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83/164/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. April 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Rigaku - Rotaflex, 12 kw Rotating Anode X-Ray Generator, model RU-200H" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

CELEX
31983D0164
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1983-04-07
In force since
1983-04-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

83/164/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. April 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Rigaku - Rotaflex, 12 kw Rotating Anode X-Ray Generator, model RU-200H" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 102 vom 21/04/1983 S. 0036 - 0036 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. April 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät »Rigaku - Rotaflex, 12 kw Rotating Anode X-Ray Generator, model RU-200H" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (83/164/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr.

1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 8. September 1982 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr.

2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »Rigaku - Rotaflex, 12 kw Rotating Anode X-Ray Generator, model RU-200 H", bestellt am 8. August 1979 und bestimmt zur Aufklärung der Struktur von Defekten in Metallen und Halbleitern und zur Verfolgung dynamischer Vorgänge in Legierungen, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 2. Februar 1983 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Die Prüfung hat ergeben, das es sich um einen Generator handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale, wie der Quellenintensität, sowie seines Verwendungszwecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1 Das Gerät »Rigaku - Rotaflex, 12 kw Rotating Anode X-Ray Generator, model RU-200H" das Gegenstand des Antrags Deutschlands vom 8. September 1982 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 7. April 1983 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

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