Entschließung des Rates vom 9. Juni 1980 betreffend neue Orientierungen für Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Energieeinsparung Amtsblatt Nr. C 149 vom 18/06/1980 S. 0003 - 0005 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0005 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0005 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 9 . Juni 1980 betreffend neue Orientierungen für Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Energieeinsparung DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme von den Mitteilungen der Kommission " Dritter Bericht über das Programm der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Energieeinsparung " und " Neue Energieeinsparmaßnahmen der Gemeinschaft " vom 21 .
Juni 1979 , nach Kenntnisnahme von der Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ) , nach Kenntnisnahme von der Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ) , in Erwägung nachstehender Gründe : Der Rat hat am 17 . Dezember 1974 Entschließungen betreffend einmal die Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik für 1985 ( 3 ) und zum anderen ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung ( 4 ) verabschiedet . Der Europäische Rat hat in seinen Schlußfolgerungen vom Juli 1978 und vom März 1979 die Ziele für die rationelle Energienutzung für 1985 bestätigt und vertieft .
Es ist notwendig , für das Programm der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Energieeinsparung Ziele für 1990 festzusetzen . Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft haben insgesamt im allgemeinen zufriedenstellende Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Ziele für 1985 gemacht . Jeder Mitgliedstaat muß jedoch durch die Verabschiedung vergleichbarer Programme für die Energieeinsparung unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der jeweiligen Mitgliedstaaten zur Erreichung der Ziele der Gemeinschaft beitragen . Die Koordinierung der Programme der Mitgliedstaaten und , wo notwendig , spezifischer Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene , kann zu besseren Ergebnissen beitragen , und zwar nach den Verträgen - 1 . billigt das Ziel , wonach für die Gemeinschaft insgesamt das durchschnittliche Verhältnis zwischen der Zuwachsrate des Bruttoverbrauchs an Primärenergie und der Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts bis 1990 schrittweise auf 0,7 oder weniger gesenkt werden soll ;
2 . stimmt darin überein , daß die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls ihre Energiesparprogramme mit dem Ziel anpassen sollten , daß jeder Mitgliedstaat bis Ende 1980 über Energiesparprogramme , die alle Hauptbereiche der Energieverwendung erfassen , sowie über eine angemessene Energiepreispolitik verfügt . Damit diese Programme eine vergleichbare Wirkung erzielen , sollten ihnen Grundsätze der Energiepreispolitik und Maßnahmen zugrunde gelegt werden , wie sie in dem Grundlagenprogramm im Anhang empfohlen werden . Sie müssen jedoch den spezifischen Prioritäten und Verhältnissen der Mitgliedstaaten angepasst sein ;
3 . stimmt darin überein , daß insbesondere in den internationales Organisationen die Arbeiten zur technischen Entwicklung von Methoden zur Messung des Energieverbrauchs sowie von Normen zur Messung der Leistung insbesondere für Wärmeerzeuger und Haushaltsgeräte beschleunigt werden müssen ; 4 . bittet die Kommission , ihn anhand der informationen der Mitgliedstaaten über den Stand der einzelstaatlichen Energiesparprogramme auf dem laufenden zu halten , und ersucht die Kommission , ihm über die Fortschritte bei der Erreichung der Energiesparziele der Gemeinschaft Bericht zu erstatten ( 1 ) ABl .
Nr . C 117 vom 12 . 5 . 1980 , S . 66 . ( 2 ) ABl . Nr . C 113 vom 7 . 5 . 1980 , S . 1 . ( 3 ) ABl . Nr . C 153 vom 9 . 7 . 1975 , S . 2 . ( 4 ) ABl . Nr . C 153 vom 9 . 7 . 1975 , S . 5 . ANHANG LEITLINIEN FÜR EIN GRUNDLAGENPROGRAMM FÜR ENERGIEEINSPARUNGEN , DAS ALLEN MITGLIEDSTAATEN EMPFOHLEN WIRD A . ENERGIEPREISE Die Energiepreise sollten von folgenden Grundsätzen geleitet sein : - Die Verbraucherpreise sollten die repäsentativen Bedingungen auf dem Weltmarkt unter Berücksichtigung der längerfristigen Tendenzen widerspiegeln . - Ein für die Verbraucherpreise bestimmender Faktor sollten die Kosten für den Ersatz und die Entwicklung von Energiequellen sein . - Bei den Energie-Marktpreisen sollte grösstmögliche Transparenz bestehen .
Die Energiepreise sowie die den Verbrauchern entstehenden Kosten der Energieaufnahme von Geräten sollten so weit wie möglich bekannt gemacht werden . B . MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER RATIONELLEN ENERGIENUTZUNG Folgende Maßnahmen werden empfohlen : 1 . Energieeinsparung in Wohngebäuden - Wesentliche Anhebung der Mindestanforderungen bei neuen Wohngebäuden und Heizsystemen hinsichtlich der obligatorischen Mindestleistung ; - Vorschriften über getrennte Messung und Abrechnung sowie Regelung von Heizsystemen in Gebäuden mit mehreren wohnungen ; - Leistungsnormen und Kontrolle der Wartung von Heizsystemen ; - Werbekampagnen und Beratungszentren für Energieeinsparung in Wohnungen ; - finanzielle Beihilfen zur notwendigen Umrüstung bestehender Gebäude , ein Musterprogramm für Wohnungen in öffentlichem Eigentum ; - Etikettierung , die den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten angibt .
2 . Energieeinsparung in der Industrie - Buchführung über den Energieverbrauch , vor allem in Industrien mit hohem Energieverbrauch ; - finanzielle Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen , Werbekampagnen ; - finanzielle Beihilfen und Steuererleichterungen zur Förderung energiesparender Investitionen ; - finanzielle Beihilfen zur Förderung der Markteinführung neuer Technologien , neuer energiesparender Ausrüstungen und Verfahren ( Demonstrationsvorhaben ) . 3 . Energieeinsparung in der Landwirtschaft - Förderung des Einsatzes landwirtschaftlichen Geräts mit sparsamerem Energieverbrauch für den Transport und für die Behandlung der Anbauerzeugnisse ;
Aufklärung und Ausbildung der Anwender im Hinblick auf eine bessere Nutzung des vorhandenen Geräts und die Anwendung energiesparender Anbautechniken ; - rationelle Verwendung von Kunstdünger ; - Stärkere Nutzung der örtlich verfügbaren Substitutionsenergiequellen für das Heizen von landwirtschaftlichen Gebäuden und Gewächshäusern . 4 . Energieeinsparung in Büros und im Handel - Musterprogramm für öffentliche Gebäude ; - obligatorische Mindestanforderungen für neue Büros ; - Leistungsnormen und Kontrolle der Wartung von Heizsystemen , Klima - und Belüftungsanlagen . 5 . Energieeinsparung im Verkehrsbereich - Informations - und Werbekampagnen ; - Einführung einer Standardmethode zur Messung des Treibstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugen ; - erforderlichenfalls Treffen von Vorkehrungen , die bewirken , daß die neuen Kraftfahrzeuge , die in der Gemeinschaft verkauft werden , den von den Kraftfahrzeugherstellern der Gemeinschaft angekündigten freiwilligen Zielen für die Verringerung des Treibstoffverbrauchs entsprechen ; - systematische Sammlung von auf einzelstaatlicher Ebene zur Verfügung stehenden Daten , die eine Beobachtung der Fortschritte bei der Verwirklichung dieser freiwilligen Zielsetzungen auf Gemeinschaftsebene gestattet .
6 . Energieerzeugung Maßnahmen zur Förderung der rationellen Nutzung von Wärme , die bei der Stromerzeugung oder bei Industrieverfahren anfällt , sowie der Entwicklung von Wärmeverteilernetzen . 7 . Information und Aufklärung - Laufende Werbekampagnen über Energieeinsparung ; - Aufklärungsprogramme an Schulen , technischen Fachschulen und Hochschulen sowie Programme für die Berufsumschulung . 8 . Ständige Bemühungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Demonstration