Entschließung des Rates vom 12. Juli 1982 über eine Gemeinschaftsaktion zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Amtsblatt Nr. C 186 vom 21/07/1982 S. 0001 - 0002 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 3 S. 0020 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 3 S. 0020 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 12 . Juli 1982 über eine Gemeinschaftsaktion zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf die Schlußfolgerungen , zu denen der Europäische Rat auf verschiedenen Tagungen , insbesondere auf der Tagung vom 29/30 März 1982 , in bezug auf die Beschäftigung gelangt ist , gestützt auf die Schlußfolgerungen , zu denen der Rat in der Zusammensetzung der Minister für Wirtschaft und Finanzen sowie der Minister für Arbeit und Sozialfragen auf seiner Tagung vom 11 .
Juni 1981 gelangt ist , gestützt auf den Beitrag der Kommission in Form eines Dokuments über ein " Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit " , in Anbetracht der Schlußfolgerungen , die der Vorsitz am Ende der Tagung des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen am 27 . April 1982 gezogen hat , auf der die Probleme der Arbeitslosigkeit in der Gemeinschaft anhand des genannten Dokuments der Kommission , dessen Bedeutung betont wurde , geprüft worden sind , in der Überzeugung , daß sowohl auf Gemeinschaftsebene wie auf einzelstaatlicher Ebene abgestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Wiederherstellung des Wirtschaftswachstums unter Wahrung der Währungsstabilität bei gleichzeitiger Weiterbekämpfung der Inflation und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Gemeinschaft ergriffen werden müssen , und in dem Bestreben , durch ein solches Vorgehen auch die Konvergenz der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu verstärken , in der Überzeugung , daß in diesem Rahmen auf Gemeinschaftsebene spezifische Aktionen auf dem Gebiet der Beschäftigung weitergeführt bzw . eingeleitet werden müssen , unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12 .
Juli 1982 über die Förderung der Chancengleichheit der Frauen ( 1 ) , in der Überzeugung , daß die Mitwirkung der Sozialpartner - im Rahmen ihrer Autonomie und ihrer jeweiligen Verantwortung - für eine erfolgreiche Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unerläßlich ist und daß die Bemühungen um eine Verbesserung des Dialogs zwischen und mit den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene fortgesetzt werden sollten - HAT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG ANGENOMMEN 1 . Der Rat bringt erneut seine tiefe Besorgnis über das anhaltend hohe Niveau der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit zum Ausdruck , die zu einer Situation führt , die nicht hingenommen werden kann .
2 . Er vertritt die Auffassung , daß die produktiven privaten und offentlichen Investitionen so gefördert werden müssen , daß die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt , das Wirtschaftswachstum angeregt und die Beschäftigungslage verbessert wird . Bei den Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der privaten und öffentlichen Investitionen , die der Lage des jeweiligen Landes entsprechend durchzuführen sind , müssten die Auswirkungen auf die Beschäftigung , insbesondere im Privatsektor , berücksichtigt werden , und die betreffenden Maßnahmen dürften nicht zu einer unerträglichen Vergrösserung der Haushaltsdefizite führen .
3 . Der Rat nimmt Kenntnis von den Vorschlägen für bestimmte Investitionsprioritäten , die die Kommission in ihrem eingangs genannten Dokument gemacht hat . 4 . Unbeschadet der Bedeutung , die die Gemeinschaft den Maßnahmen zugunsten der am stärksten benachteiligten Gebiete beimisst , sollte besondere Aufmerksamkeit auch den am stärksten durch die Arbeitslosigkeit betroffenen Gebieten gewidmet werden , wobei in wirksamer und kohärenter Weise die entsprechenden Gemeinschaftsinstrumente einzusetzen wären . 5 . Der Rat hält es für wichtig , daß die Arbeitsmarktpolitik darauf ausgerichtet ist , ein zufriedenstellendes Angabot an Arbeitskräften mit angemessener Qualifikation zu gewährleisten .
6 . Der Rat ist der Ansicht , daß in den Programmen zur Umstrukturierung der Industrie neben den Problemen der Rationalisierungsinvestitionen zugleich auch den Beschäftigungsproblemen besondere Aufmerksamkeit gewidment werden muß . Die Staaten und die Gemeinschaft sowie die Sozialpartner müssten die räumliche und berufliche Mobilität fördern ; letztere kann die Umschulung der von den Umstrukturierungsmaßnahmen betroffenen Arbeitnehmer einschließen , damit diese Arbeitnehmer Zugang zu den in den Sektoren mit neuen Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffenen Arbeitsplätzen erhalten . 7 .
Er ist der Auffassung , daß es wichtig ist , die Möglichkeiten zur Förderung des Entwicklungspotentials kleiner und mittlerer Unternehmen - die Innovationen auslösen und daher neue Arbeitsplätze schaffen - zu prüfen ; dieses Potential könnte insbesondere dadurch gefördert werden , daß diesen Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit geeignete Unterstützung vor allem im Bereich der Ausbildung , des Know-how und der Information sowie des Zugangs zu Finanzierungsquellen zuteil wird . 8 . Er betont sein Interesse an dem Prozeß der Schaffung von Arbeitsplätzen , der sich auch in örtlichen Initiativen und Genossenschaften zeigt ; er ersucht die Kommission , ihm die Ergebnisse ihrer diesbezueglichen Untersuchungen und Überlegungen zu unterbreiten , damit er den Beitrag dieser Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen beurteilen kann .
9 . Der Rat betont , daß die Gemeinschaft der Berufsausbildung der Jugendlichen Vorrang geben muß . Er hat zur Kenntnis genommen , daß die Kommission ihm in nächster Zeit Vorschläge für Maßnahmen unterbreiten will , durch die allen arbeitssuchenden Jugendlichen , insbesondere aber den Schulabgängern , eine Berufsausbildung ermöglicht werden soll , die , falls erforderlich , mit einer ersten Erfahrung im Arbeitsleben , gegebenenfalls im Rahmen von Sonderprogrammen oder Beschäftigungsverträgen , kombiniert wird . Derartige Maßnahmen müssten mit den Maßnahmen zur Integrierung der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt sowie mit anderen Sondermaßnahmen , insbesondere zugunsten der Langzeitarbeitslosen , im Einklang stehen und sich in den allgemeinen Rahmen der Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in allen Bereichen einfügen .
10 . In Anbetracht der Bedeutung , die die Erfahrungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neugestaltung und Aufteilung der Arbeitszeit für einen flexibleren Einsatz des Produktionsapparats und für die Verbesserung der Beschäftigungslage haben können , ist der Rat ferner der Auffassung , daß es nach der Vorlage der ersten Kommissionsvorschläge zur Durchführung der Entschließung des Rates vom 18 . Dezember 1979 über die Anpassung der Arbeitszeit ( 2 ) darauf ankommt , daß innerhalb des durch diese Entschließung abgesteckten Rahmens der Dialog zwischen und mit den Sozialpartnern über die Dauer der Arbeitszeit fortgesetzt wird .
Er nimmt Kenntnis davon , daß die Kommission ihm bis Ende 1982 ein diesbezuegliches Memorandum vorlegen wird . 11 . Der Rat nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission , unter Beteiligung der staatlichen Stellen sowie der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein besseres Funktionieren und eine grössere Transparenz des Arbeitsmarktes zu fördern und alles , was einem wirksamen Funktionieren des Arbeitsmarktes im Wege stehen kann , zu verhindern , um die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen und die Durchführung der erforderlichen Bildungsmaßnahmen vor allem durch die Entwicklung einer vorausschauenden Arbeitsmarktverwaltung und der Kenntnis der örtlichen Arbeitsmärkte sowie durch die Verbesserung der Arbeitsvermittlungsdienste zu erleichtern .
12 . Er ersucht die Kommission , ihm im Rahmen eines abgestimmten Gemeinschaftsvorgehens zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung dieser Entschließung geeignete Vorschläge oder Mitteilungen vorzulegen , die in der zweiten Hälfte dieses Jahres auf einer besonderen Ratstagung erörtert werden könnten , wie sie der Europäische Rat auf seiner jüngsten Tagung befürwortet hat ; dazu könnten zuvor die Sozialpartner im Ständigen Ausschuß für Beschäftigungsfragen entsprechend der Zuständigkeit dieses Ausschusses angehört werden . ( 1 ) Siehe Seite 3 dieses Amtsblatts . ( 2 ) ABl .
Nr . C 2 vom 4 . 1 . 1980 , S . 1 .