Entschließung des Rates vom 4. November 1988 über die Verbesserung der Verbraucherbeteiligung bei der Normung Amtsblatt Nr. C 293 vom 17/11/1988 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 4 . November 1988 über die Verbesserung der Verbraucherbeteiligung bei der Normung ( 88/C 293/01 ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in der Erwägung, daß eines der Ziele der Gemeinschaft nach dem Vertrag die Verbesserung der Lebensbedingungen seiner Bürger ist, einschließlich des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit und der Verbraucherinteressen, unter Berücksichtigung der Entschließung des Rates vom 7 .
Mai 1985 über einen neuen Ansatz für die technische Harmonisierung und Normung ( 1 ), unter Berücksichtigung der Schlußfolgerungen des Europäischen Forums für Verbraucher und Normung vom 4 ., 5 . und 6 . Juni 1987 in Brüssel - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN : A . Auf der Ebene der Mitgliedstaaten werden die zuständigen Behörden aufgefordert, folgendes zu fördern : 1 . die Verbesserung der Verbraucherbeteiligung im Normungsprozeß; 2.die Vertretung der Interessen der Verbraucher in - Normungsgremien,-nationalen Delegationen in europäischen und internationalen Normungsgremien; 3.nach Möglichkeit und soweit erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten Mitteln, die im Rahmen einer allgemeinen oder spezifischen Unterstützung gewährt werden, damit die Verbraucher den notwendigen Aufgaben nachkommen können .
B.Auf Gemeinschaftsebene1.begrüsst der Rat die Absicht der Kommission, ein Prioritätenprogramm im Rahmen der Normen und technischen Vorschriften für Konsumgüter auszuarbeiten, die für die Verbraucher von besonderem Interesse sind; 2.ersucht der Rat die Kommission, soweit erforderlich Seminare über die Probleme der Normung zu organisieren, um die fachliche Mitwirkung der Verbraucher an der Normung zu verbessern . ( 1 ) ABl . Nr . C 136 vom 4 . 6 . 1985, S. 1 .