Zweite Entschließung des Rates vom 24. Juli 1986 zur Förderung der Chancengleichheit der Frauen Amtsblatt Nr. C 203 vom 12/08/1986 S. 0001 - 0001 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 21. Juli 1986 über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in Unternehmen mit komplexer Struktur (86/C 203/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,in Erwägung nachstehender Gründe:Die Kommission hat dem Rat einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer von Unternehmen mit komplexer, insbesondere transnationaler Struktur vorgelegt.
Das Europäische Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuß haben hierzu ihre Stellungnahme abgegeben.Bisher konnte der Rat keine Einigung über diesen Richtlinienvorschlag erzielen.Es besteht jedoch auf allen Ebenen Einvernehmen darüber, daß ein Dialog zwischen den Sozialpartnern notwendig ist.Die jüngsten Entwicklungen, wie beispielsweise die ständig steigende Arbeitslosigkeit und die Einführung neuer Technologien in grossem Umfang, haben dazu beigetragen, die Bedeutung dieses Dialogs zwischen den Sozialpartnern ausserhalb und innerhalb des Unternehmens noch deutlicher werden zu lassen.Die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer kann transnationalen Charakter haben.In diesem Zusammenhang müssen die neuen Entwicklungen sowohl auf der Ebene der Sozialpartner als auch im Rahmen der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in kohärenter Weise bewertet werden.Es ist wünschenswert, daß die Arbeitnehmer in die Tätigkeiten und den Erfolg des Unternehmens, in dem sie arbeiten, mit einbezogen werden -1. ist der Ansicht, daß dem Problem der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer grosse politische und wirtschaftliche Bedeutung zukommt und daß die Lösung dieses Problems zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und somit zu besseren Leistungen der Unternehmen und der Wirtschaft der Mitgliedstaaten beitragen kann;2. unterstreicht die Bedeutung eines Sozialraums im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft und die Notwendigkeit einer grösseren Konvergenz des Rechts der Arbeitnehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten auf Unterrichtung und Anhörung in bezug auf die wesentlichen Entscheidungen der betreffenden Unternehmen;3. stellt fest, daß es ihm nicht gelungen ist, auf der Grundlage des geänderten Richtlinienvorschlags, den die Kommission dem Rat am 13.
Juli 1983 vorgelegt hat, eine Lösung für dieses Problem zu finden, und erinnert daran, daß er am 13. Juni 1985 festgestellt hat, daß in einigen Mitgliedstaaten für diese Frage ausschließlich die Sozialpartner zuständig sind und daß vor der weiteren Prüfung des genannten Vorschlags dieses grundsätzliche Problem gelöst werden müsste;4. ersucht die Kommission,- ihre diesbezueglichen Arbeiten fortzusetzen und die Entwicklung der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und die Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer aufmerksam zu verfolgen,- ihre engen Kontakte mit den Sozialpartnern fortzusetzen und ihm jährlich über die wichtigen Entwicklungen in diesem Bereich Bericht zu erstatten;5. wird anhand dieser Berichte Anfang 1989 die Beratungen über den genannten geänderten Richtlinienvorschlag oder jeden anderen Vorschlag, den ihm die Kommission gegebenenfalls über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vorlegt, wiederaufnehmen;6. fordert die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in der Gemeinschaft auf, ihren diesbezueglichen Dialog auf allen Ebenen fortzusetzen, um auf dem geeigneten Niveau zu Vereinbarungen zu gelangen, die die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer unter anderem bei der Einführung neuer Technologien vorsehen und erinnert in diesem Zusammenhang an den in Artikel 22 der Europäischen Einheitlichen Akte vorgesehenen neuen Artikel 118 B des Vertrages, der wie folgt lautet:,,Die Kommission bemüht sich darum, den Dialog zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene zu entwickeln, der, wenn diese es für wünschenswert halten, zu vertraglichen Beziehungen führen kann.''