Anhörung des Rates gemäß Artikel 53 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu einer Entscheidung der Kommission über eine von der Chamber of Coal Traders des Vereinigten Königreichs und dem National Coal Board eingerichteten Ausgleichskasse zur Verbilligung von Anthrazit und Anthrazitbriketts mit Herkunft aus der Gemeinschaft und Drittländern Amtsblatt Nr. C 308 vom 26/11/1980 S. 0009 - 0009 ++++ ANHÖRUNG des Rates gemäß Artikel 53 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu einer Entscheidung der Kommission über eine von der Chamber of Coal Traders des Vereinigten Königreichs und dem National Coal Board eingerichteten Ausgleichskasse zur Verbilligung von Anthrazit und Anthrazitbriketts mit Herkunft aus der Gemeinschaft und Drittländern Mit Schreiben vom 15 .
September 1980 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften den Rat der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel 53 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl um die notwendige Stellungnahme zu einer Entscheidung über eine von der Chamber of Coal Traders des Vereinigten Königreichs und dem National Coal Board eingerichteten Ausgleichskasse zur Verbilligung von Anthrazit und Anthrazitbriketts mit Herkunft aus der Gemeinschaft und Drittländern gebeten . Der Rat hat die von der Kommission beantragte Stellungnahme auf seiner 668 . Tagung am 17 .
November 1980 erteilt . Im Namen des Rates Der Präsident J . SANTER