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Entschließung des Rates vom 15. Oktober 1990 über Maßnahmen, die im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes auf dem Veterinärsektor zu treffen sind

CELEX
31990Y1116(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1990-10-15
In force since
1990-10-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 15. Oktober 1990 über Maßnahmen, die im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes auf dem Veterinärsektor zu treffen sind Amtsblatt Nr. C 288 vom 16/11/1990 S. 0001 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 15. Oktober 1990 über Maßnahmen, die im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes auf dem Veterinärsektor zu treffen sind (90/C 288/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Durch die seit 1964 erfolgte Einführung harmonisierter veterinärrechtlicher Vorschriften für die wichtigsten Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die der Marktorganisation unterliegen, wurde die Entwicklung des innergemeinschaftlichen Handels mit diesen Tieren und Erzeugnissen erleichtert.

In dem von der Kommission im Juni 1985 vorgelegten Weißbuch sind Ziele enthalten, die durch die Unterzeichnung der Einheitlichen Akte konkretisiert wurden. Seit der Vorlage des Weißbuches wurden erhebliche Fortschritte bei der Harmonisierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen, der gesundheitlichen Bedingungen für die Produktion und der veterinärrechtlichen Kontrollvorschriften erzielt. Die Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (1) und die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26.

Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzuechterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (2) sind für die Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines echten Binnenmarktes im Jahre 1993 zu treffen sind, von wesentlicher Bedeutung. Diese Maßnahmen müssen auf folgendes abzielen: - Verstärkung der Bekämpfung und Kontrolle der wichtigsten Tierseuchen und Zoonosen, die eine Bedrohung für die Gemeinschaft darstellen, wobei das Ziel auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes von Menschen und Tieren innerhalb der Gemeinschaft weiterhin die Harmonisierung auf dem höchsten gesundheitlichen Niveau bleibt; -Einführung einer echten einheitlichen Politik gegenüber den Drittländern; -Vervollständigung des Konzepts durch Ausdehnung auf alle Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Tiere, die veterinärrechtlichen Kontrollen in der Gemeinschaft unterworfen sind.

Die Leiter der Veterinärdienste haben auf ihrer Tagung am 6. und 7. Juli 1990 die Auffassung vertreten, daß die Ziele des Weißbuches nur erreicht werden können, wenn die Gemeinschaft - an den Aussengrenzen i) eine einheitliche und effektive Kontrolle einführt, wobei die Kommission dafür sorgen muß, daß die Kontrollvorschriften einheitlich angewandt werden und die dazu erforderlichen Strukturen vorhanden sind; ii)Quarantänestationen einrichtet, die nach gemeinschaftlichen Verfahren zugelassen und beaufsichtigt werden; iii)unverzueglich ein Datenverarbeitungssystem errichtet, das die Grenzuebergangsstellen miteinander verbindet und das mit dem informatisierten System zum Verbund der Veterinärbehörden vernetzt ist, dessen Schaffung der Kommission vom Rat gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 90/425/EWG übertragen wurde; -beschließt, hinsichtlich der Bekämpfungs- und Kontrollmaßnahmen i) die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu verstärken; ii)die Beschlüsse des Rates über das Warnsystem durch Schaffung von Strukturen und Einrichtungen, mit denen sich schwere, das Gebiet der Gemeinschaft betreffende Krisen rascher und besser bewältigen lassen, in die Tat umzusetzen - KOMMT ÜBEREIN, - daß bis 1993 die Strukturen und das Personal der Veterinärdienste der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, soweit erforderlich, ausgebaut werden müssen, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können und die einheitliche Anwendung und die Einhaltung der Gemeinschaftsregelung sowie die Einführung des Kontrollmechanismus an den Aussengrenzen der Gemeinschaft und des Krisenmechanismus gewährleistet sind, -im Hinblick auf den Binnenmarkt folgendes positiv in Betracht zu ziehen: i) die Schaffung einer gemeinschaftlichen Veterinärstruktur, die alle der Kommission durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (siehe Anhang I) übertragenen Kontrollaufgaben zusammenfassen würde, ii)die Einsetzung eines gemeinschaftlichen Krisenstabes bei der Kommission sowie die gleichzeitige Einsetzung eines einzelstaatlichen Krisenstabes in jedem der betroffenen oder möglicherweise betroffenen Mitgliedstaaten, die Informationen austauschen und sich zur Bewältigung von Notstandssituationen unterstützen; -die Gruppe der Leiter der Veterinärdienste im Rahmen der geltenden gemeinschaftlichen Verfahren in geeigneter Weise an den Entscheidungsabläufen im Veterinärbereich zu beteiligen; -alles daranzusetzen, um die im Relaisprogramm des Rates für die Anwendung der Gemeinschaftsregelung im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes im Veterinärsektor festgelegten Ziele zu erreichen sowie den Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft sicherzustellen; -daß die aus diesem Konzept gegebenenfalls resultierenden Ausgaben im Rahmen der bestehenden Haushaltsverfahren zu finanzieren sind;

ERSUCHT DIE KOMMISSION, - ihm so bald wie möglich die am 26. Juni 1990 erbetene Studie über die Infrastrukturen der Veterinärdienste der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zu unterbreiten und dabei den 1987 vorgelegten Bericht über die Veterinärinspektion zu aktualisieren, damit die Ausweitung der Gemeinschaftsinspektion auf alle Bereiche der Veterinärkontrollen Berücksichtigung findet; -ihm ausgehend von der im ersten Gedankenstrich genannten Studie geeignete Vorschläge zu unterbreiten, die den von den Leitern der Veterinärdienste festgesetzten Zielen und dieser Entschließung Rechnung tragen, insbesondere einen Vorschlag, der auf die Einsetzung eines gemeinschaftlichen Krisenstabes und auf die Festlegung der Grundregeln für die einzelstaatlichen Krisenstäbe abzielt; -den Leitern der Veterinärdienste eine Arbeitsunterlage zu unterbreiten, aus der hervorgeht, wie zu verfahren ist, damit über die Durchführungsvorschriften zu den in Anhang II genannten Richtlinien bis 1993 entschieden werden kann, und welche Prioritäten dabei gelten; -ein Verzeichnis der Veterinärmaßnahmen zu erstellen, die für die einer Veterinärkontrolle unterliegenden Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Tiere gelten, sowie ein Verzeichnis der Abkommen, die zwischen Mitgliedstaaten geschlossen wurden, um den Handel mit diesen Erzeugnissen und Tieren zu erleichtern, und ihm geeignete Vorschläge zu unterbreiten; -im Rahmen der Richtlinien 89/662/EWG und 90/425/EWG folgende Initiativen zur Harmonisierung der Kontrollen zu ergreifen: - durch Fortbildungsmaßnahmen für die Inspektionsbeamten, die insbesondere im Rahmen von Tagungen und Lehrgängen von den Mitgliedstaaten durchgeführt wird; -durch Qualitätskontrollen zum Vergleich der Labors, über die die Veterinärdienste zur wissenschaftlichen und technischen Unterstützung verfügen.

(1) ABl. Nr. L 395 vom 30. 12. 1989, S. 13. (2) ABl. Nr. L 224 vom 18. 8. 1990, S. 29. ANHANG I Gemeinschaftliche Kontrollen gemäß den nachstehenden Richtlinien und sonstigen Rechtsakten: - 64/432/EWG: Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen -64/433/EWG:Frisches Fleisch - Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr -71/118/EWG:Gefluegelfleisch -72/462/EWG:Einfuhr - aus Drittländern - von - frischem Fleisch - lebenden Tieren - Fleischerzeugnissen -77/99/EWG:Fleischerzeugnisse - Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr -77/391/EWG:Tilgung der Brucellose, der Tuberkulose und der Leukose -80/215/EWG:Fleischerzeugnisse - Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr - Gesundheitliche Bedingungen -80/217/EWG:Maßnahmen der Gemeinschaft - Klassische Schweinepest -80/1095/EWG:Klassische Schweinepest -85/397/EWG:Wärmebehandelte Milch - Innergemeinschaftlicher Handel -85/511/EWG:Maul- und Klauenseuche -86/469/EWG:Untersuchung auf Rückstände -88/146/EWG:Verbot des Gebrauchs von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung - Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung -88/407/EWG:Samen von Rindern -88/408/EWG:Gebühren frisches Fleisch -88/409/EWG:Hygienevorschriften und Gebühren Fleisch für den Inlandsmarkt -88/657/EWG:Fleischzubereitungen -89/437/EWG:Eiprodukte -89/556/EWG:Embryonen von Hausrindern - 89/662/EWG und 90/425/EWG:

Veterinärrechtliche Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt - 90/424/EWG: Veterinärfonds ANHANG II Anwendungs- und Verwaltungsmodalitäten gemäß den nachstehenden Richtlinien und sonstigen Rechtsakten: - 64/432/EWG: Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen -64/433/EWG:Frisches Fleisch - Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr -72/461/EWG:Frisches Fleisch - Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr -71/118/EWG:Gefluegelfleisch -72/462/EWG:Einfuhr - aus Drittländern - von - frischem Fleisch - lebenden Tieren - Fleischerzeugnissen -77/96/EWG:Trichinen - Drittländer -77/97/EWG:Dringlichkeitsfonds -77/99/EWG:Fleischerzeugnisse - Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr -77/391/EWG:Tilgung der Brucellose, der Tuberkulose und der Leukose -80/215/EWG:Fleischerzeugnisse - Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr - Gesundheitliche Bedingungen -80/217/EWG:Maßnahmen der Gemeinschaft - Klassische Schweinepest -80/1095/EWG:Klassische Schweinepest -85/397/EWG:Wärmebehandelte Milch - Innergemeinschaftlicher Handel -85/511/EWG:Maul- und Klauenseuche -86/469/EWG:Untersuchung auf Rückstände -88/146/EWG:Verbot des Gebrauchs von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung - Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung -88/407/EWG:Samen von Rindern -88/408/EWG:Gebühren frisches Fleisch -88/409/EWG:Hygienevorschriften und Gebühren Fleisch für den Inlandsmarkt -88/657/EWG:Fleischzubereitungen -89/437/EWG:Eiprodukte -89/556/EWG:Embryonen von Hausrindern -89/662/EWG:Veterinärrechtliche Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt

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