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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 22. Juli 1980 über den Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung

CELEX
31980Y0802(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1980-07-22
In force since
1980-07-22
Status
In force

Text

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Entschließung des Rates vom 22. Juli 1980 über den Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung Amtsblatt Nr. C 196 vom 02/08/1980 S. 0001 - 0001 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 18 S. 0271 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 18 S. 0271 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 22 . Juli 1980 über den Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - in Erwägung nachstehender Gründe : Das Halten von Legehennen in Käfigbatterien ist die am weitesten verbreitete Form der Eiererzeugung in der Gemeinschaft und trägt sehr weitgehend zu der hohen Produktivität dieses Sektors bei .

Diese Haltungsform kann in gewissen Fällen zu unnötigem und übermässigem Leiden der Tiere führen . In Anbetracht dieses Risikos ist die Annahme geeigneter Maßnahmen gerechtfertigt . Die Unterschiedlichkeit der derzeitigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren in Massentierhaltung kann die Wettbewerbsbedingungen verfälschen und damit unmittelbare Auswirkungen auf das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes haben . Es ist deshalb notwendig , prioritäre Parameter festzulegen und gemeinsame Mindestanforderungen zu definieren , die bei allen intensiven Haltungssystemen den Erfordernissen des Tierschutzes , der Sozialethik und der Hygiene genügen und wirtschaftlich angemessen sind .

Dementsprechend müssen als erster Schritt Gemeinschaftsmaßnahmen zum Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung festgelegt werden . Bei der Annahme dieser Maßnahmen ist jedoch eine Anpassungsfrist für ihre Anwendung vorzusehen . Um die Grundlage für weitere Gemeinschaftsmaßnahmen zu schaffen , müssen die Untersuchungen über das Wohlbefinden der Tiere nicht nur bei der Hennenhaltung in Käfigbatterien , sondern auch bei sonstigen möglichen Haltungssystemen fortgesetzt werden - KOMMT ÜBEREIN , daß das Halten von Legehennen in Käfigbatterien den zum Schutz dieser Tiere erlassenen Mindestnormen und -kriterien entsprechen muß ; daß hierfür geeignete Regelungen vom Rat auf Vorschlag der Kommission vor dem 1 .

November 1981 erlassen werden müssen . ERSUCHT DIE KOMMISSION , 1 . ihm alsbald einen Bericht und vor dem 1 . Juli 1981 geeignete Vorschläge zur Verwirklichung dieses Ziels unter angemessener Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen zu unterbreiten . 2 . ihre Untersuchungen über das Wohlbefinden von Legehennen in den verschiedenen möglichen Haltungssystemen fortzusetzen .

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