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82/505/EWG: Beschluß des Rates vom 12. Juli 1982 über den Abschluß des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)

CELEX
31982D0505
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1982-07-12
In force since
1982-07-12
Status
In force

Text

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82/505/EWG: Beschluß des Rates vom 12. Juli 1982 über den Abschluß des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) Amtsblatt Nr. L 230 vom 05/08/1982 S. 0038 - 0038 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 3 S. 0003 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0042 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 3 S. 0003 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0042 ++++ BESCHLUSS DES RATES vom 12 . Juli 1982 über den Abschluß des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR ) ( 82/505/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 75 , auf Vorschlag der Kommission ( 1 ) , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ) , nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ) , in Erwägung nachstehender Gründe :

Das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR ) wurde von der Kommission im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Finnland , Norwegen , Österreich , Portugal , Schweden , der Schweiz , Spanien und der Türkei gemäß den Verhandlungsdirektiven des Rates ausgehandelt . Das ASOR wird die Durchführung des Gelegenheitsverkehrs erleichtern und den Fremdenverkehr in Westeuropa fördern - BESCHLIESST : Artikel 1 Das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR ) und die der Schlussakte beigefügten Erklärungen werden im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt .

Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluß beigefügt . Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 18 des Übereinkommens vorgesehene Hinterlegung der Urkunden vor ( 4 ) . Geschehen zu Brüssel am 12 . Juli 1982 . Im Namen des Rates Der Präsident J . NÖRGAARD ( 1 ) ABl . Nr . C 31 vom 8 . 2 . 1982 , S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . C 182 vom 19 . 7 . 1982 , S . 27 . ( 3 ) Stellungnahme vom 26 . 5 . 1982 ( noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht ) . ( 4 ) Der Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates veröffentlicht .

Relations

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