführung neuer Technologien verschärfen die Beschäftigungsprobleme in den 80er Jahren .

Die globale Strategie , die darauf abzielt , das Wachstums - , Wettbewerbs - und Innovationspotential zu stärken , die Beschäftigungslage zu verbessern und neuentstehenden sozialen Bedürfnissen unter nichtinflationären Bedingungen gerecht zu werden , muß weiterverfolgt werden ; die Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitszeit müssten als flankierende Maßnahmen , die zu einer Politik zur Verbesserung der Beschäftigungslage beitragen können , in diese globale Strategie eingebettet werden . Ferner müssen die Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitszeit im Hinblick auf eine Verbesserung der Lebens - und Arbeitsbedingungen konzipiert werden ; sie müssen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes beitragen und die Teilnahme der Arbeitnehmer am sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt fördern .

Es ist angezeigt , die etwaigen Kosten dieser Maßnahmen im Griff zu behalten , wobei der Übernahme dieser Kosten in angemessener Weise Rechnung zu tragen ist . Im Rahmen der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern sollte die Möglichkeit einer Aufteilung des gesamten Produktivitätszuwachses zwischen der Anpassung der Arbeitszeit und den Lohn - und Gehaltserhöhungen berücksichtigt werden . Diese Politik kann nicht unabhängig von den Maßnahmen konzipiert werden , die zum Ziel haben , die Mobilität und die Ausbildung der Arbeitnehmer zu fördern und die erforderliche Investitionstätigkeit oder Umorganisation - insbesondere in den .

Unternehmen - zu erleichtern , um Neueinstellungen zu fördern oder Entlassungen vorzubeugen . Solche Maßnahmen setzen die Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter voraus . Diese Maßnahmen unterliegen tarifvertraglichen Vereinbarungen oder der nationalen Gesetzgebung ; doch müsste ihre globale Kohärenz - vor allem unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit zwischen den Verhaltensweisen der Sozialpartner - von allen Beteiligten auch im Rahmen eines Dialogs und einer Konsultation auf Gemeinschaftsebene angestrebt werden . Der mündliche Bericht der Kommission über die Kontakte , die im Anschluß an die Arbeiten des Rates vom 15 .

Mai 1979 und des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen vom 22 . Mai 1979 zwischen und mit den Sozialpartnern zum Thema der Anpassung der Arbeitszeit stattfanden , wurde berücksichtigt . Die Beratungen des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen vom 9 . Oktober 1979 wurden berücksichtigt . Die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik vom 26 . Oktober 1979 wurde berücksichtigt - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN : Der Rat hebt hervor , daß für die Bewertung etwaiger Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitszeit vielfältige Faktoren zu berücksichtigen sind , zu denen an erster Stelle die Auswirkungen auf die Produktionskapazitäten der Unternehmen , die Veränderung der Produktivität und der Lohnausgleich gehören , und daß bei der Suche nach den zu treffenden Maßnahmen den Möglichkeiten einer Dezentralisierung , einer Differenzierung nach Sektoren und Tätigkeitsbereichen sowie einer schrittweisen Durchführung Rechnung getragen werden sollte ; ferner müsste die Möglichkeit für eine Überprüfung dieser Maßnahmen gegeben sein .

Er ersucht die Kommission , die aufgenommenen Kontakte , die für die Verwirklichung der in dieser Entschließung erwähnten Initiativen wesentlich sind , aktiv weiterzubetreiben . Er stimmt , ausgehend von seinen Schlußfolgerungen vom 15 . Mai 1979 , und aufgrund des in den letzten Monaten geführten Gedankenaustausches sowie der ersten Arbeiten der Kommission den folgenden Ausrichtungen zu : A . Aktionsbereiche 1 . Alternierende Ausbildung Der Rat hat in einer getrennten Entschließung Stellung genommen . 2 . Überstunden Der Rat ist folgender Ansicht : i ) Es empfiehlt sich , den systematischen Rückgriff auf Überstunden einzuschränken , wobei die notwendige Flexibilität des Produktionsprozesses der Unternehmen und die Lage des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen sind . ii ) Wegen der unterschiedlichen Verhältnisse in den Mitgliedstaaten ist es zweckmässig , eine allmähliche Einführung dieses Grundsatzes in den einzelnen Mitgliedstaaten vorzusehen , wobei den Problemen Rechnung zu tragen ist , die sich in diesem Zusammenhang für Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen und Gehältern in bestimmten Mitgliedstaaten ergeben könnten . iii ) Ferner ist es erforderlich , daß die Einführung dieses Grundsatzes nach dem in jedem Mitgliedstaat üblichen Verfahren unter Beachtung der Autonomie der Sozialpartner gewährleistet wird . iv ) Ein geeignetes Mittel , um zu solchen Einschränkungen zu gelangen , wäre zum Beispiel die Einführung des Grundsatzes einer Ausgleichsruhezeit für systematisch geleistete Überstunden , wobei ein solcher Ausgleich sich jedoch nicht notwendigerweise auf alle geleisteten Überstunden erstrecken würde . v ) Die Kontrolle müsste nach den in jedem Mitgliedstaat geltenden Verfahren erfolgen .

3 . Flexible Altersgrenze Der Rat weist darauf hin , daß er grossen Wert darauf legt , daß die Kommission ihre Arbeiten über die flexible Altersgrenze fortsetzt . Er ist der Ansicht , daß die flexible Altersgrenze - die freiwillig sein sollte - in Verbindung mit Maßnahmen zur Erleichterung der schrittweisen Arbeitszeitverkürzungen gegen Ende des Arbeitslebens , wie zum Beispiel der Teilzeitbeschäftigung und der Verlängerung der Urlaubsdauer für ältere Arbeitnehmer , entwickelt werden muß . 4 . Teilzeibeschäftigung Der Rat stellt fest , daß die Teilzeitbeschäftigung eine Realität des Arbeitsmarktes geworden ist , daß jedoch die Voraussetzungen für ihre Durchführung näher zu bestimmen sind .

Er ist der Ansicht , daß ein gemeinschaftliches Vorgehen von folgenden Grundsätzen ausgehen sollte : i ) Die Teilzeitbeschäftigung muß freiwillig und Männern wie Frauen zugänglich sein . Sie darf nicht Personen auferlegt werden , die eine Vollzeitbeschäftigung wünschen . Es ist ferner sorgfältig darauf zu achten , daß die Teilzeitbeschäftigung weder auf die Erwerbstätigkeit von Frauen noch auf die niedrigsten Qualifikationsebenen beschränkt wird . ii ) Es wäre zu prüfen , inwieweit die Teilzeitbeschäftigung bestimmten Arbeitnehmergruppen und insbesondere Eltern mit Kleinkindern und älteren Arbeitnehmern in grösserem Umfang zugänglich gemacht werden könnte . iii ) Grundsätzlich müssen Teilzeitbeschäftigte unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale ihrer Tätigkeit die gleichen sozialen Rechte und Verpflichtungen erhalten wie Vollzeitarbeitskräfte . iv ) Die Teilzeitarbeit darf sich nicht ausschließlich auf eine Halbtagsbeschäftigung beschränken .

Sie kann nach einem täglichen , wöchentlichen oder monatlichen Rhythmus konzipiert werden , der den Bedürfnissen der verschiedenen Arbeitnehmergruppen und der Unternehmen entspricht . 5 . Zeitarbeit Der Rat stellt fest , daß die Zeitarbeit in den meisten Mitgliedstaaten in den letzten Jahren bemerkenswert zugenommen hat . Er ist der Ansicht , daß eine Gemeinschaftsaktion zur Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten unternommen werden soll , um einerseits die Zeitarbeit zu überwachen und andererseits den sozialen Schutz der Zeitarbeitnehmer zu gewährleisten . 6 . Schichtarbeit Der Rat vertritt die Ansicht , daß die Schichtarbeit unter Berücksichtigung der Aspekte der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes betrachtet werden muß .

Er ist ferner der Auffassung , daß auch die wirtschaftlichen Aspekte des Problems , insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen , berücksichtigt werden müssen . 7 . Jährliches Arbeitsvolumen Der Rat ersucht die Kommission , zusammen mit den Sozialpartnern zu prüfen , unter welchen Bedingungen gemeinschaftliche Gesichtspunkte für die Verringerung des jährlichen Arbeitsvolumens entwickelt werden könnten , die gegebenenfalls in einzelstaatlichen , branchenbezogenen oder sektoralen Vereinbarungen berücksichtigt werden könnten . Nach Auffassung des Rates ist bei diesen Gesichtspunkten sowohl dem Problem der Verbesserung der Arbeitsbedingungen als auch der Notwendigkeit , Entlassungen zu vermeiden und Neueinstellungen zu fördern , Rechnung zu tragen .

Ebenso wäre zu berücksichtigen , daß die Wettbewerbsbedingungen gewahrt und die Auswirkungen der Verkürzung der Jahresarbeitszeit auf die Arbeitskosten in Grenzen gehalten werden müssen . Ausserdem sollten bei diesen Gesichtspunkten alle Initiativen berücksichtigt werden , die im Bereich der Anpassung der Arbeitszeit insbesondere entsprechend den oben genannten Ausrichtungen ergriffen werden könnten . B . Schlußbestimmungen 1 . Nach Maßgabe der erzielten Fortschritte hinsichtlich der verschiedenen Aspekte der Anpassung der Arbeitszeit , die in dieser Entschließung behandelt werden , und unter Hinweis auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 12/13 .

März 1979 in Paris , ersucht der Rat die Kommission , ihm folgendes vorzulegen : - ihre Schlußfolgerungen in bezug auf die Möglichkeiten einer Entwicklung gemeinschaftlicher Gesichtspunkte im Bereich der Begrenzung des systematischen Rückgriffs auf Überstunden und der Verkürzung der effektiven Jahresarbeitszeit in der Gemeinschaft ; - spezifische Mitteilungen über die flexible Altersgrenze , die Teilzeitbeschäftigung und die Zeitarbeit . 2 . Im übrigen ersucht der Rat - die Kommission , mit den Sozialpartnern umfassende Konsultationen über die Frage der Anpassung der Arbeitszeit fortzusetzen ; - die Sozialpartner , ihre Kontakte auf Gemeinschaftsebene fortzusetzen und zu vertiefen und ihren Beitrag zu den vom Rat und von der Kommission unternommenen Bemühungen zu leisten sowie ihre Aktionen in den Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung weiterzuführen .

Diese Konsultationen und Kontakte sollten zur Festlegung gemeinschaftlicher Gesichtspunkte führen , aufgrund derer der Zusammenhang des Ganzen gewährleistet und ein Konsens auf Gemeinschaftsebene gefördert werden könnte .

Relations

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