Entschließung des Rates vom 19. Dezember 1984 zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Amtsblatt Nr. C 002 vom 04/01/1985 S. 0003 - 0005 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 4 S. 0132 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 4 S. 0132 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 19 . Dezember 1984 zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ( 85/C 2/03 ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , nach Kenntnisnahme von dem Entschließungsentwurf der Kommission ( 1 ) , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ) , nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ) in Erwägung nachstehender Gründe :
Der Rat brachte auf der Tagung der Minister für Arbeit und Sozialfragen am 27 . Mai 1982 seine tiefe Besorgnis über die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit zum Ausdruck und erkannte an , daß zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Langzeitarbeitslosen getroffen worden müssen . Auf der gemeinsamen Tagung der Minister für Wirtschafts - und Finanzfragen und der Minister für Arbeit und Sozialfragen am 16 . November 1982 ersuchte der Rat die Kommission , eine Studie über die Langzeitarbeitslosigkeit zu erstellen und Vorschläge für Abhilfemöglichkeiten zu unterbreiten . In seinen Schlußfolgerungen vom 22 .
Juni 1984 betreffend das mittelfristige Aktionsprogramm der Gemeinschaft im sozialen Bereich unterstrich der Rat die Bedeutung von Maßnahmen zur Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit . Das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit hat äusserst ernste Ausmasse angenommen , und die anhaltend hohe Gesamtarbeitslosigkeit führt zu einer weiteren Verschlechterung . Dies wurde von dem Ständigen Ausschuß für Beschäftigungsfragen am 25 . Oktober 1984 hervorgehoben . Die staatlichen Behörden müssen unbedingt weiterreichende politische Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Arbeitsplatzschaffung treffen .
Dies sind wichtige Komponenten einer Strategie zur Erhaltung und Stärkung der Wirtschaft der Gemeinschaft . Mit ihnen sind wirksame Arbeitsmarkt - und sozialpolitische Maßnahmen zu koppeln . Das Fortbestehen der Langzeitarbeitslosigkeit in ihrem derzeitigen Umfang ist ein Hindernis für die Verwirklichung des Gemeinschaftsziels der Verbesserung der Lebens - und Arbeitsbedingungen . Bei der Entscheidung über den Umfang der sozialen Transferleistungen sollte den Lebensbedingungen der Langzeitarbeitslosen Rechnung getragen werden . Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und die Wiederherstellung des Beschäftigungswachstums erfordern unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Flexibilität des Arbeitsmarkts .
Die Langzeitarbeitslosen laufen Gefahr , zu den letzten zu gehören , denen eine Verbesserung der Beschäftigungslage zugute kommt ; die politischen Maßnahmen im Rahmen einer Globalstrategie zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit müssen daher verstärkt und ausgedehnt werden - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN : I . ALLGEMEINE LEITLINIEN Der Rat ist über das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit ernsthaft besorgt . Er stellt fest , daß für dieses Problem ohne eine allgemeine Politik , die eine Neubelebung der Wirtschaft und ein Wachstum der Beschäftigung verwirklicht , keine Lösung gefunden werden kann .
Der Rat ist zugleich der Auffassung , daß sich eine wirksame Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf spezifische Maßnahmen gegen die besorgniserregende Langzeitarbeitslosigkeit stützen muß . Hierzu bedarf es sowohl getrennter als auch gemeinsamer Maßnahmen der Regierungen und der Sozialpartner , die auf örtlicher , regionaler und nationaler Ebene durchgeführt und auf Gemeinschaftsebene unterstützt werden . Mit den zu treffenden spezifischen Maßnahmen sollte versucht werden , die Wirksamkeit der derzeitigen Beschäftigungs - und Sozialpolitik in bezug auf die Langzeitarbeitslosigkeit dadurch zu verbessern , daß - die Verbreitung und die Vergleichbarkeit der Informationen und Analysen in bezug auf die Langzeitarbeitslosigkeit verbessert werden ; - die Anstrengungen im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten und eine grössere Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt verstärkt werden ; - die Probleme der Anpassung und Umgestaltung der Arbeitszeit und Arbeitsgewohnheiten berücksichtigt werden ; - die Systeme und Programme der Grundausbildung und Fortbildung verstärkt werden , so daß die Arbeitnehmer und insbesondere die Langzeitarbeitslosen ihre Fähigkeiten entsprechend anpassen und weiterentwickeln können ; - die Arbeitsverwaltungen und Dienste der sozialen Sicherheit verbessert werden , damit sie leichter die gewünschten politischen Maßnahmen durchführen und so die Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit verhindern können ; - denjenigen , die lange Zeit arbeitslos bleiben , eine angemessene Unterstützung zuteil wird .
II . EINZELSTAATLICHE MASSNAHMEN Zur Bewältigung des Problems werden die Mitgliedstaaten ersucht , im Rahmen ihrer eigenen Politiken und Praktiken sowie unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten und der Autonomie der Sozialpartner die folgenden Maßnahmen zu ergreifen : - koordinierte Analysen zur Erfassung globaler Daten über die Langzeitarbeitslosigkeit vorzunehmen und/oder fortzusetzen , um sich ein genaueres Bild von den Verhältnissen zu verschaffen , in denen die Langzeitarbeitslosen leben ; - bei Freisetzungen in Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen und den Sozialpartnern dafür Sorge zu tragen , daß die Arbeitnehmer , denen Arbeitslosigkeit droht , rechtzeitig informiert werden und daß umgehend geeignete Maßnahmen ( insbesondere in Form von Beratung und Ausbildung ) für sie getroffen werden , so daß sie sich für andere Tätigkeiten qualifizieren oder gegebenenfalls für den vorzeitigen Ruhestand entscheiden können ; - dafür Sorge zu tragen , daß die betreffenden Dienste , einschließlich der Arbeitsverwaltungen , so strukturiert , organisiert und ausgestattet sind , daß sie diejeningen , die Langzeitarbeitslose werden könnten , sobald wie möglich erkennen und im Auge behalten können .
Diese Dienste müssten ihnen auch rechtzeitig die erforderliche persönliche Unterstützung bieten , namentlich in Form einer gründlichen Beratung oder beruflichen Bildung ; - die Personen zu ermitteln , die Langzeitarbeitslose geworden sind , damit geeignete Maßnahmen - einschließlich ständiger Beratung , beruflicher Bildung und spezifischer Beschäftigungsprogramme und -maßnahmen - getroffen werden können ; - das Funktionieren der Arbeitsmärkte zu überprüfen , insbesondere die Anwendung bestimmter Regelungen und , soweit erforderlich , die bestehenden Einstellungs - , Auswahl - und Entlassungspraktiken , durch die die Langzeitarbeitslosigkeit verschärft werden könnte ; - eventuelle Hindernisse bei der Einführung neuer Formen der Anpassung der Arbeitszeit zu überwinden , durch welche die Langzeitarbeitslosen leichter einen neuen Arbeitsplatz finden könnten ; dabei ist zu berücksichtigen , daß die Anpassung und Verringerung der Arbeitszeit sich nur dann positiv auf die Beschäftigungslage auswirken kann , wenn die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dadurch nicht beeinträchtigt wird , wenn der Arbeitsmarkt flexibel genug ist , so daß Engpässe vermieden werden , und wenn spezifische und sektorale Aspekte - insbesondere die Grösse der Unternehmen - entsprechend berücksichtigt werden ; - dafür Sorge zu tragen , daß in Verbindung mit den zuständigen Stellen spezifische Beschäftigungsprogramme oder -maßnahmen für Arbeitslose als Einzelpersonen oder in Zusammenschlüssen ausgearbeitet , bewertet und verbessert werden .
Der Umfang dieser Programme oder Maßnahmen müsste das Ausmaß des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit auf örtlicher und regionaler Ebene widerspiegeln . Ihre Stuktur und ihr Inhalt müssten sich auch nach dem örtlichen Bedarf richten und erforderlichenfalls einen Teil enthalten , der mit dem Bildungs - und Ausbildungssystem in Verbindung steht ; - wo dies noch nicht der Fall ist , die Vorschriften für die Zahlung der Sozialversicherungs - und/oder Arbeitslosenversicherungsleistungen mit dem Ziel zu überprüfen , daß den Arbeitslosen die Möglichkeit eingeräumt wird , ohne Verlust ihres Anspruchs auf Sozialleistungen zeitweilig bestimmte freiwillige Tätigkeiten auszuüben , ohne daß dadurch das normale Funktionieren des Arbeitsmarkts beeinträchtigt werden darf ; - die Arbeitslosen zum Beispiel durch weitere Einkommensleistungen oder entsprechende Zahlungen nach den Modalitäten der Entschließung vom 7 .
Juni 1984 über den Beitrag der örtlichen Beschäftigungsinitiativen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ( 4 ) zur Gründung eigener Betriebe zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen ; - die Sozialpartner zu ermutigen , a ) die Einstellung von Langzeitarbeitslosen - auch unter Inanspruchnahme von Regierungsförderungsprogrammen - zu fördern ; b ) nach Möglichkeit tatkräftig die Bemühungen um die Schaffung von Arbeitsplätzen bei Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Vereinen zu unterstützen , z . B . durch die Abstellung von Personal , die Erlaubnis zur Benutzung leerstehender Räumlichkeiten oder die Unterstützung bei Produktermittlung und -entwicklung ; - sich darum zu bemühen , daß eine Entmutigung und Isolierung der Langzeitarbeitslosen verhindert wird ; dazu müssten die Möglichkeiten für eine Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsprozeß erweitert werden , indem durch öffentliche oder private Initiativen gleiche Chancen für den Zugang zu beruflichen oder nicht beruflichen Tätigkeiten geschaffen werden , die sowohl soziale Kontakte als auch Berufsberatungs - und Orientierungshilfen bieten ; - ganz allgemein die den Langzeitarbeitslosen offenstehenden Tätigkeiten und Programme stärker vor Augen zu führen und hierbei verschiedene Mittel , auch die Medien , einzusetzen .
III . GEMEINSCHAFTSMASSNAHMEN 1 . Unter Berücksichtigung der Rolle , die die Finanzierungsinstrumente und die derzeitigen Aktionsprogramme der Gemeinschaft bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit spielen , wird die Kommission ersucht , folgende zusätzliche Maßnahmen zu treffen und dem Rat gegebenenfalls entsprechende Vorschläge zu unterbreiten ; - in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Gewinnung einer besseren Einsicht in Art und Umfang der Langzeitarbeitslosigkeit , indem a ) auf einer von allen akzeptierten gemeinschaftlichen Grundlage das Verfahren der Erstellung geeigneter Statistiken verbessert wird ; b ) dafür Sorge getragen wird , daß die Kommission über die erforderlichen Angaben verfügt , damit die Langzeitarbeitslosigkeit als Kriterium für die Zuweisung etwaiger finanziellen Hilfen , insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds , ausdrücklich berücksichtigt wird ; - Förderung und Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten , Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern im Hinblick auf die Verstärkung ihrer Maßnahmen sowie entsprechende Hilfe aus dem Europäischen Sozialfonds bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Einklang mit den Regeln dieses Fonds , a ) insbesondere im Hinblick auf die Organisation der Arbeitsverwaltungen und der damit zusammenhängenden Dienste , sowie die Durchführung spezifischer Beschäftigungsprogramme und -maßnahmen ; b ) unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen , die darauf abzielen , die Einstellung und soziale Absicherung von Langzeitarbeitslosen zu unterstützen ; - Prüfung der Möglichkeit , positive Maßnahmen zu entwickeln , die z .
B . nach einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit Ausbildung , Umschulung oder Arbeitserfahrungen vermitteln ; - Durchführung weiterer Untersuchungen mit Unterstützung des MISEP-Systems , die diejenigen Maßnahmen oder Praktiken der Regierungen oder der Sozialpartner betreffen würden , mit denen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Erfolge erzielt wurden , im Hinblick auf ihre Ausdehnung auf andere Gebiete in der Gemeinschaft . 2 . Der Rat nimmt zur Kenntnis , daß die Kommission eine umfassende Neubewertung der Politik auf Gemeinschaftsebene vorzunehmen beabsichtigt , um eine durchgreifendere und besser angepasste mittelfristige Beschäftigungs - und Sozialpolitik zur Bewältigung des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit zu entwickeln .
Zu den besonderer . Fragen , die hier zu prüfen sind , gehören Arbeitsplatzschaffung und Arbeitsmarktflexibilität , Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze , Systeme der sozialen Unterstützung , Eintritt in den Ruhestand , allgemeine und berufliche Bildung sowie künfrige Lebens - und Arbeitsstrukturen . 3 . Die Kommission wird ersucht , den Rat alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Durchführung dieser Maßnahmen zu unterrichten . 4 . Die gemeinschaftliche Finanzierung der in diesem Abschnitt dargelegten Maßnahmen wird im Rahmen des Haushaltsverfahrens und im Einklang mit den vom Rat eingegangenen und noch einzugehenden rechtlichen Verpflichtungen beschlossen .
( 1 ) ABl . Nr . C 322 vom 3 . 12 . 1984 , S . 14 . ( 2 ) Stellungnahme vom 25 . Oktober 1984 ( noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht ) . ( 3 ) Stellungnahme vom 21 . /22 . November 1984 ( noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht ) . ( 4 ) ABl . Nr . C 161 vom 21 . 6 . 1984 .