Skip to content
Seqlense EUR-Lex

BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juni 1987 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt des Königsreichs Marokko zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (88/22/EWG) (88/22/EWG)

CELEX
31988D0022
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1987-06-15
In force since
1987-06-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juni 1987 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt des Königsreichs Marokko zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (88/22/EWG) (88/22/EWG) - Amtsblatt Nr. L 010 vom 14/01/1988 S. 0027 - 0027 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 13 S. 0229 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 13 S. 0229 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juni 1987 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt des Königsreichs Marokko zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (88/22/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere Artikel 113, in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Königreich Marokko hat mit der Gemeinschaft und den übrigen Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Verhandlungen im Hinblick auf seinen Beitritt zu diesem Abkommen aufgenommen. Das Verhandlungsergebnis ist für die Gemeinschaft annehmbar - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll über den Beitritt des Königreichs Marokko zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das Protokoll rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 1987. Im Namen des Rates Der Präsident P. DE KEERSMÄKER

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions