Entschließung des Rates vom 28. Juli 1989 zur Entwicklung des Bergbaus in der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 207 vom 12/08/1989 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 28. Juli 1989 zur Entwicklung des Bergbaus in der Gemeinschaft (89/C 207/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in der Erkenntnis, daß dem Bergbau eine erhebliche wirtschaftliche, soziale und handelspolitische Bedeutung zukommt und daß die Bergbautätigkeit in der Gemeinschaft wie auch in Drittländern in beträchtlichem Masse zur Versorgung der Gemeinschaft beitragen kann, in der Erwägung, daß der Bergbausektor sich ebenso wie andere Sektoren in den Prozeß der für 1993 angestrebten Vollendung des Binnenmarktes einfügen und dabei seine Produktionsstrukturen durch eine Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit stärken muß, in Anbetracht dessen, daß die Entwicklung des Bergbausektors eine gesamte Industriekette positiv beeinflussen kann, da ihm ein wichtiger Sektor Ausrüstungen und Dienstleistungen für den Bergbau vorgelagert und eine ganze Reihe von Verarbeitungsindustrien nachgelagert ist, in dem Bewusstsein, daß die Entwicklung des Bergbaus in der Gemeinschaft unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu erfolgen hat, wobei die Gemeinschaft entschlossen für die weltweite Liberalisierung des Zugangs zu den Ressourcen eintritt - BEGRÜSST das Memorandum der Kommission zur Bergbaupolitik und anerkennt die Notwendigkeit einer gemeinsamen Ausrichtung der Gemeinschaft in diesem Bereich sowie insbesondere eine Koordinierung der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen und Haushaltsinstrumente zur Förderung der industriellen Entwicklung;
ERSUCHT die Kommission, die Erarbeitung spezifischer Maßnahmen im Rahmen der im Memorandum vorgesehenen Aktionen im Benehmen mit den Mitgliedstaaten unverzueglich fortzusetzen und dabei den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften Rechnung zu tragen; HEBT HERVOR, daß bei der Verwirklichung der spezifischen Maßnahmen folgende vorrangige Aspekte zu berücksichtigen wären; 1. Im F & 38;E-Bereich muß die Anpassung der derzeitigen Programme - wie etwa der Rahmenprogramme - auf einer Prüfung der einzelstaatlichen Bemühungen, einer sorgfältigen Analyse des tatsächlichen Bedarfs und der Ermittlung der geeignetsten Gemeinschaftsaktionen beruhen.
2. Die Interventionen, die zur Entwicklung der gemeinschaftsbezogenen Bergbauprojekte einschließlich der Explorationsprojekte erforderlich sind, könnten gegebenenfalls nach Möglichkeit mit der bestehenden Ausstattung der Strukturfonds sowie über Darlehen der EIB finanziert werden. 3. Im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes müssten die Mitgliedstaaten und die Kommission prüfen, wie die verwaltungsmässigen und/oder steuerlichen Hindernisse beseitigt und die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen des Sektors verbessert werden können. 4. Besondere Aufmerksamkeit müsste der Prüfung des Ausbildungs- und Unterweisungsbedarfs in den Bereichen Geologie und Bergbautechnik gewidmet werden, wobei eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und auch mit den wichtigsten Drittländern, die Bergbau betreiben, angestrebt werden könnte.