Entschließung des Rates vom 15. Mai 1984 betreffend die Automatisierung der Verwaltungsverfahren im innergemeinschaftlichen Warenverkehr Amtsblatt Nr. C 137 vom 24/05/1984 S. 0001 - 0001 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 11 S. 0005 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 11 S. 0005 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 15 . Mai 1984 betreffend die Automatisierung der Verwaltungsverfahren im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ( 84/C 137/01 ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , in Kenntnis insbesondere der ihm von der Kommission unterbreiteten Vorschläge zur Stärkung des Binnenmarktes sowie im Hinblick auf die anläßlich seiner Tagung vom 25 .
November 1983 eingegangene Verpflichtung , eine Aktion zur Ausrichtung der koordinierten Entwicklung der automatisierten Verwaltungsverfahren in der Gemeinschaft mit dem Ziel zu unternehmen , eine Vereinfachung im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zu erreichen , in dem Bewusstsein , daß eine Stärkung des Binnenmarktes erforderlich ist , in Anbetracht dessen , daß die Bemühungen um eine Harmonisierung der steuerlichen und sonstigen Regelungen noch nicht zur Beseitigung aller Verwaltungsförmlichkeiten im Handel zwischen den Mitgliedstaaten geführt haben , in Erwägung nachstehender Gründe :
Mit der Erleichterung dieser Förmlichkeiten würde ein wirksamer Beitrag zur Stärkung des Binnenmarktes geleistet . Eine Automatisierung der Verfahren würde diese Erleichterung ermöglichen , solange die Beibehaltung von Förmlichkeiten im innergemeinschaftlichen Handel noch gerechtfertigt ist . Die meisten Mitgliedstaaten haben bereits mit der Automatisierung der Verwaltungsverfahren begonnen . Solche Initiativen müssen gefördert werden , da die Anwendung moderner Datenverarbeitungstechniken eine beträchtliche Verringerung der Dauer und der Kosten der Verfahren für die Unternehmen und Behörden ermöglicht .
Die betreffenden Systeme befinden sich jedoch in einem ungleichen Entwicklungsstadium und sind zur Zeit nicht miteinander vereinbar . Damit die Entwicklung der Automatisierung zu einem vollen Erfolg führt , muß eine Verflechtung der einzelstaatlichen Computersysteme im Hinblick auf die Einführung eines Datenaustauschs sowie eine Verflechtung der Systeme der Behörden mit den privaten Systemen der Unternehmen erreicht werden . Zu diesem Zweck bedarf es einer koordinierten Entwicklung der einzelstaatlichen Initiativen . Durch diese Verflechtung würden sich nämlich die Förmlichkeiten und die damit verbundenen Kontrollen schneller abwickeln lassen .
Die koordinierte Entwicklung der automatisierten Verfahren sowie deren Verflechtung soll ein wichtiges Element der Infrastruktur der Gemeinschaft zur Erleichterung des innergemeinschaftlichen Handels und der Bekämpfung betrügerischer Praktiken werden . Die Verwirklichung der vorstehenden Ziele wird sich günstig auf die Computerindustrie der Gemeinschaft auswirken . Diese Verflechtung ist als mittelfristiges Ziel anzustreben . Daher sollten unverzueglich die technischen Arbeiten in Angriff genommen werden , damit es innerhalb einer annehmbaren Frist zu deutlich erkennbaren Fortschritten kommt .
Die Aufstellung der Liste von Daten , welche die Mitgliedstaaten im innergemeinschaftlichen Handel maximal verlangen können , stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Wege zur Automatisierung dar , in dem Bewusstein , daß auch nach einem Ausbau der Datenverarbeitung bestimmte Dokumente weiterhin im Handel zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich sein werden und daß bereits vor der Automatisierung Vereinfachungen dieser Dokumente auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission zur Einführung des " Einheitsdokuments " angestrebt werden müssen - ersucht die Mitgliedstaaten , in enger Zusammenarbeit mit der Kommission so bald wie möglich die Automatisierung der Verwaltungsverfahren im Handel auszubauen ; kommt überein , die Automatisierung des Datenaustauschs und die fortschreitende Verflechtung der bei den obengenannten Verfahren verwendeten Computer zu verwirklichen ; fordert die Kommission auf , die begonnenen Arbeiten fortzusetzen und ihm notwendige Vorschläge für die Schaffung eines gemeinschaftlichen Rahmens für eine Automatisierung nebst einem Arbeitsprogramm und einem genauen Zeitplan vor dem 1 .
Oktober 1984 unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in den Mitgliedstaaten vorzulegen .