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Seqlense EUR-Lex

Schlußfolgerungen des Rates vom 13. Juni 1985 über ein Programm für spezifische beschäftigungsfördernde Maßnahmen

CELEX
31985Y0704(02)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
1985-06-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Schlußfolgerungen des Rates vom 13. Juni 1985 über ein Programm für spezifische beschäftigungsfördernde Maßnahmen Amtsblatt Nr. C 165 vom 04/07/1985 S. 0001 - 0003 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 5 S. 0004 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 5 S. 0004 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 13. Juni 1985 über ein Programm für spezifische beschäftigungsfördernde Maßnahmen (85/C 165/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - in der Erkenntnis, daß das gravierendste Problem der Länder der Gemeinschaft die Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, ist; unter besonderer Berücksichtigung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates in Brüssel (29./30.

März 1985), die die Förderung spezifischer Maßnahmen vorsehen, mit denen die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtert und der Arbeitsmarkt gestärkt wird; in der Überzeugung, daß sich dauerhafte Lösungen sicherlich in erster Linie mit stabilen, befriedigenden und nichtinflatorischen Wirtschaftswachstumsraten in den Mitgliedstaaten herbeiführen lassen; in Anbetracht dessen, daß die Verwirklichung dieser Ziele begünstigt wird durch die Schaffung eines wachstums- und beschäftigungsfördernden integrierten Binnenmarkts von europäischen Ausmassen, die Einführung und Verbreitung neuer Technologien und die Ermittlung und Förderung von Investitionsvorhaben mit hoher wirtschaftlicher und sozialer Rentabilität, die für Europa von gemeinsamen Interesse sind, sowie die Entwicklung der Forschung im Rahmen grösserer Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner; in der Überzeugung, daß neben den öffentlichen Maßnahmen auch die Unternehmen eine bedeutendere Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen sollten; in der Erwägung, daß im Hinblick auf diese Ziele die Schaffung und entsprechende Gestaltung eines europäischen Sozialraums erforderlich ist, der die ständige Anpassung der sozialen Normen an eine moderne Wirtschaft - bei gleichzeitiger Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen - gewährleistet; angesichts der Tatsache, daß aber zunächst dem Mißverhältnis zwischen Stellengesuchen und Stellenangeboten aufgrund des zu beobachtenden Strukturwandels im Gefolge der Einführung neuer Technologien begegnet werden muß; eingedenk der konvergierenden Empfehlungen des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie jüngst auch des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen; in der Feststellung, daß eine koordinierte und sinnvolle Durchführung der erforderlichen Initiativen und Aktionen auf sozial- und beschäftigungspolitischem Gebiet im Rahmen des mit der Entschließung des Rates vom Juni 1984 eingeführten zweiten mittelfristigen Aktionsprogramms im sozialen Bereich möglich ist und dessen erste Stufe darstellen kann; in der Überzeugung, daß alle Gemeinschaftsmaßnahmen so angelegt sein müssen, daß sie die einzelstaatlichen Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit flankieren und intensivieren - ERSUCHT DIE KOMMISSION, die Möglichkeit zu prüfen:

I. - eine koordinierte Aktion zur Entwicklung gemeinschaftlicher und/oder einzelstaatlicher Versuchs- oder Modellvorhaben zu fördern, mit denen im Rahmen eines abgestimmten Vorgehens neue Beschäftigungsmöglichkeiten bzw. neue Unternehmen geschaffen und unternehmerische Initiative gefördert werden sollen. Bei den Hilfsmaßnahmen sollten Langzeitarbeitslose und Jugendliche vorrangig berücksichtigt werden; - im Hinblick darauf und unter Beachtung der Haushaltszwänge die Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, die insbesondere mit dem gleichzeitigen Einsatz der von den gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumenten gewährten Beihilfen für produktive Investitionen, Infrastruktur und Energie sowie der Hilfen zur Erleichterung der beruflichen und geographischen Mobilität der Arbeitnehmer und der Einstellungsbeihilfen verbunden sind ; es empfiehlt sich insbesondere die Möglichkeit zu prüfen, daß für das nächste Haushaltsjahr die 5 % der Mittel des Europäischen Sozialfonds, die gegenwärtig für innovatorische Maßnahmen vorgesehen sind, stärker für die vorerwähnten Ziele eingesetzt werden; - insbesondere anhand der inzwischen erzielten Ergebnisse und der gesammelten Erfahrungen sowie sektorenbezogener Einzelanalysen ein Paket beschäftigungspolitischer Sonderinitiativen auf europäischer Ebene zu fördern; - in diesem Rahmen bei den vorerwähnten Vorhaben und den genannten Initiativen auf Sektoren abzustellen, die beschäftigungsfördernd sind; - die Statistiken über die Arbeitslosigkeit in der Weise zu verbessern, daß sie besser den Gegebenheiten Rechnung tragen, welche durch die Programme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geschaffen werden, mit denen ein Zwischenstadium zwischen normaler Tätigkeit und eigentlicher Arbeitslosigkeit geschaffen wird;

II. - zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zu prüfen, inwieweit die Rechtsvorschriften und die vertraglichen Vereinbarungen die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes beeinflussen, um zu einem besseren Gleichgewicht zwischen Beschäftigungsförderung und sozialem Schutz zu gelangen, ohne daß dies hemmende Auswirkungen auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze vor allem in Klein- und Mittelbetrieben hat, und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten; - Versuche zur Neugestaltung der Arbeitszeit zu fördern und zu entwickeln, indem eine den verschiedenen Wirtschaftssektoren angemessene bessere Aufteilung der Arbeitszeit bewirkt wird, sowie die Arbeitsbedingungen insbesondere auf Betriebsebene zu verbessern, um die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus und die Schaffung neuer Arbeitsplätze wirtschaftlich tragbar zu machen; - die Ausbildung im Hinblick auf dauerhafte Arbeitsplätze zu fördern, um später den Erwerb einer angemessenen beruflichen Bildung und die Umschulung je nach den sich auf dem Arbeitsmarkt bietenden Möglichkeiten zu gestatten;

III. - die weiteren Initiativen zu bestimmen, durch die die Wirtschaft und die Beschäftigung insbesondere in den Gebieten entwickelt und wieder angekurbelt werden soll, die im Rückstand sind, in denen grosse Strukturveränderngen stattfinden und in denen die Arbeitslosenquoten besonders hoch sind; - unter diesem Blickwinkel eine vorausschauende Beschäftigungspolitik, die vorrangig den örtlichen Erfordernissen Rechnung trägt, sowie die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu fördern, wobei die Sozialpartner aktiv zu beteiligen sind, und für die Unterstützung der örtlichen Initiativen und eine angemessene Integration der Politiken, namentlich der von den Strukturfonds unterstützten Politiken, Sorge zu tragen, damit die positiven Auswirkungen auf die Beschäftigung verstärkt werden;

IV. - die Entwicklung des sozialen Dialogs zu fördern, um einen möglichst weitgehenden Konsens über die vorgesehenen Initiativen und Maßnahmen zu erzielen und damit das Funktionieren des Arbeitsmarktes zu verbessern sowie zu ermöglichen, daß die Beschäftigung unmittelbarer auf das Wirtschaftswachstum reagiert.

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