BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 1991 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Venezuelas zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (91/129/EWG) - Amtsblatt Nr. L 062 vom 08/03/1991 S. 0033 - 0033 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 16 S. 0221 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 16 S. 0221 BESCHLUSS DES RATES vom 28 . Januar 1991 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Venezuelas zum Allgemeinen Zoll - und Handelsabkommen ( 91/129/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, in Erwägung nachstehender Gründe :
Venezuela hat mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den anderen Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll - und Handelsabkommens Verhandlungen über seinen Beitritt zum allgemeinen Abkommen aufgenommen . Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist für die Gemeinschaft annehmbar - BESCHLIESST : Artikel 1 Das Protokoll über den Beitritt Venezuelas zum Allgemeinen Zoll - und Handelsabkommen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt . Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt . Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das Protokoll rechtverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen .
Geschehen zu Brüssel am 28 . Januar 1991 . Im Namen des Rates Der Präsident J.-C . JUNCKER