Verordnung (EWG) Nr. 3203/90 des Rates vom 22. Oktober 1990 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 4/90 des Assoziationsrats EWG-Zypern zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Amtsblatt Nr. L 307 vom 07/11/1990 S. 0004 - 0004 Amtsblatt Nr. L 307 vom 07/11/1990 S. 0004 - 0004 VERORDNUNG (EWG) Nr. 3203/90 DES RATES vom 22. Oktober 1990 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 4/90 des Assoziationsrates EWG-Zypern zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:
Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern (1) wurde am 19. Dezember 1972 unterzeichnet und trat am 1. Juni 1973 in Kraft. Ein Zusatzprotokoll (2) wurde am 15. September 1977 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. Juni 1978 in Kraft. Gemäß Artikel 25 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (3), das Bestandteil des genannten Abkommens ist, hat der Assoziationsrat den Beschluß Nr. 4/90 zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 gefasst.
Dieser Beschluß muß in der Gemeinschaft Anwendung finden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluß Nr. 4/90 des Assoziationsrates EWG-Zypern findet in der Gemeinschaft Anwendung. Der Wortlaut dieses Beschlusses ist dieser Verordnung beigefügt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. November 1990 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 1990. Im Namen des Rates Der Präsident G. DE MICHELIS (1) ABl. Nr. L 133 vom 21.5.1973, S. 2. (2) ABl. Nr. L 339 vom 28.12.1977, S. 2.
(3) ABl. Nr. L 133 vom 21.5.1973, S. 37.