Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EWG) Nr. 2303/82 der Kommission vom 18. August 1982 zur Einführung einer nachträglichen Gemeinschaftsüberwachung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe

CELEX
31982R2303
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
1982-08-18
In force since
1982-09-01
End of validity
1994-03-14
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Verordnung (EWG) Nr. 2303/82 der Kommission vom 18. August 1982 zur Einführung einer nachträglichen Gemeinschaftsüberwachung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe Amtsblatt Nr. L 246 vom 21/08/1982 S. 0007 - 0008 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 16 S. 0008 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 16 S. 0008 ***** VERORDNUNG (EWG) Nr. 2303/82 DER KOMMISSION vom 18. August 1982 zur Einführung einer nachträglichen Gemeinschaftsüberwachung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr.

288/82 des Rates vom 5. Februar 1982 betreffend die gemeinsame Einfuhrregelung (1), insbesondere auf die Artikel 10 und 14, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1765/82 des Rates vom 30. Juni 1982 über die gemeinsame Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern (2), insbesondere auf Artikel 10, nach Konsultation in dem Ausschuß nach Artikel 5 der genannten Verordnungen, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Einfuhren bestimmter Arten von Stabstahl der Tarifstelle 73.10 ex C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Drittländern in die Gemeinschaft sind von 41 950 Tonnen im Jahr 1980 auf 43 800 Tonnen im Jahr 1981 gestiegen.

Die Einfuhren nach Belgien, Frankreich, Deutschland und Italien erreichten in den ersten vier Monaten des Jahres 1982 21 141 Tonnen. 1981 betrug der Marktanteil der Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in Drittländern in der Bundesrepublik Deutschland, dem grössten Markt für derartige Erzeugnisse in der Gemeinschaft, 18,3 %. Die Einfuhren bestimmter Arten von Draht aus Stahl der Tarifstelle ex 73.14 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Drittländern nach Belgien, Frankreich, Deutschland und Italien sind von 64 994 Tonnen im Jahr 1981 auf 26 352 Tonnen in den ersten vier Monaten des Jahres 1982 gestiegen.

Der Marktanteil dieser Einfuhren in der Bundesrepublik Deutschland, dem grössten Markt für derartige Erzeugnisse in der Gemeinschaft, stieg von 15,4 % im Jahr 1981 auf 17,6 % im Jahr 1982. Im selben Zeitraum ging die Produktion gleichartiger Waren in Deutschland von 253 887 Tonnen auf 66 415 Tonnen zurück. Die Einfuhren bestimmter Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde) der Tarifstelle 73.18 ex C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Drittländern in die Gemeinschaft sind von 140 771 Tonnen im Jahr 1977 auf 202 136 Tonnen im Jahr 1980 gestiegen. Die Einfuhren nach Belgien, Frankreich, Deutschland und Italien sind von 111 228 Tonnen im Jahr 1981 auf 59 740 Tonnen in den ersten vier Monaten des Jahres 1982 gestiegen.

Der Marktanteil dieser Einfuhren ist in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden von 22,1 % im Jahr 1979 auf 23,8 % im Jahr 1981 gestiegen. Im selben Zeitraum ging die Produktion gleichartiger Waren in der Gemeinschaft von 1 357 860 Tonnen auf 1 025 496 Tonnen zurück. Die Einfuhren bestimmter Rohre mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt der Tarifstelle 73.18 ex C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Drittländern in die Gemeinschaft sind von 53 612 Tonnen im Jahr 1977 auf 128 646 Tonnen im Jahr 1980 gestiegen. Im selben Zeitraum blieb der Verbrauch gleichartiger Waren in der Gemeinschaft verhältnismässig konstant.

Der Marktanteil der Einfuhren dieser Waren aus Drittländern ist in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden von 10 % im Jahr 1978 auf 13,1 % im Jahr 1980 gestiegen. Die Produktion gleichartiger Waren in der Gemeinschaft ging von 1 644 960 Tonnen im Jahr 1979 auf 1 552 704 Tonnen im Jahr 1981 zurück. Die Einfuhren bestimmter Stifte, Nägel und dergleichen der Tarifstelle 73.31 ex B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Drittländern in die Gemeinschaft sind von 25 383 Tonnen im Jahr 1977 auf 53 555 Tonnen im Jahr 1980 gestiegen. Der Marktanteil dieser Einfuhren stieg in der Bundesrepublik Deutschland von 40,3 % im Jahr 1977 auf 51,5 % im Jahr 1981, in Frankreich von 2,7 % im Jahr 1977 auf 19,2 % im ersten Quartal 1982 und in Belgien von 13,1 % im Jahr 1981 auf 16,5 % im ersten Quartal 1982.

Der Absatz gleichartiger Waren durch die Hersteller dieser drei Mitgliedstaaten auf ihren jeweiligen Binnenmärkten ging von 84 624 Tonnen im Jahr 1977 auf 68 322 Tonnen im Jahr 1981 zurück. Die Einfuhren bestimmter Arten von Stabstahl und Profilen der Tarifstelle 73.15 B V ex c) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Drittländern in die Gemeinschaft sind von 36 374 Tonnen im Jahr 1977 auf 65 014 Tonnen im Jahr 1980 gestiegen. Der Marktanteil dieser Einfuhren stieg in der Bundesrepublik Deutschland von 18,3 % im Jahr 1980 auf 20,2 % im Jahr 1981 und blieb in Frankreich mit etwa 20 % verhältnismässig konstant.

Die Produktion gleichartiger Waren ging in Frankreich von 92 220 Tonnen im Jahr 1980 auf 67 537 Tonnen im Jahr 1981 zurück. Unter diesen Umständen drohen die Einfuhren der obengenannten Erzeugnisse den Gemeinschaftsherstellern gleichartiger Erzeugnisse einen Schaden zuzufügen; es liegt somit im Interesse der Gemeinschaft, für diese Einfuhren eine Gemeinschaftsüberwachung einzuführen - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Einfuhren der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse in die Gemeinschaft werden einer nachträglichen Gemeinschaftsüberwachung unterworfen: 1.2.3 // // // // Tarifnummer // NIMEXE- Kennziffern // Warenbezeichnung // // // // 73.10 C // 73.10-30 // Stabstahl, nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt // 73.11 A ex III // 73.11-31 // Profile aus Stahl, nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt, aus Warmbreitband, Breitflachstahl, Bandstahl oder Blechen // ex 73.14 // 73.14-21, 41 // Draht aus Stahl, ausgenommen isolierte Drähte für die Elektrotechnik mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einer grössten Querschnittsabmessung von 0,80 mm oder mehr, nicht überzogen oder verzinkt // 73.18 ex C // 73.18-62, 64, 82 // Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde), geschweisst, und andere geschweisste Rohre mit kreisrundem Querschnitt von 168,3 mm oder weniger // 73.18 ex C // 73.18-86, 88 // Nahtlose oder geschweisste Rohre mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt // 73.31 ex B // 73.31-96 // Andere Stifte, Nägel und dergleichen, kalt gepresst, aus Draht // 73.15 B V ex c) // 73.73-53, 59 // Stabstahl (einschließlich Walzdraht) und Profile, nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt, aus korrosions- oder hitzebeständigem Stahl und anderem legierten Stahl // // // Artikel 2 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum zehnten Tag des zweiten auf den Berichtsmonat folgenden Monats für jeden Monat die Mengen und die anhand der cif-Preise errechneten Einfuhrwerte, untergliedert nach NIMEXE-Kennziffern und Ursprungsländern.

Artikel 3 In Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 288/82 werden die Tarifnummern und NIMEXE-Kennziffern der in Artikel 1 aufgeführten Waren, jeweils mit dem Hinweis (+), in der Spalte »EUR" eingefügt. Artikel 4 Diese Verordnung tritt am 1. September 1982 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. August 1982 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Vizepräsident (1) ABl. Nr. L 35 vom 9. 2. 1982, S. 1. (2) ABl. Nr. L 195 vom 5. 7. 1982, S. 1.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions