Entschließung des Rates vom 12. Juli 1982 zur Förderung der Chancengleichheit der Frauen Amtsblatt Nr. C 186 vom 21/07/1982 S. 0003 - 0004 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 3 S. 0022 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 3 S. 0022 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 12. Juli 1982 zur Förderung der Chancengleicheit der Frauen DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN gestützt auf die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, nach Kenntnisnahme von dem Entschließungsentwurf der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe:
Zur Förderung der Chancengleichheit der Frauen wurden auf Gemeinschaftsebene bereits verschiedene Aktionen eingeleitet ; so hat der Rat auf der Grundlage der Artikel 100 und 235 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Richtlinien 75/117/EWG (4), 76/207/EWG (5) und 79/7/EWG (6) über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen erlassen. Alle diese Aktionen, einschließlich der vom Europäischen Sozialfonds unterstützten Aktionen, haben eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Lage der Frauen gespielt. Trotz der bisherigen Anstrengungen sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene werden Männer und Frauen im Bereich der Beschäftigung tatsächlich noch immer ungleich behandelt ; diese Unterschiede dürften sich unter den derzeitigen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten verschärfen.
Die auf gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Ebene eingeleitete Aktion sollte in einer Zeit der wirtschaftlichen Krise nicht nur fortgesetzt, sondern auch intensiviert werden ; insbesondere wäre dabei die Verwirklichung der Chancengleicheit in der Praxis unter anderem durch positive Aktionen zu fördern - nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission über ein neues Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit der Frauen 1982-1985, die die "Vollendung der Gleichbehandlung durch Stärkung der Rechte des Einzelnen" und die "Verwirklichung der Chancengleichheit in der Praxis, vor allem durch positive Aktionsprogramme", zum Gegenstand hat, und begrüsst, daß die Kommission diese Initiative ergriffen hat; billigt die allgemeinen Ziele dieser Mitteilung, nämlich die Intensivierung der Aktion, mit der die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen gewährleistet werden soll, und die Förderung der Chancengleicheit in der Praxis durch positive Aktionen, und bringt den Willen zum Ausdruck, geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu ergreifen; nimmt ferner von den Bemerkungen Kenntnis, welche die verschiedenen Delegationen im Rat zu der Mitteilung der Kommission gemacht haben und die unter anderem gewisse Besonderheiten der einzelstaatlichen Systeme verdeutlichen, und ersucht die Kommission, diese Bemerkungen bei den Initiativen, die sie im Rahmen ihrer Befugnisse ergreift, zu berücksichtigen; erinnert an die Anstrengungen, die auf diesem Gebiet in den Mitgliedstaaten bereits unternommen worden sind und gegenwärtig unternommen werden; stellt fest, daß für die Aktionen in der Mitteilung der Kommission besondere Ziele und gemeinsame Leitlinien festgelegt werden, von denen die meisten sich in den Rahmen der Maßnahmen einfügen, die im Anschluß an die vom Rat auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Männern und Frauen verabschiedeten Richtlinien getroffen werden; ist der Auffassung, daß diese Ziele unter angemessener Berücksichtigung der vorgeschlagenen Leitlinien Richtschnur für die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sein sollen bei ihren Bemühungen um umfassendere Anwendung und um Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes in der Praxis, wobei ungeachtet der Wirtschaftslage eine diskriminierende Behandlung der Frauen nicht erfolgen darf; betont, wie wichtig es hierzu ist, einzelstaatliche Einrichtungen zur Förderung der Frauenarbeit und der Chancengleichheit auszubauen oder zu schaffen, und weist darauf hin, daß auch die Organisationen der Sozialpartner im Hinblick auf die Verfolgung dieser Ziele Aufgaben zu erfuellen haben; bekräftigt ferner die Notwendigkeit von Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen, die zum Umdenken in bezug auf die Rollenverteilung in Beruf, Familie und Gesellschaft beitragen können, und ersucht die Mitgliedstaaten, die Kommission bei der Durchführung der Sensibilisierungsmaßnahmen in jeder erforderlichen Weise zu unterstützen. bekräftigt die Notwendigkeit, die gemischte Beschäftigung in allen Bereichen und Berufen sowie eine ausgewogenere Vertretung der Frauen auf den verschiedenen Verantwortungsniveaus sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf gemeinschaftlicher Ebene zu fördern, und ist der Meinung, daß die öffentlichen Verwaltungen, einschließlich der Gemeinschaftsorgane (1) ABl.
Nr. C 22 vom 29.1.1982, S. 7. (2) ABl. Nr. C 149 vom 14.6.1982, S. 54. (3) ABl. Nr. C 178 vom 18.7.1982, S. 22. (4) ABl. Nr. L 45 vom 19.2.1975, S. 19. (5) ABl. Nr. L 39 vom 14.2.1976, S. 40. (6) ABl. Nr. L 6 vom 10.1.1979, S. 24. und -gremien, in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen sollten; hebt hervor, daß besondere Schutzvorschriften für Frauen auf dem Arbeitsmarkt vermieden werden sollten und daß sie abgeschafft werden sollten, wenn das Schutzanliegen, das diese Vorschriften früher begründet hatte, gegenstandslos geworden ist; ist der Meinung, daß der Dimension der Chancengleichheit bei der Ausarbeitung und Verwirklichung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen, die die Chancengleichheit berühren können, Rechnung zu tragen ist; fordert die Kommission auf ihm vor dem 1.
Januar 1984 einen Zwischenbericht über die erzielten Fortschritte und über die Verwirklichung des neuen Programms vorzulegen, der sich insbesondere auf die bei den Mitgliedstaaten eingeholten Auskünfte stützt und gegebenenfalls mit geeigneten Vorschlägen versehen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission vor dem 1. Januar 1985 einen ersten Bericht über die auf einzelstaatlicher Ebene erzielten Fortschritte vorzulegen, und nimmt die Verpflichtung der Kommission zur Kenntnis, ihm vor Ende 1985 eine erste Bilanz der durchgeführten Aktion vorzulegen.