Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) - Schlußfolgerungen des Ausschusses hoher Beamter zur künftigen Rolle von COST

CELEX
31986Y1003(01)
Document type
COMMUNIC
Sector
Legislation
Date of document
1986-06-24
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) - Schlußfolgerungen des Ausschusses hoher Beamter zur künftigen Rolle von COST Amtsblatt Nr. C 247 vom 03/10/1986 S. 0002 - 0003 EUROPÄISCHE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DER WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN FORSCHUNG (COST)Schlußfolgerungen des Ausschusses hoher Beamter zur künftigen Rolle von COST(86/C 247/02) (angenommen auf der Tagung der hohen Beamten in Wien am 23. /24. Juni 1986) A. Vorbemerkungen COST hat sich sowohl hinsichtlich der Zahl der Vorhaben als auch hinsichtlich der Qualität der erzielten Ergebnisse als ein wichtiges Instrument zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung erwiesen.

Die COST-Vorhaben und die Vorhaben der Gemeinschaft haben sich gegenseitig in positiver Weise ergänzt; darüber hinaus haben sich die COST-Tätigkeiten als solche durch folgendes ausgezeichnet: - ihre flexible und anpassungsfähige, von komplizierten rechtlichen Überlegungen unbeeinflusste Struktur; -ihren pragmatischen Charakter, der gewährleistet, daß die meisten COST-Vorhaben von Kreisen ausgehen, die an einer internationalen Zusammenarbeit in bestimmten F & E-Bereichen unmittelbar interessiert sind: z. B. Wissenschaftler, Laboratorien, Forschungsinstitute, Industrie und die auf einzelstaatlicher Ebene für die Forschungspolitik verantwortlichen Stellen; -die Teilnahme von nur solchen Ländern, die ein echtes Interesse an bestimmten Forschungsbereichen haben, ohne daß dabei irgendein Zwang für andere COST-Länder entsteht; -die Möglichkeit der Ausdehnung der F & E-Zusammenarbeit auf weitere als die von der Gemeinschaft und anderen internationalen Zusammenschlüssen behandelten Bereiche.

B. Internationaler Rahmen 1. Einer der den künftigen Erfolg von COST bestimmenden Faktoren wird die Festlegung der spezifischen Rolle von COST in Verbindung mit dem neuen Rahmenprogramm der Gemeinschaft sein, wobei die ergänzende Rolle unterstrichen werden sollte, die die COST-Tätigkeiten bei gemeinschaftlichen und anderen F & E-Vorhaben spielen. Unter diesem Gesichtspunkt verdient COST wegen der Bedeutung, die ihm bei der Verwirklichung einer europäischen Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft zukommt, die volle Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, insbesondere der Kommission.

In diesem Zusammenhang hat sich der Ausschuß hoher Beamter verpflichtet, COST in bezug auf die COST betreffenden gesamtpolitischen Fragen einen neuen Impuls zu verleihen. 2. Der COST-Rahmen eignet sich vorzueglich für eine engere F & E-Zusammenarbeit zwischen EWG und EFTA im Geiste der Luxemburger Erklärung. Die bilateralen Vereinbarungen der Gemeinschaft mit den EFTA-Ländern und anderen COST-Staaten über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit und die multilaterale Zusammenarbeit im COST-Rahmen sind Instrumente, die sich gegenseitig ergänzen. Dementsprechend bleiben die Vereinbarungen über den Abschluß von COST-Abkommen in den vier 1978 vom Rat genehmigten Kategorien unverändert, obwohl einzelne Verfahren im Bedarfsfall geändert werden können.

3. Mit der Eureka-Initiative werden offensichtlich Ziele verfolgt, die sich von den COST-Zielen unterscheiden, so daß das von der Eureka-Initiative inspirierte neue F & E-Klima für COST nur von Vorteil sein kann. Eureka könnte seinerseits von den in 15 Jahren mit der europäischen COST-Zusammenarbeit gemachten Erfahrungen profitieren, während die für die Industrie relevanten Ergebnisse von COST-Aktionen ergänzend als Ausgangspunkt für bestimmte Eureka-Tätigkeiten dienen könnten. 4. Die von den europäischen Forschungsministern im Rahmen der Europäischen Wissenschaftsstiftung und des Europarats ergriffene Initiative zur Förderung der Mobilität der Wissenschaftler und zum Ausbau wissenschaftlicher Netze ist zu begrüssen.

In der Tat leistet COST aufgrund der Art seiner Tätigkeiten innerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereichs bereits einen wesentlichen Beitrag zu wissenschaftlichen Netzen. Eine enge Verbindung zum Europarat und zur Europäischen Wissenschaftsstiftung sollte unter Einschaltung der Kommission angestrebt werden, um Erfahrungen auszutauschen und Überschneidungen zu vermeiden. C. COST-Ziele Die COST-Ziele lauten wie folgt: 1. Schaffung eines flexiblen Rahmens und Gremiums für europäische Zusammenarbeit im Bereich der Grundlagenforschung und der angewandten wissenschaftlichen und technischen Forschung einschließlich der Planung und Durchführung von Forschungsvorhaben von europäischer Bedeutung, ohne daß für bestimmte Forschungsbereiche, die von COST-Tätigkeiten erfasst würden, förmliche Beschränkungen auferlegt würden.

2. Förderung und Durchführung internationaler F & E-Tätigkeiten, die klar definierten Erforder nissen entsprechen und am besten durch die flexible Koordinierung, die durch COST ermöglicht wird, zu verwirklichen sind. 3. Förderung der F & E-Zusammenarbeit im Bereich der vorwettbewerblichen Forschung zwischen der Industrie, insbesondere den Klein- und Mittelbetrieben, den wissenschaftlichen Instituten, den Universitäten und den nationalen Forschungszentren, und zwar zusammen mit einer Ausdehnung des interdisziplinären Ansatzes auf die F & E-Zusammenarbeit. 4. Schaffung wissenschaftlicher Netze und Förderung junger wissenschaftlicher Talente durch Beteiligung an COST-Vorhaben.

D. Mittel zur Durchführung Die Mittel zur Verwirklichung dieser Ziele können die Anwendung bestehender Verfahren umfassen und könnten durch folgendes verbessert werden: 1. Koordinierung und Austausch von Informationen mit der Gemeinschaft, Eureka und anderen Gremien im Stadium der Planung eines Vorhabens; 2. Hinzuziehung der Industrie, insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe, und der Nutzer, insbesondere der Behörden, im Stadium der Planung eines Vorhabens, soweit dies erforderlich erscheint; 3. Einsetzung zusätzlicher Fachausschüsse in allen Fällen, in denen die Notwendigkeit eines Gesamtüberblicks über ein Forschungsgebiet eindeutig gegeben ist;

4. systematischere Überwachung laufender Vorhaben und umfassende Evaluierung beim Auslaufen von Vorhaben mit langer Laufzeit; 5. sorgfältige Prüfung und Klärung der Finanzierung von COST-Tätigkeiten in folgenden Fällen: - einzelstaatliche Finanzierung im Zusammenhang mit COST-Tätigkeiten im allgemeinen, insbesondere Finanzierung von Tätigkeiten im Stadium der Durchführung unter besonderer Berücksichtigung der Erstattung der Reisekosten für Sachverständige; -zentrale Finanzierung im Zusammenhang mit der Förderung neuer COST-Tätigkeiten sowie Verknüpfung mit Gemeinschafts-/COST- Tätigkeiten.

Eine solche Prüfung könnte die Einführung neuer Finanzierungsmethoden implizieren, ohne zu einer sofortigen Aufstockung der Mittel für die zentrale Finanzierung von COST-Tätigkeiten zu führen. 6. Förderung der Verbreitung der Informationen über F & E-Tätigkeiten von COST einschließlich der hierdurch erzielten Ergebnisse sowie Förderung einer echten und effizienten F & E-Zusammenarbeit bei der Suche nach Lösungen für komplizierte Fragen mit Hilfe des Austausches von Informationen über einzelstaatliche Programme; 7. erhebliche Verstärkung der Werbungsmaßnahmen - insbesondere auf nationaler Ebene - sowohl für COST im allgemeinen als auch für spezifische COST-Aktionen, die je nach Fall auf die Öffentlichkeit im allgemeinen, Fachwissenschaftler, Entscheidungsträger in nationalen Behörden bzw.

Wirtschaftskreise, insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, abgestellt sind; 8. Prüfung und mögliche Umstrukturierung der Entscheidungsprozesse bei COST sowohl hinsichtlich der einzelstaatlichen als auch hinsichtlich der gemeinschaftlichen Verfahren zwecks Vermeidung von Zeitverlusten.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions