Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EWG) Nr. 2229/91 des Rates vom 17. Juni 1991 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 1/91 des Kooperationsrates EWG-Israel zur durch die Einführung des Harmonisierten Systems bedingten Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in" oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

CELEX
31991R2229
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
1991-06-17
In force since
1992-01-01
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Verordnung (EWG) Nr. 2229/91 des Rates vom 17. Juni 1991 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 1/91 des Kooperationsrates EWG-Israel zur durch die Einführung des Harmonisierten Systems bedingten Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in" oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Amtsblatt Nr. L 211 vom 31/07/1991 S. 0001 - 0001 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 8 S. 0032 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 8 S. 0032 VERORDNUNG (EWG) Nr. 2229/91 DES RATES vom 17. Juni 1991 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 1/91 des Kooperationsrates EWG-Israel zur durch die Einführung des Harmonisierten Systems bedingten Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in" oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (1) ist am 11. Mai 1975 unterzeichnet worden. Gemäß Artikel 25 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in" oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, das Bestandteil dieses Abkommens ist, hat der Kooperationsrat EWG-Israel den Beschluß Nr. 1/91 zur Änderung des Protokolls gefasst. Dieser Beschluß ist in der Gemeinschaft anzuwenden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluß Nr. 1/91 des Kooperationrates EWG- Israel findet in der Gemeinschaft Anwendung.

Der Wortlaut des Beschlusses ist dieser Verordnung beigefügt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 1992. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 1991. Im Namen des Rates Der Präsident J. F. POOS (1) ABl. Nr. L 136 vom 28. 5. 1975, S. 2.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions