Entschließung des Rates vom 9. Juni 1986 über den Einsatz von Videokonferenz- und Bildtelefontechniken für den zwischenstaatlichen Austausch Amtsblatt Nr. C 160 vom 27/06/1986 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATESvom 9. Juni 1986über den Einsatz von Videokonferenz- und Bildtelefontechniken für den zwischenstaatlichen Austausch(86/C 160/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - in Erwägung nachstehender Gründe: Am 28. Februar 1984 forderte der Rat die Kommission auf, eine Untersuchung des Einsatzes von Videokonferenz- und Bildtelefontechniken zur Verbesserung der Kontakte zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Gemeinschaft durchzuführen.
Der Rat nahm die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 1984 über Telekommunikation (KOM(84) 277 endg. ) an, die die Untersuchung von zwischenstaatlichen Videokonferenz- und Bildtelefontechniken als Aktionslinie umfasst. Am 17. Dezember 1984 stimmte der Rat den wesentlichen Zielen einer Aktion der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Telekommunikation zu, die einen Hinweis auf die Definition und Durchführung eines Projekts eines zwischenstaatlichen Videokonferenz- und Bildtelefonsystems umfassen. Die Kommission hat die geforderte Durchführbarkeitsstudie vorgelegt; in Anbetracht der Durchführbarkeitsstudie und der Schlußfolgerungen der Kommission - FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, 1. in Anbetracht des Potentials von Videokonferenz- und Bildtelefontechniken ein erstes funktionsfähiges zwischenstaatliches Videokonferenz- und Bildtelefonsystem durchzuführen, um den bilateralen und multilateralen Informationsaustausch zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsinstitutionen zu verbessern und wirkungsvoller zu gestalten; zu diesem Zweck die Fernmeldeverwaltungen mit der Durchführung dieser Maßnahme zu betrauen;
2. die erforderlichen Einrichtungen entsprechend dem von den Mitgliedstaaten festgestellten Bedarf zu ergänzen; 3. ihre Fernmeldeverwaltungen aufzufordern, aktiv an der Realisierung der für den Betrieb eines zwischenstaatlichen Videokonferenz- und Bildtelefonsystems erforderlichen Breitbandkommunikationseinrichtungen in der Gemeinschaft weiterzuarbeiten. FORDERT DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DIE KOMMISSION AUF, 1. die Bedingungen für ihre Beteiligung an einem ersten funktionsfähigen zwischenstaatlichen Videokonferenz- und Bildtelefonsystem zu prüfen. FORDERT AUSSERDEM DIE KOMMISSION AUF, 1. die Zusammenarbeit mit den Fernmeldeveranstaltungen und den Benutzern, die sich bei der Vorbereitung der Durchführbarkeitsstudie entwickelt hat, fortzuführen, um insbesondere die spezifischen Probleme zu lösen - z.
B. in bezug auf Vertraulichkeit, Simultandolmetschen und die Möglichkeit von multilateralen Konferenzen - die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz der Videokonferenz- und Bildtelefontechniken durch die Regierungen und die Institutionen der Gemeinschaft ergeben; 2. dem Rat über die im Laufe des Jahres 1987 gesammelten Erfahrungen einen Bericht vorzulegen - einschließlich der finanziellen Aspekte der Anwendung dieser Entschließung -, damit die Anwendbarkeit des Systems auf die zwischenstaatliche Kommunikation beurteilt und darüber eine Entscheidung getroffen werden kann, ob der Einsatz der Videokonferenz und des Bildtelefons für solche Kommunikationen weiter gefördert werden soll.