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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1981 zur Eisenbahnpolitik der Gemeinschaft

CELEX
31982Y0622(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1981-12-15
In force since
1981-12-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1981 zur Eisenbahnpolitik der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 157 vom 22/06/1982 S. 0001 - 0002 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0040 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0040 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 15 . Dezember 1981 zur Eisenbahnpolitik der Gemeinschaft DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf das Memorandum der Kommission vom 12 . Dezember 1980 zur Eisenbahnpolitik der Gemeinschaft , zur Sanierung der Eisenbahnunternehmen und zur Harmonisierung der Vorschriften über die finanziellen Beziehungen zwischen diesen Unternehmen und den Staaten ( 1 ) , in Erwägung nachstehender Gründe :

Die Eisenbahnpolitik stellt einen wesentlichen Bestandteil der gemeinsamen Verkehrspolitik dar . Die Eisenbahnen müssten in die Lage versetzt werden , eine wichtigere Rolle im internationalen Verkehr zu spielen . Es ist wichtig , die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen zu steigern , damit sie dem Bedarf der Wirtschaft im allgemeinen und der Benutzer im besonderen gerecht werden , indem insbesondere daraus Nutzen gezogen wird , daß die Eisenbahnen geeignet sind , Energie einzusparen und andere Energiequellen als Erdöl zu verwenden , die Umwelt zu erhalten sowie bestimmte Verkehrsarten wie beispielsweise die Transporte über weite Entfernungen oder bestimmte Transporte von Massen - und Schwergütern unter geeigneten Bedingungen sicherzustellen .

Die finanzielle Lage der Eisenbahnen ist für die Regierungen nach wie vor Gegenstand der Besorgnis - erkennt an , daß die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft als Ganzes ebenso wie die Eisenbahnunternehmen als solche grosses Interesse an der Verbesserung der Lage der Eisenbahnen haben ; ist der Auffassung , daß daher im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen sind : - optimale Verwendung der verfügbaren Eisenbahnkapazität , - Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit , insbesondere in kommerzieller Hinsicht , - Betonung des gemeinsamen Interesses am internationalen Verkehr ; - Verbesserung der Beziehungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und den Regierungen , um diesen Unternehmen im Rahmen der in Artikel 2 der Entscheidung des Rates vom 20 .

Mai 1975 genannten Ziele ausreichende Eigenständigkeit hinsichtlich ihrer kommerziellen Geschäftsführung zu gewähren und ihnen die Anpassung an die Marktbedürfnisse und an die technische Entwicklung zu ermöglichen , - Beseitigung der die Eisenbahnen betreffenden Wettbewerbsverzerrungen ; - Entwicklung des kombinierten Verkehrs , - Erleichterung und Beschleunigung des Grenzuebergangs , - Anpassung der Organisation , Infrastruktur und Ausstattung der Eisenbahnen , damit diese die ihnen zufallende Rolle bei der Erfuellung der gegenwärtigen Bedürfnisse der Wirtschaft und der Bevölkerung wahrnehmen können , - finanzielle Lage der Eisenbahnen ; ersucht die kommission , die Durchführung der Eisenbahnpolitik der Gemeinschaft und insbesondere die Arbeiten zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnunternehmen im Benehmen mit den Mitgliedstaaten energisch fortzusetzen ; ersucht die Kommission ferner , dem Rat nach Möglichkeit vor dem 1 .

Juli 1982 nach Aufnahme der erforderlichen Kontakte mit den Eisenbahnunternehmen einen gegebenenfalls durch Vorschläge ergänzten Bericht über folgendes vorzulegen : - die Hindernisse , die einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnen entgegenstehen , mit Angabe derjenigen , die durch Tätigwerden der Regierungen beseitigt werden können , - die Möglichkeiten zur Verbesserung des grenzueberschreitenden Personenschnellverkehrs bei den dazu geeigneten Verkehrsbedingungen , - die bisherige und die voraussichtliche Entwicklung der Presibildungssyteme im grenzueberschreitenden Güterverkehr , - die Festlegung von Leitlinien für die Aufteilung der Einnahmen aus dem grenzueberschreitenden Verkehr unter Berücksichtigung der gemeinsamen Interessen der beteiligten Eisenbahnunternehmen , - den Stand der Arbeit des Koordinierungsausschusses für den " Huckepackverkehr " betreffend die künftige Organisation dieses Verkehrs , - die Gestaltung und den Ausbau des Container-Verkehrs , - die mögliche Gestalt eines Netzes von Eisenbahnverbindungen und Umschlagzentren , die der weiteren Entwicklung des kombinierten Verkehrs entsprechen können , unter Angabe der technischen Merkmale .

( 1 ) ABl . Nr . L 152 vom 12 . 6 . 1975 , S . 3 .

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