Entschließung des Rates vom 27. Juni 1980 über Leitlinien für eine Arbeitsmarktpolitik der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 168 vom 08/07/1980 S. 0001 - 0004 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 3 S. 0183 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0211 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0211 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 27 . Juni 1980 über Leitlinien für eine Arbeitsmarktpolitik der Gemeinschaft DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , in Erwägung nachstehender Gründe : In Anbetracht der Perspektiven eines gemässigten Wachstums , der demographischen Entwicklung und der Probleme der strukturellen Anpassung , die sich im besonderen aus der Energiekrise , der Einführung neuer Technologien sowie den Veränderungen in der Weltwirtschaft ergeben , bleibt in den kommenden Jahren , insbesondere in bestimmten Gebieten der Gemeinschaft , die Gefahr einer besorgniserregenden Beschäftigungslage bestehen .
Die Erweiterung der Gemeinschaft kann der Beschäftigungslage in der Gemeinschaft eine neue Dimension verleihen . Die Antwort der Gemeinschaft auf die wirtschaftlichen und sozialen Probleme muß sich in eine globale Strategie einfügen , die darauf abzielt , unter nichtinflationären Bedingungen das Wachstums - , Wettbewerbs - und Innovationspotential zu stärken , die Beschäftigungslage zu verbessern und neu entstehenden sozialen Bedürfnissen gerecht zu werden . In diesem Rahmen sollte ein besser abgestimmtes Vorgehen in bezug auf die Beschäftigungsprobleme festgelegt werden , damit auf einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene eine Beschäftigungspolitik erreicht wird , mit der die Arbeitslosigkeit wirkungsvoller bekämpft werden kann .
Die Arbeitsmarktpolitik ist ein bedeutender Teil der Beschäftigungspolitik . Ihre wesentliche Aufgabe ist es , eine quantitative und qualitative Anpassung von Stellenangeboten und Stellengesuchen durch kohärente und uneingeschränkte Ausübung der Funktionen der Berufs - und Arbeitsberatung , der beruflichen Bildung und der Weiterbildung und der Funktion der Stellenvermittlung sowie gegebenenfalls durch Maßnahmen hinsichtlich der räumlichen Mobilität zu begünstigen . Die wirksame Erfuellung dieser Aufgabe erfordert eine angemessene Entwicklung einer vorausschauenden Betrachtung des Arbeitsmarktes .
Die Initiativen , die bereits auf Gemeinschaftsebene aufgrund des Vertrages und der Entschließung des Rates vom 21 . Januar 1974 über ein sozialpolitisches Aktionsprogramm ( 1 ) ergriffen worden sind , stellen einen bedeutenden Besitzstand dar . In diesem Zusammenhang ist besonders hinzuweisen auf - die Interventionen der verschiedenen gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente , insbesondere des Europäischen Sozialfonds , dessen Mittel beträchtlich erhöht worden sind und der gegenwärtig ein bedeutendes Instrument zur Durchführung der Arbeitsmarktpolitik darstellt ; - das auf dem Gebiet der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer Erreichte , insbesondere das Vorhandensein eines Mechanismus zum Ausgleich von Stellenangeboten und Stellengesuchen , sowie die Leitlinien , die in der Entschließung des Rates vom 9 .
Februar 1976 über ein Aktionsprogramm zugunsten der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ( 2 ) festgelegt sind ; ( 1 ) ABl . Nr . C 13 vom 12 . 2 . 1974 , S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . C 34 vom 14 . 2 . 1976 , S . 2 .