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82/74/Euratom: Empfehlung der Kommission vom 3. Februar 1982 auf dem Gebiet der Lagerung und Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe

CELEX
31982H0074
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1982-02-03
In force since
1982-02-03
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

82/74/Euratom: Empfehlung der Kommission vom 3. Februar 1982 auf dem Gebiet der Lagerung und Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe Amtsblatt Nr. L 037 vom 10/02/1982 S. 0036 - 0036 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0048 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0048 ***** EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 3. Februar 1982 auf dem Gebiet der Lagerung und Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (82/74/Euratom) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 124, im Hinblick auf die Entschließung des Rates vom 18.

Februar 1980 betreffend die Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (1), nach Kenntnisnahme von dem Bericht vom Juli 1981 des Beratenden Ad-hoc-Ausschusses für die Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, der durch Beschluß des Rates 80/237/Euratom (2) eingesetzt worden ist, in Erwägung folgender Gründe: Die Wiederaufarbeitung erweist sich mehr und mehr als ein notwendiges Element der mittel- und langfristigen Nuklearpolitik, denn sie bietet die Möglichkeit, den Bedarf an Natururan und Anreicherungsdiensten durch die Rückführung von Uran und Plutonium in thermische und schnelle Reaktoren zu senken, wobei dank der Einführung von Brütersystemen Aussicht auf eine geringere Abhängigkeit von auswärtigen Uranlieferungen besteht.

Deshalb müssen Maßnahmen getroffen werden, die eine industrielle Entwicklung der Wiederaufarbeitung unter den bestmöglichen Bedingungen für die Projektträger und die Benutzer ermöglichen, wobei die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt zu gewährleisten sind und sicherzustellen ist, daß Kernmaterial nicht zu anderen als den von ihren Benutzern angegebenen Zwecken verwendet wird - empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten, den zuständigen einzelstaatlichen Behörden, den Projektträgern und den Benutzern, soweit sie jeweils betroffen sind, - Entscheidungen zu treffen und so bald wie möglich durchzusetzen, um sicherzustellen, daß die notwendigen Kapazitäten für die Zwischenlagerung der bestrahlten Brennstoffe im Rahmen entsprechender Bauprogramme rechtzeitig geschaffen werden; - alle Wege zu erforschen, die zur Gründung von Wiederaufarbeitungsunternehmen führen können, in denen die in mehreren Mitgliedstaaten bekundeten Interessen zusammengefasst werden können; solche Unternehmen würden - die Bereitstellung von Kapazitäten wirtschaftlicher Grösse erleichtern, - ihren Partnern zu gemeinsam festgelegten wirtschaftlichen Bedingungen Zugang zu den Wiederaufarbeitungsdiensten bieten, - den Schlußfolgerungen von International Nuclear Fül Cycle Evaluation entsprechen, wonach es wünschenswert erscheint, daß sich die Wiederaufarbeitung so weit wie möglich im Rahmen multinationaler Unternehmen entwickelt, was auch Vorteile im Bereich der Durchführung der Sicherheitsüberwachung bieten könnte, - die Errichtung eines echten Marktes auf diesem Sektor fördern, - schließlich eine gewisse Arbeitsteilung zwischen den Wiederaufarbeitungsanlagen erleichtern; zum Beispiel würden die kleinen und mittleren Betriebe, soweit sie hinreichend flexibel sind, vorrangig für die Wiederaufarbeitung der Brennstoffe aus Versuchs- und Forschungsreaktoren eingesetzt werden; - eine möglichst offene Haltung in Fragen des Technologietransfers und des Erfahrungsaustauschs, namentlich auf dem Gebiet der Sicherheit der Anlagen einzunehmen, um die industrielle Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft zu fördern.

Brüssel, den 3. Februar 1982 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. C 51 vom 29. 2. 1980, S. 4. (2) ABl. Nr. L 52 vom 26. 2. 1980, S. 9.

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