83/251/EWG: Empfehlung des Rates vom 24. Mai 1983 an die Mitgliedstaaten zur Förderung von Investitionen zur Verwendung fester Brennstoffe in öffentlichen Gebäuden und in Fernheizungsanlagen Amtsblatt Nr. L 140 vom 31/05/1983 S. 0026 - 0026 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0097 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0097 ***** EMPFEHLUNG DES RATES vom 24. Mai 1983 an die Mitgliedstaaten zur Förderung von Investitionen zur Verwendung fester Brennstoffe in öffentlichen Gebäuden und in Fernheizungsanlagen (83/251/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission über die Rolle der Kohle in der Energiestrategie der Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe:
Die hohe Abhängigkeit der Gemeinschaft von der Erdöleinfuhr mit ihren mengenmässigen und preislichen Unsicherheiten belastet die Volkswirtschaften der Gemeinschaft. Schon ein mässiger Konjunkturaufschwung in den Industrieländern könnte, verbunden mit einem Anstieg der Erdölnachfrage in der restlichen Welt, diese Belastungen noch verstärken. Die Energiepolitik der Ölsubstitution müsste deshalb den erforderlichen strukturellen Anpassungsprozeß erleichtern. Dies lässt sich nur durch eine Politik der rationellen Energieverwendung erreichen, zu der ein höherer Beitrag der Substitutionsenergien, insbesondere der festen Brennstoffe, gehört.
Feste Brennstoffe sollten sowohl in neuen als auch in bestehenden Anlagen verwendet werden. Öffentliche Gebäude und Fernheizungen bieten - auch bei Berücksichtigung der Umweltproblematik - ein grosses Potential für die Ölsubstitution durch feste Brennstoffe. Trotz des Preisvorteils fester Brennstoffe gegenüber Heizöl hat der Substitutionsprozeß nur langsam eingesetzt. Dafür sind namentlich folgende Faktoren verantwortlich: - hohe Investitions- und Kapitalkosten; - vielfache weitere Investitionshemmnisse, darunter Umweltschutzaufforderungen Standortprobleme, langwierige Genehmigungsverfahren, ungewisse wirtschaftliche Zukunftserwartungen, insbesondere hinsichtlich der künftigen Preisrelationen zwischen festen Brennstoffen und Öl; - mangelnde Erfahrung mit der Verwendung fester Brennstoffe; - Mängel in der Infrastruktur zur Versorgung der Verbraucher mit festen Brennstoffen; - Unsicerheit über die zukünftige Entwicklung der Verbrennungstechniken bei festen Brennstoffen.
Der Prozeß der Verwendung fester Brennstoffe, einschließlich der Beförderung und der Abfallbeseitigung, müsste so ablaufen, daß dem Umweltschutz Rechnung getragen wird. Die Mitgliedstaaten sollten in abgestimmter Weise eine Reihe in Einklang stehender Maßnahmen zur Förderung von Investitionen für die Überwindung dieser Schwierigkeiten und Hindernisse treffen - EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN: 1. Für öffentliche Gebäude (Verwaltungen, Kasernen, Schulen, usw.) und für geeignete Fernheizungsanlagen alle umweltverträglichen Maßnahmen zur Förderung der Umstellung der bestehenden heizölbefeuerten Verbrennungsanlagen auf feste Brennstoffe sowie der Errichtung neuer, mit festen Brennstoffen betriebener Verbrennungsanlagen zu ergreifen, die sie für geeignet halten.
2. Die Kommission am Ende jeden Jahres über die im Rahmen dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu unterrichten, damit die Kommission dem Rat jährlich in geeigneter Form berichten kann. Geschehen zu Brüssel am 24. Mai 1983. Im Namen des Rates Der Präsident H.-W. LAUTENSCHLAGER (1) ABl. Nr. C 105 vom 26. 4. 1982, S. 1. (2) ABl. Nr. C 149 vom 14. 6. 1982, S. 134. (3) ABl. Nr. C 205 vom 9. 8. 1982, S. 3.