Entschließung des Rates vom 18. Februar 1980 betreffend Schnelle Brüter Amtsblatt Nr. C 051 vom 29/02/1980 S. 0005 - 0006 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0211 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0211 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 18 . Februar 1980 betreffend Schnelle Brüter DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - hat die Mitteilung der Kommission " Die Option des Schnellen Brüters in der Gemeinschaft - Begründung , Stand , Probleme und Aktionsaussichten " zur Kenntnis genommen ; in Anbetracht dessen , daß a ) die Energieversorgungslage in der Gemeinschaft durch eine starke Abhängigkeit von Primärenergieeinfuhren und ungewisse Aussichten für die Versorgung mit Kohlenwasserstoffen auf weltweiter Ebene gekennzeichnet ist , b ) der Brutreaktor eine wichtige Rolle für die Energieversorgung der Gemeinschaft spielen könnte , indem er zur schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit von Uraneinfuhren sowie zur Zahlungsbilanzverbesserung beiträgt , c ) im Hinblick auf die Entwicklung dieser Reaktorreihe bereits Anstrengungen unternommen und unter anderem dank der bestehenden Abkommen über Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Ergebnisse erzielt worden sind - ERKLÄRT SICH MIT FOLGENDEM EINVERSTANDEN : - Es liegt im Interesse der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten , die Option offenzuhalten , den Energieversorgungsunternehmen binnen Fristen , die dem Energiebedarf der Gemeinschaft gebührend Rechnung tragen , Brutreaktoren auf kommerzieller Basis zur Verfügung zu stellen , ohne daß dadurch die Modalitäten der Entscheidungsprozesse in den Mitgliedstaaten präjudiziert werden . - Die Mitgliedstaaten und die Unternehmen , die es insbesondere im Interesse einer verstärkten Sicherheit der Energieversorgung in der Gemeinschaft als zweckdienlich erachtet haben , Programme im Bereich der Brutreaktoren durchzuführen , gewährleisten die Weiterführung der laufenden Vorhaben und der Untersuchungen einschließlich derer über den Brennstoffkreislauf , ohne daß dadurch Maßnahmen in bezug auf die Anwendungsmodalitäten , zu denen sie sich veranlasst sehen , präjudiziert werden , und setzen die Bemühungen fort , die darauf gerichtet sind , daß die Leistungen dieses Reaktorsystems jederzeit angemessene Garantien in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften auf dem Gebiet der Sicherheit sowie des Strahlen - und des Umweltschutzes bieten . - Die Gemeinschaft wird die Verwirklichung dieser Ziele unterstützen .
Jede neue Form dieser Unterstützung und deren konkrete Einzelheiten werden aufgrund von Vorschlägen der Kommission vom Rat bestimmt . Die Arbeiten zur schrittweisen Harmonisierung der Sicherheitsnormen und -maßnahmen werden im Rahmen des Koordinierungsausschusses " Schnelle Reaktoren " fortgesetzt . Die Öffentlichkeit muß über die Lage im Bereich der Schnellen Brüter unterrichtet werden . Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden in diesem Zusammenhang ihre Bemühungen zur bestmöglichen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die von ihnen durchgeführten Maßnahmen im Bereich der Schnellen Brüter fortsetzen und verstärken .
Die Kommission wird im Hinblick auf die sie betreffenden Aktionen gleichermassen verfahren .