Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zum Quotensystem Amtsblatt Nr. C 198 vom 28/07/1988 S. 0005 - 0006 Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zum Quotensystem ( In der 272 . Vollsitzung mit 62 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen ) ( 88/C 198/05 ) DER BERATENDE AUSSCHUSS ha von der Absicht der Kommission, dem Ministerrat die Aufhebung der Anwendung von Artikel 58 vorzuschlagen, Kenntnis genommen und 1 . erinnert daran, daß : - bei den Erzeugnissen der Kategorie I in der Tat von der 2 . Jahreshälfte 1987 an eine Verbesserung der Nachfrage sowohl auf den Gemeinschafts - als auch auf den Ausfuhrmärkten eingetreten ist, wenngleich die vor der Einführung des Quotensystems bestehende Nachfragehöhe noch nicht erreicht wurde .
Es wird jedoch befürchtet, daß diese Verbesserung lediglich eine kurz - oder mittelfristige Auswirkung haben könnte . Die Gefahr einer Umkehr dieser Tendenz ist nämlich um so grösser, als gewisse Ausnahmesituationen, aufgrund derer die Nachfrage in aussergewöhnlich hohem Masse angestiegen ist, nach und nach nicht mehr bestehen; -bei den Erzeugnissen der Kategorien II und III die Nachfrage auch weiterhin absolut unbefriedigend ist, trotz einer vorübergehenden Verringerung der Einfuhren aus Drittländern, die eine teilweise Preiserhöhung möglich gemacht hatte; 2.betont, daß : -bei den Erzeugnissen der Kategorie I ein struktureller Kapazitätsüberschuß weiterhin anhält, der nur vorübergehend durch eine günstige Nachfrageentwicklung verschleiert wird; -bei den Erzeugnissen der Kategorien II und III - trotz erheblicher Anstrengungen der Erzeuger, die Kapazitätsüberschüsse drastisch und schnell zu verringern - der Ausnutzungsgrad immer noch absolut unbefriedigend ist, was die finanziellen Ergebnisse der Unternehmen nachteilig beeinflusst;
3.befürchtet, daß angesichts dieser Situation die von der Kommission vorgeschlagene Aufhebung des Quotensystems : -zu einem Anstieg der Lieferungen führen könnte, der schwerwiegende Auswirkungen auf die Preise haben wird, sobald sich eine Wende auf dem Markt einstellt; -den gegenwärtigen Umstrukturierungsprozeß, der nur innerhalb geregelter Märkte erfolgreich abgeschlossen werden kann, verlangsamen könnte; -Bedingungen schaffen könnte, die die Gefahr der mehr oder weniger verschleierten Zahlung öffentlicher Subventionen an verschiedene Unternehmen erhöhen können; -die Selbstbeschränkungspolitik der Erzeuger, die die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit und Integration auf Gemeinschaftsebene darstellt, unterbrechen könnte;
4.fordert die Kommission dringend auf, diese Beobachtungen und insbesondere die noch ungelösten Probleme in Zusammenhang mit der Umstrukturierung zu bedenken und dem Rat vorzuschlagen,-das derzeitige Quotensystem für die Erzeugnisse der Kategorien II und III zu verlängern, -ein Überwachungssystem auf der Grundlage von Artikel 46 für die Erzeugnisse der Kategorie I aufrechtzuerhalten, um die unter 3 ) dargelegten Konsequenzen zu vermeiden, und ein geeignetes Verfahren anzunehmen, um die wesentlichen Faktoren eines auf Artikel 58 beruhenden Systems schnell wiederherzustellen, falls der Rat die Aufhebung des gegenwärtigen Systems beschließen sollte; -alle Maßnahmen zur Vermeidung eines Anstiegs der Einfuhren aus Drittländern zu verstärken; -alle erforderlichen Maßnahmen für die Weiterführung der Umstrukturierungspolitik und die Vermeidung negativer Auswirkungen durch noch immer bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu ergreifen; -und subsidiarisch, im Hinblick auf seine Wiederinkraftsetzung im Falle eines möglichen Konjunktureinbruchs, die Einfrierung des Quotensystems vorzusehen;
5.unterstreicht die Tatsache, daß der Umstrukturierungsprozeß sehr oft Entscheidungen beinhaltet, die mit sozialen und regionalen Problemen zusammenhängen, für die weniger die Erzeuger als vielmehr die politischen Stellen verantwortlich sind . In der Vergangenheit hat der Rat das Bestehen dieser Tatsache anerkannt; 6.fordert die Kommission und die Regierungen auf, anstelle kurzfristiger Lösungen, die durch die tatsächliche Entwicklung der Situation nicht gerechtfertigt sind, die strategischen Interessen der Stahlindustrie der Gemeinschaft in Erwägung zu ziehen .