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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 26. September 1989 zur Entwicklung des Zulieferwesens in der Gemeinschaft

CELEX
31989Y1007(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1989-09-26
In force since
1989-09-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 26. September 1989 zur Entwicklung des Zulieferwesens in der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 254 vom 07/10/1989 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 26. September 1989 zur Entwicklung des Zulieferwesens in der Gemeinschaft (89/C 254/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, nach Kenntnisnahme des Entschließungsentwurfs der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Am 3. November 1986 hat der Rat eine Entschließung über das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen angenommen ; im Juli 1989 hat der Rat eine Entscheidung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Unternehmen und zur Förderung der Entwicklung von Unternehmen, insbesondere der KMU, in der Gemeinschaft erlassen.

Aufgrund einer Mitteilung zur Unternehmenspolitik sowie über die "Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Unternehmen : Eine Antwort auf die Herausforderung des Binnenmarkts 1992" hat die Kommission dem Rat eine Mitteilung zur Entwicklung des Zulieferwesens in der Gemeinschaft vorgelegt. Die Inanspruchnahme von Zulieferern vor dem Hintergrund einer Politik der Externalisierung der Unternehmen wird für die Unternehmensstrategie immer bedeutender. Die Vollendung des einheitlichen Binnenmarkts von 1992, der den Unternehmen grössere Marktchancen bietet, erlaubt es, den Rückgriff auf grenzueberschreitende Zulieferungen systematisch zu erweitern und wird durch eine Verstärkung des innergemeinschaftlichen Wettbewerbs die strukturellen Veränderungen im Zulieferwesen beschleunigen.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Unternehmen ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des grenzueberschreitenden Zulieferwesens. Dem Zugang zu sachdienlicher Information sowie der Verbesserung der Kommunikation kommt für den Aufbau grenzueberschreitender Zulieferbeziehungen besondere Bedeutung zu. Die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen bewirkt eine Änderung der Beziehungen zwischen Auftraggebern und Zulieferern und erfordert folglich besondere Anstrengungen aller Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Auftragsplanung, Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen, Umstellung auf neue Technologien und Kundendiversifizierungsstrategien - NIMMT mit Interesse die bisherigen Maßnahmen der Kommission, insbesondere auf dem Gebiet der Förderung des grenzueberschreitenden Zulieferwesens, ZUR KENNTNIS, FORDERT die Kommission AUF, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten auch in Zukunft ganz allgemein zur Anregung, Initiative und Koordinierung von Maßnahmen zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für das Zulieferwesen beizutragen, UNTERSTÜTZT ergänzend zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten Initiativen zur Verbesserung der Information und der Kommunikation zwischen Auftraggebern und Zulieferern, insbesondere die Fortsetzung der Ausarbeitung mehrsprachiger sektorieller Terminologien und die Verbesserung der Instrumente zur Partnersuche, NIMMT die Möglichkeit der Schaffung eines Europäischen Informationszentrums für das Zulieferwesen ZUR KENNTNIS und fordert die Kommission auf, ihre Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden und mit den Mitgliedstaaten fortzusetzen, UNTERSTREICHT die Bedeutung der Förderung ausgewogenerer Beziehungen zwischen Auftraggebern und Zulieferern sowie ebenfalls die Förderung des europäischen Zulieferwesens für Drittlandsunternehmen, IST DER AUFFASSUNG, daß eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Zulieferwesens durch eine sorgfältige Untersuchung des Problems der Zahlungsfristen erreicht werden sollte und daß der Sonderfall des öffentlichen Auftragswesens eingehend geprüft werden muß, WÜNSCHT, über den Fortgang der Arbeiten der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Zulieferwesens in der Gemeinschaft auf dem laufenden gehalten zu werden.

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