86/458/EWG: Empfehlung des Rates vom 15. September 1986 betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms als praktischer Arzt sind Amtsblatt Nr. L 267 vom 19/09/1986 S. 0030 - 0030 ***** EMPFEHLUNG DES RATES vom 15. September 1986 betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms als praktischer Arzt sind (86/458/EWG) DER RAT EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - aufgrund der Feststellung, daß die Richtlinie 86/457/EWG des Rates vom 15. September 1986 über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin (1) nur die in einem Mitgliedstaat ausgestellten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise betrifft; in dem Bestreben jedoch, der besonderen Lage der luxemburgischen Staatsangehörigen Rechnung zu tragen, die ihr Studium in einem Drittstaat fortgesetzt haben, da sie im Großherzogtum Luxemburg selbst keine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin erwerben können - EMPFIEHLT den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten, den Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten und von dem luxemburgischen Ministerium für das Gesundheitswesen anerkannten Diploms über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin sind, die Aufnahme und Ausübung des Berufs des praktischen Arztes in der Gemeinschaft zu erleichtern.
Geschehen zu Brüssel am 15. September 1986. Im Namen des Rates Der Präsident G. HOWE (1) Siehe Seite 26 dieses Amtsblattes.