Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Überprüfung der Energiepolitiken der Mitgliedstaaten durch die Kommission und die Fortschritte bei der Verwirklichung der energiepolitischen Ziele der Gemeinschaft für 1995 Amtsblatt Nr. C 277 vom 27/10/1988 S. 0004 - 0005 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS zur Überprüfung der Energiepolitiken der Mitgliedstaaten durch die Kommission und die Fortschritte bei der Verwirklichung der energiepolitischen Ziele der Gemeinschaft für 1995 ( in der 273 . Vollsitzung vom 4 . Oktober 1988 mit 2 Enthaltungen angenommen ) ( 88/C 277/06 ) DER BERATENDE AUSSCHUSS, Nach Erörterung der Mitteilung der Kommission an den Rat mit den Ergebnissen ,,Überprüfung der Energiepolitiken der Mitgliedstaaten durch die Kommission - die energiepolitischen Ziele der Gemeinschaft für 1995´´ und nach Feststellung, daß demzufolge beträchtliche Gefahren für die Gemeinschaft bestehen;
Unter Berücksichtigung der in der Entschließung des Rates vom September 1986 ( 1 ) angeführten sektoralen und horizontalen energiepolitischen Ziele und insbesondere die Anerkennung fester Brennstoffe als einen Schlüsselbereich; Unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 17 . Mai 1984 ( 2 ), 29 März 1985 ( 3 ) und 28 . Juni 1985 ( 4 ); Besorgt über die langsame Verwirklichung einer Reihe energiepolitischer Ziele für 1995 und insbesondere die beunruhigenden Entwicklungen im Bereich der rationelleren Energienutzung sowie bei der Förderung des Verbrauchs fester Brennstoffe, aufgrund derer mit einer verstärkten Nachfrage nach Kohlenwasserstoffen zu rechnen ist;
In dem Bewusstsein, daß diese Tendenz, falls sie nicht aufgehalten wird, sowie die Tatsache, daß die zu erwartende Zunahme der künftigen Energienachfrage womöglich unterschätzt wurde, die Gemeinschaft in Gefahr bringen würde, erneut stark von Erdöl - und Erdgaseinfuhren aus unsicheren und politisch ungewissen Versorgungsquellen abhängig zu werden, und u . U . ein dritter Erdölschock droht; In der Überzeugung, daß die enttäuschenden Entwicklungen beim Einsatz fester Brennstoffe auf die in letzter Zeit anormal niedrigen Preise für Erdöl und Erdgas, die Ungewißheit hinsichtlich der künftigen Preisentwicklungen, die Unsicherheit über die Auswirkungen etwaiger Umweltschutzauflagen sowie den Mangel an Korrekturmaßnahmen zurückzuführen sind;
In der Erkenntnis, daß der Steinkohlenbergbau der Gemeinschaft infolge seiner strategischen Rolle auf dem Gebiet der Versorgungssicherheit seine Anstrengungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit fortsetzen muß, aber auch, daß das zur Zeit auf dem internationalen Kohlemarkt erreichte Preisniveau ein Hindernis darstellt; Ist der Auffassung, daß die Gemeinschaft die Rolle der europäischen Unternehmen, und der Behörden, auf die Energieeinfuhren und insbesondere auch auf dem Weltmarkt stärken sollte, um auf einen befriedigenden Grad an Unabhängigkeit von Einfuhren hinzuwirken und um die Ausfuhren der Gemeinschaft an Know-how und an Ausrüstungsgütern zu fördern;
1 . MACHT die Kommission auf die Tatsache AUFMERKSAM, daß im Falle einer Nicht-Erreichung der energiepolitischen Ziele für 1995, insbesondere für feste Brennstoffe, für den Zeitraum nach 1995 rasch zunehmende Gefahren und ggf . schwerwiegende Auswirkungen sowohl auf dem Energiesektor als auch in allgemeinen Wirtschaftsbereichen zu befürchten sind; 2 . VERTRITT DAHER DEN STANDPUNKT, daß die energiepolitischen Ziele für 1995 erneut bekräftigt und angemessene Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung getroffen werden sollten; 3 . FORDERT die Kommission AUF, die Mitgliedstaaten bezueglich der anderen Energieträger auf folgendes hinzuweisen : a) die Bedeutung einer möglichst rationellen Energienutzung; b)die Notwendigkeit, die beiden Richtlinien des Rates vom Jahr 1975, 75/404/EWG und 75/405/EWG ( 5 ) streng anzuwenden und nötigenfalls zu verstärken um auf diese Weise den Erdöl - und Erdgasverbrauch in Wärmekraftwerken, auf Gemeinschaftsebene, gemäß den energiepolitischen Zielen von September 1986, auf 15 % zu begrenzen; c)die Notwendigkeit, den zunehmenden Erdgasverbrauch soweit zu mässigen, wie es dem Grad der Versorgungssicherheit dieses Energieträgers entspricht; d)Berücksichtigung der derzeit stagnierenden und ungewissen künftigen Entwicklung der Kernkraft in der Gemeinschaft insgesamt und in der Welt; e)Bedeutung weiterer Erforschung erneuerbarer Energieformen;
4 . APPELLIERT an die Kommission, bei festen Brennstoffen auf eine Kombination von einheimischer und eingeführter Kohle hinzuarbeiten, die auf eine wirtschaftlich und strategisch befriedigende Gesamtversorgung mit festen Brennstoffen hinausläuft, und die Ziele für 1995 und darüber hinaus durch folgende Maßnahmen zu verwirklichen : a ) bevorzugter Einsatz von festen Brennstoffen gegenüber Öl und Gas in Wärmekraftwerken; b)die Bedeutung der inländischen Steinkohlenproduktion als Mittel der Versorgungssicherheit und der Preisstabilität anzuerkennen, wobei die langfristigen Verträge mit der Elektrizitätswirtschaft erleichtert und auch dem notwendigen ergänzenden Beitrag importierter fester Brennstoffe Rechnung getragen werden sollte; c)Förderung des Einsatzes fester Brennstoffe in Industrie, öffentlichen Gebäuden und Fernheizungssystemen durch Maßnahmen wie erheblich erweiterte zinsverbilligte Darlehen und die Ausdehnung auf andere Mitgliedstaaten des in Frankreich bereits benutzten Systems, das die Einrichtung von auf Steinkohle basierender Wärmeanlagen, dank einer preisgünstigen Versorgung, zum Ziele hat; d)Gewährleistung einer angemessenen Versorgungssicherheit für die Eisen - und Stahlindustrie zu zufriedenstellenden Preisbedingungen; e)wesentliche Aufstockung und mindestens Verdoppelung der Gemeinschaftsmittel für Forschungs -, Entwicklungs - und Demonstrationsvorhaben im Zusammenhang mit festen Brennstoffen, ( z .
B . Wirbelschicht - und kombinierte Verfahren, zur Wahrung der Umwelt ); f)beträchtliche Erweiterung zinsverbilligter Darlehen für Investitionen im gemeinschaftlichen Steinkohlenbergbau; g)Verstärkung der sozialen Maßnahmen, insbesondere dadurch, daß man vielmehr ein Sozial-Volet für den Kohlesektor in Kraft treten lässt, statt die Anpassungsbeihilfen zu verringern, wie es in einer kürzlich verabschiedeten Kommissionsentscheidung vorgesehen ist; h)Förderung eines insgesamt sinnvollen Ausgleichs zwischen gemeinschaftlicher Energie und Umweltzielen; i)Mobilisierung der zur Verwirklichung erforderlichen gemeinschaftlichen Finanzressourcen ohne Anhebung der EGKS-Umlage .
5 . FORDERT deshalb die Kommission AUF : a)dringend den Rat um Zustimmung zu ersuchen, die gesamten EGKS-Einfuhrzölle von dem Gesamthaushalt auf den EGKS-Funktionshaushalt zu übertragen, um die Finanzierung der Sozialmaßnahmen sowohl für Kohle als auch für Stahl zu sichern; b)dafür zu sorgen, daß ein Teil der Strukturfonds, deren Verdoppelung geplant ist, in einer Weise verwendet wird, die den beiden Montanindustriezweigen nützlich ist; c)die Möglichkeit zu untersuchen, EGKS-Darlehen durch den EWG-Gesamthaushalt zu garantieren, wodurch eine notfalls progressive Freigabe der EGKS-Rückstellungen zur Verwirklichung der kohle - und stahlpolitischen Ziele der Gemeinschaft ermöglicht würde .
( 1 ) ABl . Nr . C 241 vom 25 . 9 . 1986, S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . C 160 vom 20 . 6 . 1984, S . 2 . ( 3 ) Nicht im Amtsblatt veröffentlicht . ( 4 ) ABl . Nr . C 190 vom 30 . 7 . 1985, S . 3 .( 5 ) ABl . Nr . L 178 vom 9 . 7 . 1975 .