Entschließung des Rates vom 8. April 1986 über die Zwischenbewertung von ESPRIT Amtsblatt Nr. C 102 vom 29/04/1986 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATESvom 8. April 1986über die Zwischenbewertung von ESPRIT(86/C 102/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Beschluß 84/130/EWG des Rates vom 28. Februar 1984 über ein Europäisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf dem Gebiet der Informationstechnologien (ESPRIT) (1) , insbesondere auf Artikel 8, gestützt auf die Mitteilung der Kommission vom 27. November 1985 betreffend eine Bewertung der ersten Ergebnisse des ESPRIT-Programms, nach Kenntnisnahme von dem Bericht des unabhängigen hochrangigen Ausschusses - ESPRIT-Bewertungsausschuß genannt -, der der Kommission in Form einer Zwischenbewertung von ESPRIT unterbreitet worden ist - I.
BEKRÄFTIGT erneut, daß er sich zu den Zielen des ESPRIT-Programms bekennt, mit dem durch gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen dem Bedürfnis nach Schaffung eines spezifisch europäischen Industriepotentials auf dem Gebiet der Informationstechnologie entsprochen und damit dem immer strengeren internationalen Wettbewerb in diesem Bereich begegnet werden soll; II. BEGRÜSST die erheblichen Fortschritte, die bei der transnationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnologie bereits erzielt worden sind; III. BESTÄTIGT, daß mit dem ESPRIT-Programm nach wie vor folgende Hauptziele verfolgt werden: - Förderung der europäischen industriellen Zusammenarbeit bei der vorwettbewerblichen Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie, -Bereitstellung der Basistechnologien, die die europäische Informationstechnologie-Industrie benötigt, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, -Durchführung vorbereitender Arbeiten für die Normierung auf dem Gebiet der Informationstechnologie;
IV. IST DER AUFFASSUNG, daß mit der Verfolgung dieser Ziele, insbesondere hinsichtlich der europaweiten Harmonisierung der Normen, ein unschätzbarer Beitrag zur Erreichung des Ziels geleistet wird, bis 1992 den Binnenmarkt zu verwirklichen; V. NIMMT KENNTNIS von der Absicht der Kommission, dem Rat bis spätestens Oktober 1986 einen ergänzenden Bericht zu unterbreiten, in dem die Entwicklung seit der Vorlage des Berichtes des Bewertungsausschusses berücksichtigt wird; VI. ERSUCHT die Kommission, bei der Durchführung des ESPRIT-Programms dafür Sorge zu tragen, daß dieses Programm im Hinblick sowohl auf seinen Umfang als auch auf seine Flexibilität weiterhin eine effiziente Antwort auf die ständig wachsende Herausforderung auf dem Gebiet der Informationstechnologie darstellt;
VII. BITTET die Kommission, bei der Vorlage ihrer entsprechenden Vorschläge den im Anhang dieser Entschließung enthaltenen besonderen Empfehlungen möglichst weitgehend Rechnung zu tragen. Artikel ANHANGBesondere Empfehlungen des Rates zur künftigen Entwicklung des ESPRIT-ProgrammsDER RAT EMPFIEHLT FOLGENDES: - Bei gleichzeitiger Wahrung des vorwettbewerblichen Charakters der künftigen Forschung und Entwicklung sollte in wachsendem Masse Nachdruck auf die mögliche industrielle Anwendung und die wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Ergebnisse gelegt werden. -Im Rahmen der technologischen Zielsetzungen des Programms sollte bei gleichzeitigem Bemühen um eine Stärkung seines strategischen Charakters den spezifischen Bedürfnissen der Klein- und Mittelbetriebe sowie der Forschungsinstitute grössere Aufmerksamkeit geschenkt werden, damit diese in Zukunft stärker daran beteiligt werden, insbesondere durch die Möglichkeit einer Teilhabe an neuen Unterlieferantentätigkeiten. -Eine Konzentration der Bemühungen und Mittel durch verstärkte Inangriffnahme ehrgeiziger Vorhaben sollte angestrebt werden, was jedoch nicht zum Nachteil der Leistungen im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit geschehen darf. -Struktur und Zusammensetzung der Konsortien sollten genau verfolgt werden, damit der Umfang der Vorhaben optimal sowie die Zahl und Art der Partner angemessen sind. -Die Finanzierungsvereinbarungen für das Programm sollten genau verfolgt werden, um den optimalen Beitrag der Gemeinschaft zu den einzelnen Organisations- und Projektformen zu bestimmen. -Der ergänzende Charakter der Forschung und Entwicklung auf einzelstaatlicher und Gemeinschaftsebene sollte durch eine effizientere Zusammenarbeit und einen besseren Informationsaustausch zwischen dem ESPRIT-Programm und ähnlichen auf einzelstaatlicher Ebene laufenden Programmen gefördert werden. -Die Kommission sollte dafür Sorge tragen, daß der ESPRIT-Verwaltungsausschuß Zugang zu allen sachdienlichen Informationen hat, die ihm die Erfuellung seiner Aufgabe einer Unterstützung der Kommission bei der strategischen Verwaltung des Programms erlauben. -Die Kommission sollte eine allgemeine Strategie für die Verbreitung von Informationen und Forschungsergebnissen entwickeln; die gegenwärtig angewandten Verfahren und Mechanismen sollten überprüft und im Bedarfsfall verbessert werden, da ihre Wirksamkeit entscheidend für den Enderfolg des Programms ist. -Es sollten Leitlinien aufgestellt werden, die Kriterien und Modalitäten für den Zugang von Organisationen der EFTA-Länder zu dem ESPRIT-Programm vorsehen, wobei ihre Teilnahme an spezifischen Vorhaben von der Zustimmung der Projektpartner abhängt. -Im ergänzenden Bericht, den die Kommission dem Rat im Oktober 1986 unterbreiten will, sollten die bisherigen technischen Ergebnisse des Programms bewertet werden.
Diese Bewertung sollte sich auch auf folgende Bereiche erstrecken: - mögliche wirtschaftliche Auswirkungen und industrielle Anwendung der Vorhaben, -Probleme betreffend den Umfang und die Zusammensetzung der Konsortien, -Kosten/Nutzen-Verhältnis entsprechend der jeweiligen Höhe der finanziellen Unterstützung, -Personaleinsatz im Rahmen des ESPRIT-Programms im Verhältnis zur allgemeinen Beschäftigungslage in der Gemeinschaft, -besondere Fragen der Teilnahme von Klein- und Mittelbetrieben. (1) ABl. Nr. L 67 vom 9. 3. 1984, S. 54.