Entschließung des Rates vom 28. Januar 1991 zum Grünbuch über die städtische Umwelt Amtsblatt Nr. C 033 vom 08/02/1991 S. 0004 - 0005 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 28. Januar 1991 zum Grünbuch über die städtische Umwelt (91/C 33/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - 1. begrüsst das Grünbuch über die städtische Umwelt und stellt fest, daß es einen wichtigen Beitrag zu den laufenden Diskussionen über die Zukunft der europäischen Städte darstellt; 2.erkennt an, daß diesem Überblick über Fragen der städtischen Umwelt angesichts des sehr engen Zusammenhangs zwischen Umwelt und anderen Themenbereichen im städtischen Kontext grosse Bedeutung zukommt, wobei jedoch Einvernehmen darüber besteht, daß sowohl die Spannweite der verschiedenen Typen von Städten als auch die besondere Ausgangslage in jedem Mitgliedstaat berücksichtigt werden sollten;
3.stellt fest, daß entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip die Hauptzuständigkeit für die Definition einer Politik für die städtische Umwelt und für die Gestaltung der städtischen Umwelt bei den Gemeinden, Regionen und einzelstaatlichen Regierungen liegt, erkennt jedoch an, daß die Entwicklung einer künftigen Politik in diesem Bereich eine Gemeinschaftsdimension besitzt. Diese Dimension betrifft a) die Auswirkungen der Gemeinschaftspolitik in vielen Bereichen, insbesondere jenen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes, der regionalen Entwicklung, der Energieversorgung und dem Verkehr stehen, auf die städtische Umwelt; b)die sehr enge Wechselbeziehung zwischen den Faktoren, die als Ursache der Probleme auf städtischer Ebene gelten, und jenen Faktoren, die zu globalen Problemen wie dem sauren Regen und dem Treibhauseffekt beitragen; daher muß dafür gesorgt werden, daß Lösungen auf lokaler Ebene zur Lösung regionaler und weltweiter Probleme beitragen.
Städtische Politik muß deshalb Teil einer weitergefassten Umweltpolitik sein; c)die Allgemeingültigkeit der Probleme, denen sich die Städte gegenübersehen und durch die die Bedeutung einer Zusammenarbeit und eines Informationsaustauschs zwischen den Städten unterstrichen wird, wozu die Gemeinschaft bei der Suche nach effizienten Lösungen beitragen kann; d)die Bedeutung einer Verbesserung der städtischen Umwelt im Fall einer Schädigung oder drohenden Schädigung, unter anderem als Faktor des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts in der Gemeinschaft; e)die Anerkennung der Bedeutung des geschichtlichen und kulturellen Erbes, das unsere Städte darstellen, für die Gemeinschaft als Ganzes;
4.erkennt an, daß die Lösung von Problemen der städtischen Umwelt eine wesentliche Voraussetzung für die künftige nachhaltige Entwicklung unserer Städte bildet; 5.erkennt an, daß eine effiziente Koordinierung der Politiken auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in der weiten Spanne von Bereichen, die eine Auswirkung auf die Städte haben, ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen städtischen Umweltpolitik ist; 6.unterstreicht die Bedeutung von Stadt- und Regionalplanung als Rahmen für die Verknüpfung der Entscheidungen über die Bodennutzung, Dienstleistungen und Infrastrukturen.
In diesem Zusammenhang erkennt er insbesondere an, wie wichtig es ist, Probleme der verkehrsbedingten Umweltverschmutzung, der Lärmbelästigung und der Verkehrsstaus in Angriff zu nehmen, indem die Entscheidungen über Bodennutzung und Verkehrsplanung enger verknüpft werden. Er fordert die Kommission auf, im Rahmen von Investitions- und Forschungsprogrammen der Gemeinschaft derartigen Konzepten Vorrang einzuräumen; 7.ist der Auffassung, daß die Ausarbeitung und Durchführung von Gemeinschaftsinitiativen auf dem Gebiet der städtischen Umwelt eine ständige enge Zusammenarbeit erfordert, und ersucht die Kommission, sich intensiv mit der Frage zu befassen, wie dies in die Praxis umgesetzt werden kann;
8.erkennt an, daß dem Austausch von Erfahrungen und Demonstrationsvorhaben bei der Verbesserung der Verwaltung von Städten in der gesamten Gemeinschaft grosse Bedeutung zukommt, und ermutigt daher die Kommission, derartige Tätigkeiten zu unterstützen; 9.erkennt an, daß eine zuverlässige Quelle von Daten, die Anhaltspunkte für die Ausarbeitung einer städtischen Umweltpolitik liefern, wichtig ist, und ersucht die Kommission, Überlegungen darüber anzustellen, wie eine solche Datenbank in der Gemeinschaft errichtet und unterhalten werden könnte. Die Europäische Umweltagentur sollte in dieser Hinsicht eine bedeutende Rolle spielen;
10.ersucht die Kommission, mit anderen internationalen Organisationen, die mit städtischen Fragen befasst sind, uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, daß sich die Tätigkeiten ergänzen und nicht überschneiden; 11.ersucht die Kommission, auf der Grundlage der im Grünbuch vorgeschlagenen Aktionslinien a)eine Fachgruppe einzusetzen, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt und die i) nach einer Analyse der Lage in der gesamten Gemeinschaft Überlegungen darüber anstellt, wie sich in künftige Strategien zur Städte- und Bodennutzungsplanung Ziele des Umweltschutzes einbeziehen lassen, und ii)die Kommission ganz allgemein hinsichtlich der Mittel und Wege berät, die eine stärkere Einbeziehung des Aspekts "städtische Umwelt" in die gemeinschaftliche Umweltpolitik ermöglichen, b)gemäß der Erklärung des Europäischen Rates von Dublin im Juni 1990 zum Umweltschutz zu überlegen, wie die Gemeinschaft finanziell weiter zur Verbesserung der städtischen Umwelt beitragen könnte;
12.begrüsst die Absicht der Kommission, gemeinschaftsweit Stellungnahmen zu den im Grünbuch dargelegten Gedanken und Vorschlägen einzuholen, und sieht den Schlußfolgerungen und Vorschlägen aufgrund dieser Stellungnahmen mit Interesse entgegen.