Entschließung des Rates vom 28. Juni 1983 über einen gemeinschaftlichen Aktionsplan betreffend die Bewertung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 213 vom 09/08/1983 S. 0001 - 0004 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 1 S. 0160 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 1 S. 0160 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 28 . Juni 1983 über einen gemeinschaftlichen Aktionsplan betreffend die Bewertung von Forschungs - und Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften , nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission , in der ein gemeinschaftlicher Aktionsplan betreffend die Bewertung von Forschungs - und Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft vorgelegt wird , nach Stellungnahme des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung , in Erwägung nachstehender Gründe :
Der Rat hat betont , daß die gemeinschaftliche Forschungstätigkeit auf Ergebnisse ausgerichtet sein sollte , die zu den wirtschaftlichen , sozialen und sonstigen Zielsetzungen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten beitragen können , und die Kommission aufgefordert , spezifische Vorschläge für ein System zur Bewertung der Ergebnisse gemeinsamer Forschungs - und Entwicklungsprogramme auszuarbeiten . Die Kommission hat dem Rat eine Mitteilung über die " Nutzung und Bewertung der Forschungsergebnisse " übermittelt ; die darin vorgeschlagenen allgemeinen Leitlinien für die Bewertung hat der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung gebilligt .
Die Bewertungsmethoden und -verfahren , welche die Kommission nach dem Aktionsplan anzuwenden gedenkt , sind während einer Versuchsphase mit Erfolg erprobt worden . Die Konzeption der Kommission für die Bewertung wurde von Bewertungssachverständigen und Benutzern von Bewertungsergebnissen auf verschiedenen Ebenen bei den Gemeinschaftsorganen und in den Mitgliedstaaten gutgeheissen . Die Bewertung ist Bestandteil des fortlaufenden Prozesses der Festlegung , Durchführung und Überprüfung von F und E-Politik und -Programmen . Die Bewertung ist ein Grundelement der Durchführung des Rahmenprogramms für die wissenschaftlichen und technischen Aktionen der Gemeinschaft , das eine spezielle Bezugnahme auf die Bewertung enthalten wird .
Die Bewertung kann wirksam dazu beitragen , daß über die Festlegung von F und E-Prioritäten , die Auswahl der Forschungsbereiche und die Zuweisung von Mitteln für die Erfordernisse neuer wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen beizeiten Beschlüsse gefasst werden . Im Hinblick auf einen wirksameren Beitrag zum Beschlußfassungsprozeß im Forschungs - und Entwicklungsbereich ist es notwendig , die bestehenden Bewertungsmethoden und insbesondere die Bewertung der Ergebnisse der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme wirksamer zu gestalten . Zur Entwicklung von Methoden , die zur Erreichung der Bewertungsziele sinnvoll beitragen können , müssen innerhalb der Gemeinschaft Tätigkeiten auf dem Gebiet der Bewertung angeregt werden - erkennt die Bedeutung , welche die Kommission dem Bewertungsvorgang beimisst , an , nimmt mit Befriedigung Kenntnis von dem dieser Entschließung beigefügten , auf drei Jahre berechneten Aktionsplan , den die Kommission für die Bewertung von Forschungs - und Entwicklungs-Programmen der Gemeinschaft vorgeschlagen hat , und erklärt sich insbesondere mit dem methodologischen Weg , auf dem die Kommission vorzugehen gedenkt , einverstanden , nimmt Kenntnis von den Verwaltungs - , Planungs - und Haushaltsbestimmungen , die die Kommission im Hinblick auf den Aktionsplan vorgesehen hat , fordert die Kommission auf , ihre Tätigkeit auf diesem Gebiet in der vorgeschlagenen Weise fortzusetzen und , falls erforderlich , dem Rat eine weitere Mitteilung aufgrund der gewonnenen Erfahrungen zu unterbreiten .
Gemeinschaftlicher Aktionsplan betreffend die Bewertung von Forschungs - und Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft Bewertung von Forschungs - und Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft AKTIONSPLAN Die in diesem Aktionsplan enthaltenen Bewertungstätigkeiten werden eine Schlüsselrolle im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm spielen , das die Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat vom Dezember 1982 über Vorschläge für eine europäische Strategie auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technik ( Rahmenprogramm 1984 - 1987 ) vorgeschlagen hat . Der Aktionsplan erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren ab 1 .
Januar 1983 . Nach Ablauf dieser Drei-Jahresfrist wird die Kommission die Ergebnisse ihrer Aktionen in diesem Bereich überprüfen und aufgrund dessen , falls notwendig , dem Rat eine weitere Mitteilung zur Einführung eines voll funktionsfähigen Bewertungssystems vorlegen , wobei auch Entwicklungen im Rahmenprogramm berücksichtigt werden . Dieser Zeitraum wird es der Kommission erlauben , die Ergebnisse der früheren Versuchsphase auf einer breiteren und systematischeren Basis anzuwenden . Die bei den ersten Testfällen benutzten Bewertungsmethoden werden zu gegebener Zeit schrittweise auf alle gemeinschaftlichen Forschungs - und Entwicklungsprogramme übertragen werden .
Gleichzeitig wird die Kommission die methodologischen und verfahrensmässigen Aspekte auf der Grundlage weiterer Forschungsarbeiten im Bereich der Bewertung und im Lichte der durch zusätzliche Anwendungen der Methode gewonnenen Erfahrungen weiter verfeinern . Der Aktionsplan sieht folgende Tätigkeiten vor : 1 . Laufende Erhärtung bestehender interner Bewertungsmethoden während der Durchführung der Forschungs - und Entwicklungsprogramme in der Absicht , den Fortschritt der Arbeiten wirksam zu überwachen und die Anpassung an sich wandelnde Erfordernisse , Prioritäten und Entwicklungen zu ermöglichen .
Eine Schlüsselrolle bei dieser fortlaufenden internen Bewertung spielen einerseits die Beratenden Programmausschüsse ( BPA ) , andererseits ein effektives Berichtssystem . Die BPA sollten der Kommission systematisch ihre Bewertung der Forschungs - und Entwicklungsergebnisse zukommen lassen bevor eine Entscheidung über die Revision oder Erweiterung der Programme getroffen wird . 2 . Retrospektive Bewertung der Ergebnisse von Forschungs - und Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft durch unabhängige externe Expertengremien . 2.1 . Die Bewertungsmethode beruht auf dem Prinzip der ex-post Beurteilung , Programm für Programm , durch externe Gremien unabhängiger Sachverständigen .
Bis zu einem gewissen Grad sind auch Aspekte einer ex-ante Bewertung enthalten , da erwartet wird , daß die Bewertungsgremien auf der Grundlage der rückblickenden Beurteilungen Empfehlungen zur künftigen Ausrichtung der Programme liefern werden . Die Bewertungsmethode muß der Natur und den Durchführungsverfahren des zu bewertenden Programms angepasst werden ; sie wird somit flexibel bleiben . Es ist zwischen den verschiedenen , bei der Durchführung der Forschungen verwendeten Methoden zu unterscheiden : a ) Bei kostenanteiligen Programmen ( indirekte Aktionen ) wird die " peer evaluation " -Methode angewendet .
Die Ziele , die je nach Art des Programms und nach den Bedürfnissen der Benutzer variieren , werden im allgemeinen folgende Aspekte umfassen : - Ermittlung des praktischen Beitrags der Ergebnisse des Programms zum Fortschritt der F und E in den entsprechenden Bereichen in der Gemeinschaft , zur Erreichung der Gemeinschaftsziele und zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinschaft im allgemeinen ; - Bewertung der Effizienz der Programmabwicklung und des Mitteleinsatzes ; - Erarbeitung von Empfehlungen über die Nutzung der Forschungsergebnisse und über die künftige Ausrichtung des Programms . b ) Bei Programmen der Gemeinsamen Forschungsstelle ( GFS ) wird die Bewertungsmethode , welche die Kommission anzuwenden gedenkt , eine Methode auf zwei Ebenen sein :
Die erste Ebene betrifft den praktischen Nutzen und die Auswirkungen der Forschungsergebnisse der GFS , Programm für Programm , im Rahmen einer Globalstrategie , die gleichzeitig direkte , indirekte sowie andere Aktionen zur Erreichung eines bestimmten Ziels benutzt , d . h . im Rahmen eines Aktionsprogramms . Die erste Ebene betrifft folgende Aspekte : - Ermittlung des praktischen Beitrags der Ergebnisse des Programms zum Fortschritt der F und E in den entsprechenden Bereichen in der Gemeinschaft , zur Erreichung der Gemeinschaftsziele und zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinschaft im allgemeinen ; - Erarbeitung von Empfehlungen zur Nutzung der Forschungsergebnisse und zur künftigen Ausrichtung des Programms .
Die zweite Ebene betrifft Probleme des eigentlichen Managements . Die Bewertung auf dieser Ebene erfolgt durch eine Reihe ständiger Kontrollorgane , die Bestandteil der Strukturen der GFS und der Kommission sind : Beratende Ausschüsse , Ad-hoc-Sachverständigengremien und auf höherer Ebene den Lenkungsausschuß sowie verschiedene Sonderausschüsse der Kommission , des Europäischen Parlaments usw . Sobald Probleme auftreten , wird die Kommission auf spezifische Maßnahmen zurückgreifen wie technische und finanzielle Überprüfungen , mit denen spezialisierte Organisationen oder Beraterfirmen jeweils betraut werden . c ) Bei konzertierten Aktionen einschließlich COST-Aktionen wird in Anbetracht der im Hinblick auf den Gemeinschaftsbeitrag begrenzteren Tragweite und des geringeren Umfangs dieses Typs von Forschungsaktionen die weniger weitgehende Anhörungsmethode ( " Hearing " ) angewendet werden .
Die Bewertunsziele umfassen folgende Aspekte : - Beurteilung des Wertes und der Auswirkungen der konzertierten Aktionen sowie der Vorteile , die aus der Konzertierung erwachsen ; - Beurteilung der Effizienz der Abwicklung sowie der Koordinierung der Aktionen ; - Erarbeitung von Empfehlungen zur künftigen Ausrichtung des Programms . d ) Kombinierte Bewertungen Falls es zweckmässig erscheint , gemeinschaftliche Forschungsarbeiten in einem bestimmten Bereich , für die verschiedene Methoden der Durchführung gelten , zusammen zu bewerten , wird auf die " peer evaluation " -Methode zurückgegriffen .
Dieses Verfahren wird insbesondere nach Einführung des Konzepts der Aktionsprogramme erforderlich sein . 2.2 . Die Bewertungsgremien sollten verhältnismässig klein gehalten werden , um informelles Arbeiten zu erlauben ; sie würden in der Regel sechs bis neun Mitglieder umfassen . Bei der Zusammensetzung wird darauf geachtet werden , daß in der notwendigen Weise verschiedene Fachrichtungen vertreten sind . Jedes Bewertungsgremium ist frei , innerhalb allgemeiner Rahmenrichtlinien seine eigenen Bewertungsmethoden und -kriterien festzulegen . Die Bewertungen werden etwa nach Ablauf der halben Frist eines jeden Vier - oder Fünfjahres-programms vorgenommen , um die Ergebnisse des früheren Programms und die Teilergebnisse des laufenden Programms berücksichtigen zu können .
Die Ergebnisse der Bewertungen sind schnell zu veröffentlichen und weit zu verbreiten . Die Berichte werden dem Europäischen Parlament , dem Rat , dem Wirtschafts - und Sozialausschuß , dem Beratenden Ausschuß der EGKS , dem Rechnungshof und anderen beratenden Körperschaften ( CREST , Beratende Programm-ausschüsse , Ausschüsse für konzertierte Aktionen usw . ) vorgelegt . Berichte erhalten auch andere interessierte Organisationen , Institutionen und Regierungsstellen in den Mitgliedstaaten , wozu insbesondere potentielle Anwender der Forschungsergebnisse in der Industrie und in anderen Sektoren gehören .
Zu fördern ist eine systematische Informationsrückkoppelung hinsichtlich der Bewertungen , um zu gewährleisten , daß die Programme die tatsächlichen Bedürfnisse der Benutzer befriedigen . Dazu werden u . a . mündliche Vorträge und Erörterungen mit den Benutzern über die Bewertungsergebnisse veranstaltet , ferner Seminare über Auswirkungen und Brauchbarkeit üblicher Bewertungsmethoden und -verfahren . 3 . Die Kommission wird Studien über bestimmte Bewertungsaspekte durchführen und die Forschungstätigkeit in diesem Bereich innerhalb der Gemeinschaft unterstützen . Um den Gremien die wirksamen Hilfsmittel zur Bewältigung ihrer Aufgaben an die Hand zu geben , wird die Kommission spezifische Studien nach aussen vergeben mit dem Ziel , bestimmte methodologische Aspekte zu entwickeln oder zu verbessern .
In Anbetracht des verhältnismässig niedrigen Entwicklungsstands in diesem Bereich stellt sich hier eine wichtige , ständige Aufgabe nicht nur für den Erfolg der kommissionseigenen Bewertungen , sondern auch für ihre Anwendung in anderen Organisationen und Institutionen in den Mitgliedstaaten . Die Kommission wird die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit weit verbreiten . 4 . Die Kommission wird den gemeinschaftsweiten Informationsaustausch in diesem Bereich fördern durch die Veranstaltung von Workshops und Seminaren sowie durch den schrittweisen Aufbau eines informalen gemeinschaftlichen Bewertungsnetzes .
Die Kommission wird bestrebt sein , mit den nationalen und internationalen Entwicklungen in diesem Bereich Schritt zu halten . Sie beabsichtigt , den Austausch von Informationen über die Bewertung zu intensivieren ; dies betrifft sowohl ihre eigenen Erfahrungen als auch die anderer Organisationen und Institutionen in den Mitgliedstaaten . Im Rahmen der Schaffung eines Netzes von ( nationalen und internationalen ) Sachverständigen des Gebiets wird sie periodische Workshops und Seminare zu verschiedenen Themen veranstalten ( z . B . Beurteilung des langfristigen Nutzens von Forschungsergebnissen oder Technologie-Beurteilungsmethoden ) , deren Ergebnisse veröffentlicht werden sollen .
Verwaltung , Planung und Budget Um diesen Aktionsplan wirksam durchzuführen und um zu gewährleisten , daß die notwendige Trennung gegenüber dem laufenden Programm-Management besteht , hat die Kommission die Verantwortung für Bewertungen einer kleinen , gegenüber F und E-Programmen unabhängigen Gruppe übertragen , die nach und nach verstärkt werden wird . Die Kommission gedenkt deren Verwaltungsstruktur so unkompliziert wie möglich zu gestalten , um die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der vorgeschlagenen Bewertungsstrategie voll ausnutzen zu können . Im Laufe der nächsten drei Jahre sollen etwa sieben oder acht Bewertungen pro Jahr stattfinden sowie zwei Seminare und eine Konferenz .
Zur Durchführung des Aktionsplans erwägt die Kommission auf Mittel zurückzugreifen , die im Generalhaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften über Kapitel 72 - Allgemeine und vorbereitende Arbeiten auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Forschung ( Artikel 721 ) - geführt werden . Nach Ablauf der drei Jahre wird die Kommission dem Rat , falls erforderlich , eine weitere Mitteilung vorlegen , die den Erfahrungen dieser Phase und den Erfordernissen der darauffolgenden volloperationellen Phase Rechnung trägt .