Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäsichen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Aushandlung von Übereinkommen für Stahleinfuhren aus bestimmten Drittländern im Jahr 1991 Amtsblatt Nr. C 050 vom 26/02/1991 S. 0002 - 0003 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL über die Aushandlung von Übereinkommen für Stahleinfuhren aus bestimmten Drittländern im Jahr 1991 (in der 290. Vollsitzung vom 8. Februar 1991 einstimmig angenommen, mit 9 Enthaltungen) (91/C 50/02) Der Beratende Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - - nach Anhörung der Erläuterungen und Kommentare der Vertreter der Kommission über die Leitlinien, die höchstwahrscheinlich im Rahmen der Aushandlung von Übereinkommen für die Stahleinfuhren in die Gemeinschaft im Jahr 1991 zur Anwendung kommen werden - 1. weist darauf hin, daß die Übereinkommen dazu bestimmt sind, den Stahlmarkt der Gemeinschaft gegenüber Einfuhren aus Drittländern, in denen die Regeln des freien Wettbewerbs nicht eingehalten werden, zu schützen; stellt fest, daß die mittel- und osteuropäischen Länder diese Bedingungen noch nicht erfuellt haben und unter diesen Umständen der Vorteil, laufend Immunität für unlauteres Geschäftsgebahren zu genießen, ausgeglichen werden muß durch Anerkennung der legitimen Ansprüche der Gemeinschaftsindustrie;
2.stellt fest, daß die Eisen- und Stahlindustrie Osteuropas mehr Unterstützung seitens der Gemeinschaft erhalten hat, als irgendeiner ihrer eigenen Industriesektoren. Die gemeinschaftliche Eisen- und Stahlindustrie hat infolgedessen überproportional zu der von der Gemeinschaft diesen Ländern gewährten Gesamtbeihilfe beigetragen; 3.hält den Beschluß, die Einfuhren aus Brasilien zu liberalisieren, für unpassend, da die Eisen- und Stahlindustrie dieses Landes mit seiner ohnehin schon beträchtlichen Überkapazität, derentwegen Brasilien bei den Stahlausfuhrländern an zweiter Stelle rangiert, staatliche Beihilfe von über 7 Milliarden Dollar erhält, um ihre Aussenschulden zu decken; meint, daß es in Anbetracht der kürzlich im brasilianischen Parlament geführten Debatte über die Privatisierung der staatlichen Eisen- und Stahlindustrie angebracht wäre, das derzeit geltende Übereinkommen beizubehalten, bis die Privatisierungsphase abgeschlossen ist und Brasilien sich einverstanden erklärt, sich an einem multilateralen Stahlabkommen zu beteiligen, wie es derzeit in Erwägung steht;
4.weist auf die Tatsache hin, daß die in dem Übereinkommen angeführten Mengen von der Kommission stets unter Berücksichtigung der Entwicklung des sichtbaren Verbrauchs in der Gemeinschaft festgelegt werden. Die Sachverständigen erwarten (die Auswirkungen des Golfkriegs nicht einberechnet) - nach einer Regression um 1,5 % im Jahr 1990 - im ersten Halbjahr 1991 einen Rückgang des sichtbaren Verbrauchs im Verhältnis zum Vergleichszeitraum um 10 %; unterstreicht, daß die Kommission bereits 1990 die betreffenden Mengen der Übereinkommen um 15 % angehoben hatte, obgleich der Verbrauch im Verhältnis zum Vorjahr zurückgegangen war; die Mengen unverändert beizubehalten würde demnach nicht nur bedeuten, daß die von der Kommission selbst festgelegten Vorschriften künftig nicht mehr eingehalten würden, sondern auch, daß der Marktanteil der mittel- und osteuropäischen Länder ausgerechnet zu einem Zeitpunkt beträchtlich steigen würde, zu dem sich der Markt bereits in Schwierigkeiten befindet, womit die negative Preistendenz noch verstärkt würde;
5.weist darauf hin, daß der Beschluß, die Quotenunterteilung nach Produkten zu streichen, um den mittel- und osteuropäischen Ländern (laut Kommission) "eine bessere Ausnutzung der Ausfuhrmöglichkeiten" in die Gemeinschaft zu gestatten, ganz besondere Kritik verdient, weil die Möglichkeit der mittel- und osteuropäischen Länder, ihre Ausfuhren auf ein oder zwei Produkte zu konzentrieren, in bestimmten Sektoren der Gemeinschaftsindustrie und in gewissen Mitgliedstaaten eine schwerwiegende Beeinträchtigung darstellen könnte; macht ferner darauf aufmerksam, daß die Aufrechterhaltung der Subquoten nach Produkten die Anwendung der "Dreifachklausel" stärken würde, da die Konsultationen erst stattfinden können, wenn bereits eine Schädigung erfolgte;
6.bemerkt, daß die Lage auf dem Weltstahlmarkt durch die Dollarschwäche und die Schließung bestimmter Einfuhrmärkte wie die UdSSR, China, Golfländer usw. gekennzeichnet ist. In einer derartigen Lage werden die Lieferungen der Drittländer in die Gemeinschaft vermutlich zunehmen, was zu einer Verschärfung der gegenwärtigen negativen Konjunktur beitragen könnte. Auf diese Weise würden die zur Umstrukturierung der gemeinschaftlichen Eisen- und Stahlindustrie geleisteten Anstrengungen zunichte gemacht, wodurch eine Lawine schwerwiegender Maßnahmen industrieller, wirtschaftlicher und insbesondere sozialer Art ausgelöst würde, falls der Vorschlag der Kommission verabschiedet würde;
7.ersucht die Kommission deshalb, ihre Vorschläge zu revidieren und sämtliche Elemente der für 1990 festgelegten aussenwirtschaftlichen Maßnahmen unverändert beizubehalten und sich ferner, was die Mengen anbelangt, an die herkömmliche Regel hinsichtlich der Entwicklung des sichtbaren Verbrauchs zu halten sowie die bisherige Aufteilung nach Produkten beizubehalten; 8.fordert die Kommission auf, noch in diesem Jahr ein multilaterales Stahlübereinkommen abzuschließen, wie vom Beratenden Ausschuß in seiner einstimmig angenommenen Entschließung vom 18. Dezember 1990 bereits beantragt (1). (1) ABl.
Nr. C 10 vom 16. 1. 1991, S. 4.