Bewertung der Verwaltung des JET (Studie als Anhang zum besonderen Jahresbericht über den Jahresabschluß der Joint Undertaking für das Jahr 1990) zusammen mit der Antwort des JET-Direktors einschließlich der Bemerkungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Amtsblatt Nr. C 041 vom 17/02/1992 S. 0001 - 0019 INHALT Ziffer 1.Einleitung 1.1 - 1.9 Weltweite Forschungstätigkeit im Bereich der Kernfusion 1.1 Europäisches Programm 1.2 Vorhaben JET 1.3 - 1.5 Prüfungsziele 1.6 - 1.9 2.Verwaltung des wissenschaftlichen Programms des JET 2.1 - 2.35 Wissenschaftlicher Hintergrund und Ziele des Vorhabens JET 2.6 - 2.15 Verlängerung bis 1992 2.16 - 2.20 Verlängerung bis 1996 2.21 - 2.29 Externe Rechenschaftslegung 2.30 - 2.31 Schlußfolgerungen zur Verwaltung des wissenschaftlichen Programm des JET 2.32 - 2.35 3.Zukunft des JET 3.1 - 3.6 Endphase des wissenschaftlichen Programms des JET 3.1 - 3.4 JET und der "Next Step" 3.5 - 3.6 4.Administrative Verwaltung des JET 4.1 - 4.20 Zusammenfassung der Feststellungen des Hofes aufgrund seiner jährlichen Prüfungen 4.1 - 4.5 Stillegung der JET-Anlage 4.6 - 4.7 Personal des JET 4.8 - 4.12 Haushaltsmechanismus 4.13 - 4.16 JET und die Assoziationspartner - Verträge gemäß Artikel 14 4.17 - 4.20 5.Schlußfolgerungen 5.1 - 5.6 Allgemeines 5.1 Richtlinien für den "Next Step" 5.2 Schlüsselfragen 5.3 - 5.6 Seite Antwort des JET-Direktors einschließlich der Bemerkungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften 16 - 19 BEWERTUNG DER VERWALTUNG DES JET Studie als Anhang zum besonderen Jahresbericht über den Jahresabschluß des Joint Undertaking für das Jahr 1990 zusammen mit der Antwort des JET-Direktors einschließlich der Bemerkungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (92/C 41/01) 1.
EINLEITUNG Weltweite Forschungstätigkeit im Bereich der Kernfusion 1.1. Die kontrollierte Kernfusion gilt allgemein als eine bedeutende potentielle Energiequelle für die Zukunft. Weltweit sind umfangreiche Forschungsaktivitäten im Gange, die bei entsprechendem Erfolg bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts zu betriebsfähigen kommerziellen Fusionskraftwerken führen können. Die wichtigsten Programme laufen gegenwärtig in den Vereinigten Staaten, in Europa, Japan und der Sowjetunion. Aus Tabelle 1 ist der jeweilige Umfang dieser Programme in bezug auf Ausgabenhöhe und Zahl der eingesetzten Wissenschaftler ersichtlich(1) .
Tabelle 1: Umfang der wichtigsten Fusionsforschungsprogramme Programm 1989 Ausgaben (Mio ECU) Wissenschaftliches Personal Vereinigte Staaten 494 2 150 Europa 431 1 750 Japan 285 1 195 Sowjetunion 254 1 225 Europäisches Programm 1.2. Das europäische Programm wird von einer Assoziation von Euratom und öffentlichen Einrichtungen in Schweden, in der Schweiz und in EG-Mitgliedstaaten (den Assoziationspartnern) durchgeführt. Die Aktivitäten der Assoziation bestehen in der Durchführung von gemeinsam finanzierten Forschungsarbeiten in Laboratorien der Assoziationspartner und in der gemeinsamen Umsetzung des Vorhabens JET.
Die Assoziationspartner und die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens JET sind in Anhang 1 aufgeführt. Anhang 2 enthält Angaben über die Herkunft der Mittel der Assoziation für das Jahr 1989 und die Art der Verwendung. Die gemeinsamen Aktivitäten begannen im Jahre 1959. Die dem Programm zugrunde liegende Langzeitstrategie zur Erreichung des Endziels, das im Bau eines kommerziellen Prototyps eines Fusionsreaktors besteht, umfasst drei Zwischenstufen, die sich wie in Tabelle 2 gezeigt bis ins 21. Jahrhundert erstrecken: a)den Joint European Torus (JET) und andere Anlagen zur Demonstration der wissenschaftlichen Durchführbarkeit der Kernfusion; b)eine "Next Step" Anlage zur Vervollständigung der Demonstration der wissenschaftlichen Durchführbarkeit und zur Erforschung bestimmter Aspekte im Bereich der technischen Durchführbarkeit.
Diese Anlage wird entweder in Form des "Next European Torus" (NET) oder in Form eines "Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors" (ITER) in Zusammenarbeit mit Japan, den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion verwirklicht; c)einen Demonstrationsreaktor und Prototyp zur Bewertung der kommerziellen Verwertbarkeit der Kernfusion. Das Vorhaben JET 1.3. Das Vorhaben JET gilt als Speerspitze der gemeinsamen europäischen Forschungstätigkeit. Nach allgemeinem Dafürhalten hat dieses Vorhaben einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion geleistet.
Der JET mit Sitz in Culham (Vereinigtes Königreich) wurde am 1. Juni 1978 für eine Dauer von zwölf Jahren gegründet(2) . Im Jahre 1988 wurde die Laufzeit des Vorhabens um 31 Monate bis zum 31. Dezember 1992(3) verlängert. Im Oktober 1990 wurde dem Ministerrat ein Vorschlag für eine weitere Verlängerung des JET bis Ende 1996 vorgelegt(4) . 1.4. Euratom trägt zu 80 % zum JET-Haushalt bei. Die britische Atomenergiebehörde UKÄA (United Kingdom Atomic Energy Authority) als Gastorganisation des Vorhabens trägt 10 % der Kosten. Die übrigen 10 % teilen sich die Assoziationspartner des europäischen Programms.
Die in Tabelle 3 aufgeführten, zum Stand von Dezember 1990 ermittelten Zahlen vermitteln einen Eindruck von den Gesamtkosten des JET(5) . 1.5. Zusätzlich zu ihrer Beteiligung am Gemeinsamen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder führten die Assoziationspartner Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in ihren eigenen Laboratorien durch, die zur Unterstützung der Arbeiten des JET dienten und im Rahmen von Artikel 14 der JET-Satzung(6) erfolgten. Die Kosten dieser Arbeiten werden zu 55 % von den Assozia- Tabelle 3: Geschätzte Kosten des JET zum Stand 1990 Mio ECU (zum Stand von Dezember 1990) Schätzung bis zum Abschluß am 31.
5. 1990 1 296* Schätzung bis zum Abschluß am 31. 12. 1992 1 531* Schätzung bis zum Abschluß am 31. 12. 1996 1 840* * Zuzueglich eines zusätzlichen Beitrags der Assoziationspartner, siehe Ziffer 1.5. tionspartnern und zu 45 % aus Haushaltsmitteln für das allgemeine Fusionsprogramm der Gemeinschaft finanziert. Zum Ende des Haushaltsjahres 1990 bewegten sich die Gesamtausgaben für Aktivitäten im Rahmen von Artikel 14 in der Grössenordnung von 65 Mio ECU zu Preisen von 1990, an denen sich Euratom mit 29 Mio ECU beteiligte. Neben dem finanziellen Beitrag umfasst die Unterstützung durch die Assoziationspartner auch die Bereitstellung von Personal, das für unterschiedliche Zeiträume, in der Regel für ein Jahr, zum JET abgeordnet wird.
In diesem Rahmen zahlt der jeweilige Assoziationspartner die Gehälter des abgeordneten Personals, und der JET übernimmt eine Auslandszulage. Mit dieser Regelung wurde seit 1985 jährlich eine Kapazität von 30 Mannjahren zur Verfügung gestellt. Prüfungsziele 1.6. Gemäß Artikel 12 der Satzung des JET nimmt der Hof jährlich eine Prüfung des Jahresabschlusses, der Jahresbilanz sowie der Haushaltsführung des JET vor. Der dabei erstellte besondere Jahresbericht wird den Mitgliedern des Gemeinsamen Unternehmens, dem Rat der Europäischen Gemeinschaften sowie dem Europäischen Parlament übermittelt.
Tabelle 2: Langzeitplanung des europäischen Fusionsprogramms KE = Konzeptentwurf TE = Technischer Entwurf a) JET Betrieb b) Next Step KE TE Bau Betrieb || || || c(I) Demonstrations- reaktor KE TE Bau Betrieb || || || c(II) Kommerzieller Prototyp KE TE || Indikativer Zeitrahmen 1990 2000 2010 2020 2030 1.7. Das Vorhaben JET sollte ursprünglich Ende Juni 1990 auslaufen. Angesichts der Verlängerung bis 1992 und des Vorschlags für eine weitere Verlängerung bis Ende 1996 hält der Hof es für angebracht, zum jetzigen Zeitpunkt die Entwicklung des Vorhabens und insbesondere die zugehörigen haushalts- und verwaltungstechnischen Aspekte zu prüfen.
Da die ersten Vorbereitungen für den "Next Step" bereits begonnen haben, hat der Hof ebenfalls die Systeme der wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Leitung des Vorhabens JET geprüft und versucht festzustellen, inwiefern die gewonnenen Erfahrungen für den "Next Step" und die späteren Phasen des europäischen Fusionsprogramms genutzt werden können. 1.8. In Kapitel 2 dieser Studie wird das System der wissenschaftlichen Leitung des JET-Programms untersucht. In Kapitel 3 werden Fragen zum künftigen wissenschaftlichen Programm sowie zu den Beziehungen zwischen dem JET und dem "Next Step" behandelt.
In Kapitel 4 wird die administrative Verwaltung des Vorhabens beleuchtet. Kapitel 5 enthält die Schlußfolgerungen sowie Schlüsselfragen. 1.9. Bei der Ausarbeitung dieser Studie hat der Hof besonders in bezug auf die wissenschaftlichen und technischen Aspekte zwei unabhängige Berater herangezogen(7) . Es sei betont, daß es nicht Absicht des Hofes war, ein Gutachten über die wissenschaftlichen Verdienste des Vorhabens JET oder des europäischen Fusionsprogramms abzugeben. Überdies beschränken sich die Beschreibungen wissenschaftlicher und technischer Sachverhalte in den folgenden Abschnitten auf die für das richtige Verständnis der Schlüsselpunkte der Verwaltung des Vorhabens unerläßlichen Angaben; diese Beschreibungen wurden anhand zahlreicher dem Hof zur Verfügung gestellter Unterlagen und mit Unterstützung seitens der externen Berater verfasst.
2. VERWALTUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN PROGRAMMS DES JET 2.1. Die Organe des JET sind der JET-Rat und der Projektleiter. 2.2. Der JET-Rat, der sich aus Vertretern der einzelnen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens zusammensetzt, ist für die Verwaltung des Vorhabens zuständig. Er trifft grundlegende Entscheidungen für die Durchführung des Projekts, übernimmt die Gesamtüberwachung der Ausführung des Projekts und berichtet den Mitgliedern. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der JET-Rat durch einen Exekutivausschuß unterstützt, der Zuständigkeiten in Finanz-, Personal- und Vertragsangelegenheiten besitzt.
In wissenschaftlichen und technischen Angelegenheiten kann der JET-Rat sich vom wissenschaftlichen Beirat des JET beraten lassen, der vom JET-Rat eingesetzt wird und vom Vorhaben selbst unabhängig ist. 2.3. Der Direktor als Projektleiter ist gegenüber dem Rat für die Durchführung eines jährlich aktualisierten Projektentwicklungsplans verantwortlich. Er hat dem Rat und dessen Hilfsorganen alle zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 2.4. Zusätzlich zu der vorstehend beschriebenen formalen Struktur setzt der Rat von Zeit zu Zeit Ad-Hoc-Arbeitsgruppen zu besonderen Themen ein.
Ebenso richtet der Direktor multidisziplinäre Task-Force-Gruppen zur Entwicklung von Lösungen zu spezifischen Problemen ein. Wissenschaftlicher Hintergrund und Ziele des Vorhabens JET 2.5. Das Ziel eines jeden Programms im Bereich der kontrollierten Kernfusion besteht darin, ein ionisiertes gasförmiges Plasma auf Temperaturen von rund 100 Mio Grad Celsius zu erhitzen und einzuschließen, so daß die Ionen miteinander verschmelzen und dabei - zunächst in Form "schneller Neutronen" - Energie freisetzen, die abgeführt werden kann. Das kommerzielle Endziel, das in der wirtschaftlich rentablen Stromerzeugung besteht, wird den Beratern zufolge wahrscheinlich nicht vor Mitte des nächsten Jahrhunderts erreichbar sein.
2.6. Am leichtesten ist eine Fusionsreaktion in einem Deuterium-Tritium (D-T)-Plasma zu erzielen, in dem ein Alpha-Teilchen und ein "energiegeladenes" Neutron erzeugt werden. Die Erzeugung von D-T-Plasmen ist das Ziel der Endphase des Vorhabens JET, doch da die Neutronen die Versuchsanlage verstrahlen und besondere Handhabungstechniken erfordern, wurden die meisten Arbeiten im Rahmen des Vorhabens JET bisher anhand weniger radioaktiver Deuterium-Plasmen durchgeführt. 2.7. Angesichts der hohen Dichte und Temperaturen der Fusionsplasmen müssen diese von den Wänden der Einschlußbehälter ferngehalten werden.
Jeglicher Kontakt führt zur Freisetzung von Verunreinigungen, die das Plasma abkühlen und Energieverluste verursachen. 2.8. Die zu Beginn für das JET-Programm festgelegten Ziele lauteten folgendermassen: "Herstellung und Erforschung eines Plasmas unter den Bedingungen und mit den Dimensionen, die den Werten eines Fusionsreaktors nahekommen. Dieses Ziel umfasst vier Haupttätigkeitsfelder: i)Erforschung des Plasmaverhaltens anhand von Parametern, die sich immer mehr der Reaktordimension annähern; ii)Wechselwirkungen Plasma/Wand unter diesen Bedingungen; iii)Erforschung der Plasmaaufheizung und iv)Erforschung der Erzeugung und des Einschlusses von Alpha-Teilchen sowie der anschließenden Plasmaaufheizung(8) ." 2.9.
Im Zuge der Verlängerung des Vorhabens bis Ende 1992 wurden die vorstehend aufgeführten Ziele nicht geändert. Im Rahmen der vorgeschlagenen Verlängerung bis 1996 ist jedoch die Einführung eines weiteren Ziels vorgesehen, das in engem Zusammenhang mit Ziel (ii) steht, nämlich: v)die wirksame Einschränkung der Verunreinigungen unter Betriebsbedingungen, die denen des "Next Step" nahekommen(9) . 2.10. Die 1975 fertiggestellte JET-Anlage ist ein auf dem ursprünglich in der Sowjetunion entwickelten Konzept des toroidalen Magneteinschlusses nach Tokamak basierender Torus. Er hat die Form einer grossen Ringröhre.
Der Einschluß wird durch weitflächige Magnetfelder erreicht, die wiederum aus einer Kombination aus äusseren Spulen und starken Induktionsstromfluessen um den Torus herum entstehen. 2.11. Der JET wurde als die weltweit grösste Versuchsanlage für die Fusionsforschung ausgelegt und wird vermutlich im Laufe der 90er Jahre seinen Betrieb effektiv aufnehmen. Seine Konzeptionsmerkmale waren somit flexibler als beispielsweise diejenigen für die TFTR-Anlage (Princeton, Vereinigte Staaten). Die dem JET eigene Flexibilität hat sich für diesen langen Versuchszeitraum als sehr vorteilhaft erwiesen und mit zunehmender Erfahrung auf diesem Gebiet die Umsetzung bedeutsamer Änderungen ermöglicht.
2.12. Das erste Fusionsziel besteht darin, das sogenannte Lawson-Kriterium zu erreichen, d.h. die Schwelle, an der die vom Plasma abgegebene Energie genauso groß ist wie die zur Erhitzung und zum Einschluß eingesetzte Energie. Der Fortschritt in bezug auf dieses und weitere Ziele wird gewöhnlich mit Hilfe eines Indikators gemessen, der als "Fusionsprodukt" bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um das Produkt aus Dichte, Ionentemperatur und Energieeinschlußzeit (Maß für die Geschwindigkeit, mit der sich das Plasma abkühlt, wenn die Wärmezufuhr unterbrochen wird). Der im Zeitraum von 1980 bis 1990 erzielte Wert des Fusionsprodukts hat sich ungefähr um das Dreissigfache erhöht, wobei der 1989 beim JET erzielte Wert sehr nahe an den für eine positive Energiebilanz erforderlichen Wert bei Verwendung eines D-T-Plasmas heranreichte.
Für einen betriebsfähigen Reaktor ist eine weitere Verbesserung um ungefähr das Fünffache über den Wert des Lawson-Kriteriums hinaus erforderlich. 2.13. Wegen des Zusammentreffens der vorstehend knapp beschriebenen(10) wissenschaftlichen, technischen und umsetzungsbedingten Probleme im Zusammenhang mit dem Einschluß hochgradig instabiler Fusionsplasmen ist JET das schwierigste der jemals in Angriff genommenen wissenschaftlichen Vorhaben im Bereich der Kernforschung, denn auf jedem wichtigen technischen Gebiet sind Lösungen in der vordersten Linie des wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisstandes erforderlich.
2.14. Die nach der ersten zweieinhalbjährigen Betriebsphase des JET bis Ende 1985 erzielten Ergebnisse wurden aus wissenschaftlicher und technischer Sicht als äusserst ermutigend angesehen. Es waren weltweit einmalige Energieeinschlußzeiten sowie gute Ergebnisse im Bereich der Ionentemperaturen und des Fusionsprodukts erzielt worden. In diesem Stadium hatte der Plasmastrom bereits den theoretischen Hoechstwert von 4,8 Mio Ampère überschritten. 2.15. Zu Beginn des Versuchszeitraums wurde beim JET das Phänomen der "Verschlechterung des Energieeinschlusses" beobachtet. Dieses Phänomen, das auch anderswo aufgetreten war, ist durch einen Rückgang der Energieeinschlußzeit bei zusätzlicher Aufheizung gekennzeichnet.
Da der Erfolg des Vorhabens von der zusätzlichen Aufheizung abhing, musste im Rahmen des JET für dieses Problem unbedingt eine Lösung gefunden werden. Dies war der Anlaß für die Verlängerung bis 1992. Verlängerung bis 1992 2.16. Die Möglichkeit einer Verlängerung des Vorhabens JET bis Ende 1992 wurde erstmals Anfang 1985 ins Auge gefasst; daraufhin kam es zu einem Vorschlag, der nach einer ausführlichen Prüfung durch den wissenschaftlichen Beirat des JET vom JET-Rat auf seiner 28. Sitzung im März 1986 gebilligt wurde. Im Juli 1988 wurde die Verlängerung vom Ministerrat gebilligt(11) .
2.17. Experimente auf der ASDEX-Anlage (Garching, BR Deutschland) ab 1982 haben gezeigt, daß durch Änderungen der Konfiguration der Anlage unter Verwendung sogenannter H-Modus-Plasmen und X-Punkt-Magnetfelder deutliche Verbesserungen der Energieeinschlußzeiten und des Fusionsprodukts erzielt werden konnten. Zur Umsetzung der Alternativkonfiguration im Rahmen des JET waren die Prüfung und Konstruktion zusätzlicher Vorrichtungen sowie Änderungen an der Anlage erforderlich. 2.18. Obwohl den Beratern des Hofes zufolge noch immer keine allgemeingültige Erklärung für das Phänomen der Verschlechterung des Energieeinschlusses vorliegt, ermöglichten die im Rahmen des Vorhabens eingeleiteten Maßnahmen deutliche Fortschritte in bezug auf den Energieeinschluß; dadurch ließen sich auch die Schwierigkeiten für den JET und künftige Anlagen aufgrund der Verschlechterung der Energieeinschlußzeit erklären.
2.19. Das Ausmaß des Problems der Verschlechterung der Energieeinschlußzeit wurde zum Zeitpunkt der Konzeption der JET-Anlage nicht berücksichtigt, denn es war ja nicht vorhersehbar. Diese Schwierigkeit musste jedoch bewältigt werden, damit JET seine ursprünglichen Ziele erreichen konnte. Es scheint, daß das Problem dadurch gut bewähtigt wurde, daß alle erhältlichen Daten und Informationen aus eigenen Quellen und von externen Einrichtungen berücksichtigt und analysiert wurden. Überdies wurden die notwendigen Änderungen an der Anlage vorgenommen und mit anderen Aspekten des Entwicklungs- und Versuchsprogramms verknüpft.
Die hierzu notwendige Verlängerung führte zu einer unvermeidlichen Erhöhung der Gesamtkosten des Vorhabens in der Grössenordnung von 235 Mio ECU zum Stand von 1990. 2.20. Die Berater haben betont, daß die in der ursprünglichen Konzeption der Anlage vorgesehene Flexibilität ein wichtiger Faktor war, der die Verwirklichung der X-Punkt-Konfiguration ermöglicht und somit dem JET sein hohes Ansehen auf diesem Gebiet verschafft hat. Bei Versuchen, ähnliche Leistungssteigerungen bei anderen Anlagen in den USA und Japan zu erzielen, fielen umfangreiche Umbaumaßnahmen an. Verlängerung bis 1996 2.21.
Die wissenschaftlichen und technischen Diskussionen über den Vorschlag bezueglich der Verlängerung des Programms bis 1996 bezogen sich hauptsächlich auf die Notwendigkeit des Einbaus eines Pumpdivertors in den JET. 2.22. Die wissenschaftliche Argumentation beruhte auf Feststellungen aus den Jahren 1988 und 1989, wonach der JET zwar bei voller Betriebslast Werte in der Nähe des Lawson-Kriteriums erreichen konnte, diese allerdings nur vorübergehend rund eine Sekunde lang beibehalten konnte. Danach führte das Auftreten von Verunreinigungen zu einem erheblichen Leistungsabfall. Eine wirksame "passive" Kontrolle der Verunreinigungen war bereits mit gutem Erfolg durch die Beschichtung der möglichen Kontaktflächen des Plasmas mit Beryllium erzielt worden.
Bei Experimenten unter höherer Belastung zeigte sich jedoch, daß diese Wirkungen nur von kurzer Dauer waren. Deshalb wurde auf die Notwendigkeit einer "aktiven" Kontrolle der Verunreinigungen sowohl zur Optimierung des für die Endphase mit D-T-Plasma vorzubereitenden JET-Plasmas als auch zur Entwicklung von Lösungen für die "Next-Step"-Anlage aufmerksam gemacht. 2.23. Ein Pumpdivertor dient dazu, von den Wänden und anderen Oberflächen, die mit dem heissen Plasma in Kontakt geraten, abgegebene Verunreinigungen zurückzuhalten oder abzuscheiden. Dies geschieht dadurch, daß Magnetfelder so angelegt werden, daß die Verunreinigungen vom Plasma weggeleitet und an der Rückkehr dorthin gehindert werden.
Im Rahmen der vorstehend erwähnten X-Punkt-Konfiguration wird der notwendige Partikelfluß hergestellt, aber nicht die Rückkehr der Partikel verhindert. 2.24. Obwohl die Debatte über den Pumpdivertor erst in den Jahren 1988/1989 zu einer Entscheidung führte, stellte dieser bereits seit Ende der 70er Jahre eine auf informeller Ebene beim JET ins Auge gefasste Option dar. Er bildete eine mehr oder weniger direkte Ersatzmöglichkeit für den "Pumplimiter", der seit Anfang der 80er Jahre als Option bevorzugt worden war. Die Debatte um den Limiter bzw. Divertor wurde von Ergebnissen der TEXTOR-Anlage (Jülich, BR Deutschland) angeheizt, aus denen hervorging, daß der Limiter die gestellten Anforderungen vermutlich nicht hätte erfuellen können.
Aufgrund der Erfahrungen mit der D III-Anlage (San Diego, Vereinigte Staaten) war davon auszugehen, daß es eher möglich wäre, in die bestehende JET-Anlage einen Pumpdivertor einzubauen, als wie bei anderen Maschinen einen separaten Einschlußbehälter zu verwenden. Hierzu sind zusätzliche Solenoide zur Erzielung der Optimalkonfiguration und eine Pumpe zur Abscheidung von Verunreinigungen erforderlich. 2.25. Verunreinigungen bilden einen zentralen Grenzfaktor für die Leistung von Tokamak-Maschinen. Im Rahmen des JET waren den Beratern des Hofes zufolge bedeutende Fortschritte bei der Verwirklichung von zwei der gesetzten Ziele (Ziele (i) und (iii) in Ziffer 2.8) erreicht und klare Anhaltspunkte dafür gewonnen worden, daß der Divertor zum einen die geeignetste Lösung für das Problem der Verunreinigungen (Ziel (ii)) darstellen und zum anderen einen Beitrag zur Erreichung des für den "Next Step" notwendigen Wissens- und Erfahrungsstandes leisten würde.
2.26. Die Bedeutung der Wechselwirkungen Plasma/Wand (ursprünglich das zweite Ziel des JET-Programms) und der Erforschung des Einsatzes eines Pumpdivertors zur Kontrolle von Verunreinigungen wurde im Hinblick auf den "Next Step" als vorrangiger Aspekt anerkannt. Der JET-Rat begann im Oktober 1988 mit der Diskussion, die in den darauffolgenden Sitzungen zu lebhaften Debatten zwischen allen Beteiligten führten. Daraufhin billigte der JET-Rat im Oktober 1989 einstimmig den Vorschlag für die Verlängerung des Programms bis 1996. 2.27. Auf der Ebene der wissenschaftlichen Leitung war die Entwicklung des Vorschlags für die Verlängerung bis 1996 etwas komplexer als die im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Vorschlag für die Verlängerung bis 1992 und ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Verlängerung bis 1992 erst im Juli 1988 bestätigt wurde.
2.28. Der Zeitraum, in dem die Verlängerung bis 1996 geprüft und dem JET-Rat zur Billigung vorgelegt wurde, war relativ kurz. Zu Beginn, nach der Billigung der Verlängerung bis 1992 durch den Ministerrat, konzentrierten sich der JET-Rat, der wissenschaftliche Beirat und die Projektleitung - mit einer speziell dafür eingesetzten "Divertor Task Force" - umgehend auf die Ausarbeitung der Divertor-Option. Die Divertor-Option war intern jahrelang unter technischen Aspekten geprüft worden. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als seien die öffentlichen Diskussionen über diese Option recht spät in Gang gekommen.
Der JET konnte jedoch derartige Diskussionen nicht einleiten, bevor die Verlängerung bis 1992 endgültig gebilligt worden war. 2.29. Die durch die Verlängerung bis 1996 verursachten Zusatzkosten belaufen sich auf rund 309 Mio ECU (zum Stand von 1990); davon entfallen 264 Mio ECU auf neue Aktivitäten (Pumpdivertor usw.). Die Differenz in Höhe von 45 Mio ECU entspricht den geschätzten Kosten für ein Zusatzjahr in der D-T-Endphase (siehe Kapitel 3). Externe Rechenschaftslegung 2.30. Der JET unterliegt im Rahmen der allgemeinen Prüfungstätigkeit in bezug auf das Fusionsprogramm den periodischen Bewertungen seitens unabhängiger Prüfungsausschüsse.
Die jüngsten Prüfungsergebnisse datieren von Juli 1990(12) . Die Haushaltsbehörden erhalten Exemplare der entsprechenden Berichte. Die Probleme im Zusammenhang mit dem Fusionsprogramm, das das Vorhaben JET einschließt, sind auf die Komplexität der mit dem Vorhaben verbundenen wissenschaftlichen und technischen Sachverhalte und auf die äusserst lange Laufzeit der Forschungsaktivitäten, die sich bis weit über die Jahrhundertwende hinaus erstrecken, zurückzuführen. Diese Probleme sind folglich im Rahmen des Programms in Zusammenarbeit mit der Haushaltsbehörde weiterhin im Auge zu behalten.
2.31. Das Vorhaben zur Bewertung der wissenschaftlichen und technischen Entscheidungen STOA (Scientific and Technological Option Asseßment) des Europäischen Parlaments stellt eine Initiative dar, die die Notwendigkeit der Rechenschaftslegung verstärkt deutlich machen soll. Mit diesem Vorhaben wurde ein Forum geschaffen, in dessen Rahmen die Abgeordneten über die ihnen bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen und technischen Optionen informiert werden können. Insofern dienen die Aktivitäten im Rahmen von STOA zur Unterstützung des politischen Entscheidungsprozesses, indem ein klares Verständnis für komplexe technologische Gebiete vermittelt wird.
Das europäische Fusionsprogramm ist eines der von STOA abgedeckten Gebiete. Schlußfolgerungen zur Verwaltung des wissenschaftlichen Programms des JET 2.32. Im Jahre 1975 wurden für das Vorhaben JET vier Ziele festgesetzt, und als 1988 der Vorschlag für eine zweite Verlängerung vorgelegt wurde, kam ein weiteres Ziel hinzu, das eines der ursprünglichen vier Ziele teilweise einschließt. 2.33. Die Ziele des JET sind klar umrissen und werden von allen Beteiligten einwandfrei verstanden; in der JET-Satzung sind die Aufgaben und die internen Rechenschaftspflichten definiert. Dank dieser Vorschriften sind die Ergebnisse regelmässig übermittelt und mit den vorgegebenen Zielen verglichen worden.
2.34. In bezug auf die Verlängerung bis 1992 waren Systeme zur rechtzeitigen Feststellung von Problemen und zur Einleitung geeigneter Maßnahmen vorhanden und wirksam. 2.35. Bezueglich der vorgeschlagenen Verlängerung bis 1996 bestehen noch einige Zweifel, ob der JET sich ebenso umgehend mit den Problemen befasste wie bei der Verlängerung bis 1992. Der Vorschlag wurde allerdings unter Berücksichtigung der entscheidenden Faktoren einschließlich wissenschaftlicher und technologischer Parallelentwicklungen innerhalb und ausserhalb des JET ausgearbeitet. 3. ZUKUNFT DES JET Endphase des wissenschaftlichen Programms des JET 3.1.
Die Deuterium-Tritium (D-T)-Phase des JET ist von Anfang an Teil seines Programms gewesen und wird als wesentliches Element der Endphase angesehen. Nach Auffassung der Berater stellt diese Phase unter wissenschaftlichem Gesichtspunkt den Höhepunkt des JET-Projekts dar. Sie muß notwendigerweise am Ende des Programms stehen, da keine tiefgreifende Änderung oder Handhabung mehr möglich sein wird, nachdem die D-T-Phase einmal voll im Gange und die Anlage radioaktiv geworden ist. 3.2. Auch wenn die detaillierte Planung des Versuchsprogramms für diese Phase noch nicht abgeschlossen ist, sind bereits klar umrissene wissenschaftliche Prioritäten gesetzt worden, und das Projekt verfügt über die Erfahrungen und Mechanismen, die nötig sind, um dieses Programm im geeigneten Zeitpunkt durchzuführen.
Die Dauer der D-T-Phase bestimmte sich jedoch nicht nach den festgelegten wissenschaftlichen Erfordernissen des Programms, sondern nach der verfügbaren Zeit zwischen dem Abschluß der vorangegangenen Phase und dem Auslauftermin des Projekts. Während der gesamten Laufzeit des Projekts schwankte die für die D-T-Phase verfügbare Zeit je nach der sich ändernden Dauer der anderen Programmteile, wie dies in Tabelle 4 aufgezeigt ist: Tabelle 4: Dauer der D-T-Phase zu verschiedenen Planungszeitpunkten Planungszeitpunkt D-T-Phase - Dauer (Monate) von bis Januar 1981 6/88 6/90 24 Juni 1983 6/89 12/90 18 März 1985 9/89 12/90 15 März 1986 6/91 12/92 18 März 1989 1/92 12/92 12 Juni 1989 1/95 12/96 24 Quelle:
Entwicklungspläne des JET-Projekts. 3.3. Bei einem Auslauftermin im Jahre 1992 werden lediglich zwölf Monate für die D-T-Phase zur Verfügung stehen, davon werden vier Monate für vorbereitende Arbeiten erforderlich sein. Nach Aussage von Mitarbeitern des JET wären in dieser Zeitspanne nur begrenzte Forschungsarbeiten möglich, d.h. das denkbare Minimalprogramm. Das Maximalprogramm sei von der Anlage selbst bestimmt, da nach Einsatz des Tritiums grössere Fehler nicht mehr ohne weiteres korrigiert werden können. Schätzungen des JET zufolge kann man von einer Betriebssicherheit der Anlage von etwa zweieinhalb Jahren ausgehen, von denen ungefähr sechs Monate für vorbereitende und Wartungsarbeiten anfallen würden.
3.4. Es wurden hohe Investitionen getätigt, um den Tritium-Einsatz vorzubereiten. Ebenso wie die besondere Ausstattung für den D-T-Betrieb und die Fernbedienungstechnik mit Kosten in einer Grössenordnung von 49 Mio ECU (Stand 1990) wurden die JET-Anlage und das Gebäude, in dem sie untergebracht ist, so ausgelegt, daß sie mit einem Betrieb in einer radioaktiven Umgebung kompatibel sind. Bis 1995 werden die Kosten für die JET-Anlage allein auf etwa 740 Mio ECU (Stand 1990) angestiegen sein. Es würde Kosten von rund 5-6 Mio ECU monatlich verursachen, um das Projekt während einiger weniger zusätzlicher Monate im Jahr 1997 weiterzuführen.
Da diese monatlichen Kosten weniger als 1 % der Investitionen für die Maschine ausmachen, überrascht es, daß die vom JET-Rat bei der Kommission eingereichte Vorlage bezueglich der Verlängerung bis 1996 als Vorschlag einen festen Schlusstermin enthält. Ein flexiblerer Ansatz mit der Möglichkeit der Fortsetzung des Versuchsprogramms über einige wenige zusätzliche Monate - vorausgesetzt, dies wäre in Anbetracht der Kosten wissenschaftlich gerechtfertigt - hätte möglicherweise zu einer vollständigeren Ausnutzung des Potentials der Maschine geführt. JET und der "Next Step" 3.5. Die formellen Voraussetzungen für die Arbeiten am JET-Nachfolgeprojekt wurden 1984 geschaffen, als die im Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) in Garching, BR Deutschland, eingerichtete NET-Studiengruppe die NET-Entwurfstätigkeiten aufnahm.
Diese NET-Studiengruppe stellt das europäische Zentrum für die gemeinsam mit Japan, den USA und der UdSSR betriebenen Arbeiten am Konstruktionsentwurf des ITER dar. 3.6. Die langfristige Strategie bezueglich der europäischen Fusionstechnologie beruht auf einem schrittweisen Vorgehen (siehe Tabelle 2), bei dem die Ergebnisse jeder einzelnen Etappe die darauffolgende Etappe bestimmen. Das Know-how und insbesondere die Ergebnisse des wissenschaftlichen Programms des JET werden dem Personal des "Next Step" auf dem gewöhnlichen Weg mittels Veröffentlichungen, Symposien usw. weitergegeben. Ein erfolgreicher Transfer der Erfahrungen und Fertigkeiten könnte sich jedoch auf eine Reihe weiterer Mechanismen stützen, wie direkte persönliche Kontakte und die Einbeziehung von JET-Mitarbeitern.
Ein Teil des NET-Personals hat zu irgendeinem Zeitpunkt einmal beim JET gearbeitet, und kürzlich ist es zwischen JET und NET zu einem Austausch von zwei Mitarbeitern für einen gewissen Zeitraum gekommen. Ferner wurden im Juli 1990 Verwaltungsmaßnahmen vereinbart, die es NET gestatten werden, spezifische beim JET zur Unterstützung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem "Next Step" durchgeführte Arbeiten zu finanzieren. 4. ADMINISTRATIVE VERWALTUNG DES JET Zusammenfassung der Feststellungen des Hofes aufgrund seiner jährlichen Prüfungen 4.1. Der Jahresabschluß des JET ist dem Hof jedes Jahr zur Prüfung vorzulegen.
Der Hof hat im Zuge seiner jährlichen Prüfungen und Berichte der administrativen Verwaltung des JET-Projekts ein verstärktes Interesse gewidmet und das Projekt durch seine Bemerkungen und Ratschläge in seinem Bemühen um eine Verbesserung seines Haushaltsführungssystems unterstützt. 4.2. Was die Lieferaufträge angeht, hat der Hof in regelmässigen Abständen die Verfahren der Auftragsvergabe untersucht. Das Projekt verfährt strikt nach dem Grundsatz der Vergabe der Aufträge an den Meistbietenden, der die geforderten wissenschaftlichen und technischen Spezifikationen erfuellen kann. Die Bieter werden unabhängig von ihrer Nationalität unter europäischen Firmen ausgewählt, und die finanzielle Beteiligung der Mitglieder hat bei der Vergabe der Aufträge keine Rolle gespielt.
Ein Anteil von 98 % der für Aufträge vorgesehenen Mittel in Höhe von 776,6 Mio ECU ging an europäische Lieferanten. Geeignete Auftragsverwaltungsverfahren unterstützten das Projekt dabei, Probleme aufzudecken und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 4.3. Der Hof hat den Beziehungen zwischen dem JET und der Gastorganisation (UKÄA) besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So wurde im Laufe von 1987 eine Neufassung der Unterstützungsvereinbarung mit der Gastorganisation verhandelt und vom JET-Rat 1988 genehmigt. Seither ist eine erhebliche Zahl an Dienstleistungen, die vormals auf der Grundlage der Unterstützungsvereinbarung erbracht wurden, aufgrund von im Wege von Ausschreibungsverfahren vergebenen Handelsverträgen ausgeführt worden.
4.4. Ein dritter Bereich, in dem der Hof den JET zu Verbesserungen angeregt hat, ist die Mittelbewirtschaftung. Aufgrund von Empfehlungen, die sich aus regelmässigen Prüfungen des Hofes ergaben, verfügt der JET nunmehr über Bankkonditionen, die den Bedürfnissen des Projekts gerecht werden und ihm gleichzeitig gute Zinseinkünfte ohne ungebührliches Risiko verschaffen. 4.5. Darüber hinaus macht der Hof auf vier weitere Bereiche der administrativen Verwaltung aufmerksam, die seiner Auffassung nach zukünftig von Bedeutung sein können: Es handelt sich um die Stillegung der JET-Anlage, das Personal des Projekts, den Haushaltsmechanismus und die Verträge gemäß Artikel 14.
Stillegung der JET-Anlage 4.6. Laut Artikel 21 Absatz 3 der Satzung des JET(13) ist die Gastorganisation (UKÄA) für die Stillegung der Anlage verantwortlich; ferner trägt sie die Kosten im Falle einer Auflösung des gemeinsamen Unternehmens. Der Hof hat keinen Zugang zu den Kostenvoranschlägen für diese Aufgabe, geht jedoch davon aus, daß Beträge in der Grössenordnung von 150 Mio ECU zur Diskussion standen. 4.7. Im Juli 1990 hat der Bewertungsausschuß für das Fusionsprogramm seinen Bericht veröffentlicht. Eine der darin enthaltenen Empfehlungen lautet, daß im Falle des JET: "die Entsorgung von potentiell mit Tritium verseuchtem Material als Teil des Programms betrachtet werden soll, damit im Rahmen des Fusionsprogramms der Gemeinschaft Erfahrungen in einem Schlüsselbereich von öffentlichem Interesse erworben werden können".(14) Das britische Energieministerium hat aufgrund dieser Empfehlung Sondierungsgespräche mit den Kommissionsdienststellen eingeleitet.
Das Ausmaß der Beteiligung des Programms an der Stillegung und die damit verbundenen Kosten müssen noch bestimmt werden. Die Zuständigkeit für die Durchführung und Finanzierung der Stillegung ist in der Satzung des JET eindeutig festgelegt. Somit existiert gegenwärtig keine rechtliche Grundlage für die Gemeinschaft, andere als die sich unmittelbar aus zusätzlichen Forschungstätigkeiten ergebenden Kosten zu tragen. Der Hof macht die Kommission auf diese Tatsache aufmerksam und fordert sie auf, die Interessen der Gemeinschaft auf diesem Gebiet zu wahren, um zu vermeiden, daß ohne Rechtsgrundlage getätigte Ausgaben zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts verbucht werden.
Personal des JET 4.8. Obwohl das Personal des JET zum grössten Teil aus Mitteln des JET bezahlt wird, wird es nicht unmittelbar vom JET eingestellt. So sind bestimmte Posten für die Besetzung mit Bediensteten, die dem JET-Direktor durch die Gastorganisation, durch andere Mitglieder und durch die Generaldirektion XII (Euratom) zur Verfügung gestellt werden, vorgesehen. Der genehmigte Personalbestand umfasst auch von externen Firmen gestelltes Vertragspersonal. Ferner ist das JET befugt, Vertragspersonal zur Besetzung von Posten der erstgenannten Art zu beschäftigen, bei denen die Einstellungsverfahren nicht zum Erfolg geführt haben.
4.9. Die personelle Situation zum 31.12.1990 stellt sich wie aus Tabelle 5 zu ersehen wie folgt dar: Tabelle 5: Personelle Situation des JET zum 31. 12. 1990 (1) Genehmigter Personal- bestand Besetzte Stellen Restliche Stellen 1. Personal UKÄA 260 247 13 Zeitvertragsstellen Euratom (d.h. der Mitglieder) 191 180 11 GD XII Euratom 19 8 11 Insgesamt 470 435 35 2.Vertragspersonal 219 218,5* 0,5 Insgesamt 689 653,5 35,5 (1) Jahresabschluß des JET, 1990. * Einschließlich mit Vertragspersonal besetzte freie Stellen. Zusätzlich zum festen Personalbestand wird ein erheblicher Beitrag zum Projekt von Wissenschaftlern geleistet, die auf unterschiedlichster Grundlage kurzfristig verpflichtet werden.
Im Jahre 1990 gliedert sich dieser Beitrag wie folgt auf: Mann- jahre Abgeordnetes Personal der Assoziationspartner 32 Aufenthalte von Wissenschaftlern 6 JET-Stipendien 14 Sonstige wissenschaftliche Hilfskräfte, einschließlich Studenten 40 Insgesamt 92 4.10. Der Personalbedarf des JET wurde auf der Grundlage eingehender Studien innerhalb des Projekts selbst ermittelt und dem JET-Rat zwecks Genehmigung vorgelegt. Die personelle Situation und die Personalpolitik unterliegen der Überprüfung durch den JET-Rat, und aus der Prüfung der Unterlagen ergibt sich, daß diese Zuständigkeiten ordnungsgemäß ausgeuebt wurden.
Beispielsweise hat das Projekt kürzlich mit Erfolg eine Politik der Neubelebung der europäischen Fusionsgemeinschaft betrieben, indem gezielt versucht wurde, junge Wissenschaftler und Techniker anzuwerben. 4.11. Trotz dieser sorgfältigen Kontrolle und Überwachung ist der JET auf Probleme gestossen. Ein Beispiel hierfür ist die Schwierigkeit, die das Projekt bis vor kurzem bei der Besetzung von Stellen hatte. Es sind zahlreiche Erklärungen für dieses und andere Personalprobleme angeführt worden, doch ist bisher kein umfassender Versuch einer Problemanalyse unternommen worden. 4.12. Eine bedeutende Zahl an derzeit beim JET-Projekt beschäftigten Bediensteten verfügt über Qualifikationen und Erfahrungen, die von unschätzbarem Wert sein werden, wenn die Betriebsphase des "Next Step" anläuft.
Zwischen dem Abschluß des JET-Projekts und der Phase des "Next Step" wird jedoch ein gewisser Zeitabstand sein. Es stellt sich somit die Frage, ob es möglich sein wird, dieses Potential in dem zwischen diesen beiden Phasen liegenden Zeitraum zu nutzen. Infolgedessen drängt der Hof die Kommission, ausgehend von den beim JET erworbenen Erfahrungen die Schlüsselelemente einer erfolgreichen Personalpolitik für den "Next Step" zu ermitteln. Haushaltsmechanismus 4.13. Das Fusionsprogramm und somit auch der JET werden von der Gemeinschaft auf der Grundlage ineinander übergreifender, mehrere Jahre umfassender Ratsbeschlüsse finanziert.
Neben einer Darlegung der allgemeinen wissenschaftlichen Ziele für den betreffenden Zeitraum wird in diesen Beschlüssen die Maximalhöhe des Finanzbeitrags der Gemeinschaft festgelegt. 4.14. Das System der Beschlüsse über ineinander übergreifende Mehrjahresprogramme hat dem europäischen Fusionsprogramm eine gewisse Stabilität und Kontinuität verschafft. Einen guten Vergleich hierzu bietet ein anderes ausserhalb der Gemeinschaft laufendes Fusionsprojekt, das infolge seiner jährlichen Mittelbewilligungen Ungewißheit ausgesetzt ist. Der europäische Ansatz hat somit die langfristige Planung gefördert.
4.15. Auch wenn der europäische Haushaltsmechanismus Vorteile aufweist, so ist er doch nicht perfekt. Das Beschlußfassungsverfahren ist langsam, und in keinem Fall ist vor dem Beginn des entsprechenden Programms wie aus Tabelle 6 ersichtlich eine Entscheidung ergangen: Tabelle 6: Schlüsseldaten bezueglich der Ratsbeschlüsse zu den Fusionsprogrammen Beginn des Programms Datum des Ratsbeschlusses Ende des vorherigen Programms 1. 1. 1979 13. 3. 1980 (1) 31. 12. 1980 1. 1. 1982 25. 5. 1982 (2) 31. 12. 1983 1. 1. 1985 12. 3. 1985 (3) 31. 12. 1986 1. 1. 1987 25. 7. 1988 (4) 31. 12. 1989 1. 1. 1990 in Bearbeitung 31.
3. 1992 (1) Beschluß 80/318/Euratom des Rates vom 13. März 1980, ABl. Nr. L 72 vom 18. 3. 1980. (2) Beschluß 82/350/Euratom des Rates vom 25. Mai 1982, ABl. Nr. L 157 vom 8. 6. 1982. (3) Beschluß 85/201/Euratom des Rates vom 12. März 1985, ABl. Nr. L 83 vom 25. 3. 1985. (4) Beschluß 88/447/Euratom des Rates vom 25. Juli 1988, ABl. Nr. L 222 vom 12. 8. 1988. Obwohl die Überschneidung der Programmbeschlüsse bisher in allen Fällen bedeutete, daß für die Arbeiten im Rahmen des JET auch weiterhin eine Rechtsgrundlage bestand, zogen Verzögerungen bei der Verabschiedung der Beschlüsse einige Haushaltsprobleme nach sich.
In einigen Fällen sah sich das Projekt gezwungen, neue Verpflichtungen so lange hinauszuzögern, bis ein neuer Beschluß ergangen war. 4.16. In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1989(15) wies der Hof auf die Probleme hin, die sich zukünftig für den JET stellen werden, wenn es bei der Verabschiedung des Beschlusses über die Verlängerung bis 1996 zu grösseren Verzögerungen kommt. Der Vorschlag wurde dem Ministerrat zusammen mit den Vorschlägen für einen Programmbeschluß 1990-1994 im Oktober 1990(16) vorgelegt. Die Projektleitung führt zur Zeit zwei parallel laufende Forschungsprogramme durch; diesen Zustand wird sie ihrer Aussage nach nur noch während eines begrenzten Zeitraums aufrechterhalten können.
Bis zum 31. Dezember 1990 hatte der JET mit Genehmigung des JET-Rates etwa 9 Mio ECU für Posten gebunden, die im Zusammenhang mit dem Zeitraum nach 1992 stehen. JET und die Assoziationspartner - Verträge gemäß Artikel 14 4.17. Die laut Artikel 14 der Satzung des JET vergebenen Verträge (vgl. Ziffer 1.5) stellen einen der Mechanismen dar, die zur völligen Einbindung des JET in die europäische Fusionsgemeinschaft beitragen. Die Abwicklung der Verträge erfolgt im Rahmen von Assoziierungsverträgen zwischen Euratom und ihren Assoziationspartnern im Fusionsprogramm der Gemeinschaft. 4.18. Der volle Wert der gemäß Artikel 14 vergebenen Arbeiten einschließlich der Kosten für die Assoziationspartner (Stand 1990) ist aus Tabelle 7 zu ersehen:
Tabelle 7: Voller Wert der Verträge gemäß Artikel 14 nach Jahren (Stand 1990) Jahr Voller Wert der Arbeiten gemäß Artikel 14 (Stand 1990) (Mio ECU) 1980 und früher 5,1 1981 14,9 1982 9,5 1983 8,5 1984 5,2 1985 2,6 1986 2,9 1987 4,7 1988 5,8 1989 2,3 1990 3,5 Insgesamt 65,0 Da die Assoziationspartner 55 % der Kosten für diese Verträge aufbringen müssen (der Restbetrag geht zu Lasten des allgemeinen Fusionsprogramms), müssen die Arbeiten von Interesse für sie sein. Wenn kein interessierter Partner für eine Arbeit gefunden werden kann, ist der JET ermächtigt, normale Verträge abzuschließen, deren Kosten er ausschließlich aus seinen eigenen Haushaltsmitteln bestreitet.
4.19. Wenn Verträge gemäß Artikel 14 für den JET auch attraktiv sind, da sie keine Belastung für den Haushalt des Projekts darstellen, gestaltet sich ihre Aushandlung sowohl in verwaltungstechnischer Hinsicht (es sind mehrere Parteien am Abschluß des Vertrages beteiligt) als auch in wissenschaftlicher Hinsicht (detaillierte Spezifizierung der gemeinsamen Interessensgebiete mit den Assoziationspartnern) schwieriger. Tabelle 8 enthält einen Vergleich des Wertes der Verträge gemäß Artikel 14 mit dem Wert der mit den Assoziationspartnern geschlossenen Verträge, die zu 100 % vom JET finanziert werden.
4.20. Gemessen an ihrem Wert haben die Verträge gemäß Artikel 14 bis 1990 zusätzliche 5 % zu dem gesamten JET-Programm beigetragen. Sie waren von verhältnismässig grösserer Bedeutung während der frühen Phase des Programms, Zweidrittel ihres Anteils fällt in die Zeit vor 1985. Ab dem Jahr 1985 lag ihr Anteil lediglich ein Viertel über dem der direkt vom JET mit den Assoziationspartnern abgeschlossenen Verträge. Es wäre jedoch falsch, zu der Schlußfolgerung zu gelangen, daß durch die Verträge gemäß Artikel 14 keine engeren Beziehungen zwischen JET und den übrigen Partnern des europäischen Programms geknüpft werden konnten.
Zahlreiche direkt vergebene Verträge betreffen weitergehende Arbeiten, die sich aus Voruntersuchungen, die im Rahmen von Verträgen gemäß Artikel 14 durchgeführt wurden, ergeben haben. 5. SCHLUSSFOLGERUNGEN Allgemeines 5.1. Der Bau der JET-Anlage ist fristgerecht erfolgt und weitgehend im Rahmen der ursprünglichen Kostenplanung geblieben. (Die tatsächlichen Kosten der Bauphase beliefen sich bei einem Preisstand von 1990 auf 430 Mio ECU gegenüber einem Kostenvoranschlag von 416 Mio ECU.) Das Projekt betreibt die Anlage seit 1983 und hat - so wurde dem Hof mitgeteilt - Europa dazu verholfen, auf diesem Gebiet eine in der Welt führende Stellung zu erreichen.
Richtlinien für den "Next Step" 5.2. Der Hof ist mit Unterstützung der herangezogenen Experten zu der Schlußfolgerung gelangt, daß bestimmte Faktoren, die zur erfolgreichen Durchführung des Projekts entscheidend beigetragen haben, bei der Verwirklichung des "Next Step" berücksichtigt werden sollten: a)Die klaren und allgemeinverständlichen Zielsetzungen ermöglichten es allen Beteiligten, sich auf deren Verwirklichung zu konzentrieren. b)Die wissenschaftliche Leitung weist klar definierte Zuständigkeiten auf, so daß die Entwicklung des Projekts regelmässig überwacht und Probleme rasch angegangen werden konnten. c)Die JET-Anlage ist von Anfang an hinreichend flexibel ausgelegt worden, so daß man bei der Lösung von auftretenden Problemen auf die neuesten wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnisse zurückgreifen konnte. d)Die strikte Anwendung des Grundsatzes der Ausschreibung hat zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Beschaffung beigetragen. e)Die Anwendung von Artikel 14 hat die Zusammenarbeit zwischen dem JET und den einzelstaatlichen Programmen gefördert. f)Ein angemessener Haushaltsmechanismus hat trotz der durch die Verzögerungen bei den Beschlüssen bedingten Schwierigkeiten eine langfristige Planung sowie Stabilität gefördert.
Schlüsselfragen 5.3. Was die Stillegung des JET angeht, so betont der Hof die Notwendigkeit, daß die Kommission die Interessen der Gemeinschaft wahrt und es vermeidet, daß Ausgaben ohne Rechtsgrundlage zu Lasten des Haushaltsplans der Gemeinschaft verbucht werden. Tabelle 8: Verträge gemäß Artikel 14 und sonstige JET-Verträge mit den Assoziationspartnern (Stand 1990) 5.4. Das europäische Fusionsprogramm befindet sich in einer entscheidenden Phase seiner Entwicklung. Sollte der "Next Step" verwirklicht werden, sind wichtige Beschlüsse zu fassen, die festlegen werden, ob der "Next Step" die Form einer internationalen Zusammenarbeit über ITER erhalten wird oder auch weiterhin ein europäisches Vorhaben im Rahmen von NET bleibt:
Ist mit ITER auch die Aussicht auf eine breitere Verteilung der Kostenlast verbunden, so werden hier die wirtschaftliche Haushaltsführung und der Erfolg des Unternehmens insbesondere von der Einigung auf eindeutige Ziele abhängen. 5.5. Es ist nicht nur die Frage ITER oder NET zu klären, es wird sich ferner die Frage nach dem Standort der "Next-Step"-Anlage stellen. In Anbetracht der führenden Rolle Europas in diesem Bereich spricht viel für einen europäischen Sitz des ITER-Projekts. Jedoch muß ein für ein solches Projekt geeigneter europäischer Standort noch ermittelt werden, und jede unbotmässige Verzögerung könnte den internationalen Partnern hier einen Vorteil verschaffen.
Unmittelbar verbunden mit der Wahl des Standorts ist die Frage des Übergangs von JET zum "Next Step" und des Transfers der beim JET erworbenen Erfahrungen. 5.6. Schließlich ist es für das Programm von Bedeutung, daß den mit der Fusion verbundenen Umweltproblemen verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet wird. Der jüngste Bericht des für die Bewertung des Fusionsprogramms zuständigen Ausschusses(17) hat diese Notwendigkeit anerkannt. Es bleibt abzuwarten, welche Fortschritte in dieser Hinsicht im Rahmen des Programms erzielt werden. Die vorliegende Studie wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 7.
November 1991 in Luxemburg in Form eines Anhangs zum besonderen Jahresbericht über den Jahresabschluß des Unternehmens JET angenommen. Für den Rechnungshof Aldo ANGIOI Präsident ANTWORT DES JET-DIREKTORS JET dankt dem Rechnungshof für die Zusatzstudie zum Bericht über den Jahresabschluß des JET für das Haushaltsjahr 1990. Die Studie unterstützt das Projekt JET und weist darauf hin, daß "die Ziele des JET klar umrissen sind und von allen Beteiligten einwandfrei verstanden werden". Die Verwaltung des wissenschaftlichen Programms des JET, das diese Ziele anstrebt, wird positiv beurteilt.
In der Studie wird hervorgehoben, daß JET - mit Hilfe seiner Assoziationspartner - nach allgemeinem Dafürhalten in der Magnetfusionsforschung eine vorherrschende Stellung erreicht hat. Die Studie behandelt zahlreiche künftige Aufgaben der europäischen Fusionsforschung, so zum Beispiel die Notwendigkeit eines erfolgreichen Transfers von Wissen und Know-how auf den "Next Step". Bei den nachstehenden Bemerkungen des JET zu einzelnen Punkten der Studie wird die Numerierung des Rechnungshofes beibehalten. 1. EINLEITUNG Zur Einleitung der Studie gibt der Rechnungshof einen historischen Abriß des JET-Projekts und stellt es in den entsprechenden Zusammenhang.
Unter anderem wird betont, daß - "die kontrollierte Kernfusion allgemein als eine bedeutende potentielle Energiequelle für die Zukunft gilt", - relativ gesehen die Fusionsforschungsprogramme Europas, der USA, Japans und der UdSSR vom Umfang her vergleichbar sind, - sich die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts - unter der Voraussetzung, daß es 1996 beendet sein wird - auf 1 840 Mio. ECU belaufen (ausgedrückt in Preisen des Jahres 1990), - allgemein anerkannt wird, daß das JET-Projekt eine führende Stellung auf seinem Gebiet erreicht hat. Letzteres führte zur Ansammlung wissenschaftlicher Kenntnisse und wissenschaftlichen Know-hows.
Sollen diese voll genutzt werden, muß die europäische Unterstützung der Fusionsforschung in den nächsten Jahren aufrechterhalten bzw. dem Bedarf entsprechend verstärkt werden. JET erwartet von dem Bericht des Rechnungshofes positive Auswirkungen auf die Entscheidungen der Haushaltsbehörde. Prüfungsziele 1.6 - 1.9. Ziel der Studie war die Prüfung der Entwicklung des Projektes und insbesondere der Gründe für seine Verlängerung über das Jahr 1990 - das ursprüngliche Auslaufdatum - hinaus bis zum Jahre 1992 bzw. 1996. Es werden ferner die Systeme für die wissenschaftliche und verwaltungstechnische Leitung des Projektes, das künftige wissenschaftliche Programm sowie der Übergang von JET zum "NEXT STEP" geprüft.
Der Rechnungshof zieht einige Schlußfolgerungen und erörtert sowohl für das Projekt als auch für die Verwaltung der europäischen Fusionsforschung wichtige Fragen. JET erklärt sich mit den Zielen der Studie sowie mit dem vom Rechnungshof dafür gewählten Zeitpunkt einverstanden. 2. VERWALTUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN PROGRAMMS DES JET Dazu stellt der Rechnungshof folgendes fest: - JET ist "eines der schwierigsten jemals in Angriff genommenen wissenschaftlichen Vorhaben; denn auf jedem wichtigen technischen Gebiet sind Lösungen in der vordersten Linie des wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisstandes erforderlich" (2.13); - aufgrund der konzeptionsbedingten Flexibilität der JET-Anlage konnten mit zunehmender Erfahrung wichtige Änderungen berücksichtigt werden (2.11). "Bei Versuchen, ähnliche Leistungssteigerungen bei Anlagen in den USA und Japan zu erzielen, fielen umfangreiche Baumaßnahmen an" (2.20); - JET erzielt fortlaufend Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung des Lawson-Kriteriums, "wobei der 1989... erzielte Wert sehr nahe an den für eine positive Energiebilanz erforderlichen Wert heranreichte" (2.12); - die Verlängerung des Projekts bis 1992 wurde gut geregelt (2.19); - die Prüfung der Verlängerung bis 1996 war zwar kurz (2.28), der Vorschlag für einen Pumpdivertor wurde jedoch "unter Berücksichtigung der entscheidenden Faktoren" (2.35) ausgearbeitet, da dieser für den "Next Step" erforderlich ist (2.25); - JET wird regelmässig von unabhängiger Seite geprüft (2.30).
Der Rechnungshof beurteilt in seinen Schlußfolgerungen zu diesem Abschnitt der Studie (2.33 - 2.35) die Verwaltung des wissenschaftlichen Programms positiv. Es wird allgemein anerkannt, daß gut verwaltete Forschungsprojekte zu Ergebnissen führen. JET wird durch die Unterstützung des Rechnungshofes ermutigt. Nach Ansicht des JET erfordern die folgenden technischen und wissenschaftlichen Punkte der Studie Bemerkungen bzw. Erwägungen: 2.6. Die im Rahmen von JET erzielten D T Plasmen könnten gemäß dem Ziel (iv) des JET näher bestimmt werden. Zur Erforschung der Alphateilchen-Produktion und der daraus folgenden Plasmärhitzung sollten die D-T-Plasmen die thermonukleare Qualität erreichen, d.h.
Temperaturen, Dichten und Einschlußzeiten, die denen des Lawson-Kriteriums nahekommen. 3. ZUKUNFT DES JET Endphase des wissenschaftlichen Programms des JET 3.1 - 3.4. In diesem Abschnitt prüft der Rechnungshof die Endphase des wissenschaftlichen Programms des JET, die D-T-Phase. Diese wird als Höhepunkt des Projektes angesehen. Sie ist von Anfang an Teil des Programms. Der Rechnungshof äussert sich zufrieden darüber, daß für die D-T-Phase des wissenschaftlichen Programms des JET bereits klar umrissene wissenschaftliche Prioritäten gesetzt wurden (3.2). JET weist darauf hin, daß Vorversuche mit Tritium zur Vorbereitung der D-T-Phase erforderlich sind.
Dadurch können technische und wissenschaftliche Daten gesammelt und ausgewertet werden, so daß die Anlage schrittweise verbessert werden kann, bevor die radioaktive Phase beginnt. Der Rechnungshof äussert sich ferner überrascht darüber (3.4), daß in dem Vorschlag für die Verlängerung des Projektes bis 1996 ein fester Schlusstermin vorgesehen ist, obwohl die Fortsetzung des Versuchsprogramms für einige Monate "wahrscheinlich eine vollständigere Ausnutzung des Potentials der Anlage ermöglicht hätte". JET wird erwägen, ob dieser Vorschlag in Anbetracht der Kosten wissenschaftlich gerechtfertigt ist.
JET und Next Step 3.5 - 3.6. Der Rechnungshof ist sich darüber im klaren, daß seit der Erstellung des Berichts wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit dem ITER stattgefunden haben. Ein erfolgreicher Transfer von Erfahrung und Know-how auf den "Next Step" ist nun wesentlich für die europäischen und weltweiten Fusionsprogramme. Die Studie hebt einige bereits existierende Verfahren für diesen Transfer hervor, unter anderem persönliche Kontakte, Austausch von Mitarbeitern und Finanzierung spezifischer Arbeiten durch NET im Rahmen des JET im Hinblick auf den "Next Step". JET ist mit diesen Methoden einverstanden und erwägt derzeit einige weitere, um sicherzustellen, daß JET und die in seinem Rahmen erworbenen Erkenntnisse voll genutzt werden.
4. ADMINISTRATIVE VERWALTUNG DES JET Der Rechnungshof hat sich in dieser Studie und in den vorhergehenden jährlichen Prüfungen im allgemeinen zufrieden über die Qualität der administrativen Verwaltung des Projektes geäussert. JET erkennt an, daß die Ratschläge und die Hilfe des Rechnungshofes in den letzten Jahren zu dieser Qualität beigetragen haben, und würdigt diese Unterstützung. Der Rechnungshof behandelt vier Bereiche der administrativen Verwaltung: Stillegung der JET-Anlage 4.6 - 4.7. Der Rechnungshof stellt fest, daß gemäß der Satzung des JET UKÄA für die Stillegung der Anlage verantworlich ist.
Personal des JET 4.8 - 4.12. Der Rechnungshof beschreibt kurz die Entwicklung der Personalpolitik des JET. Er weist darauf hin, daß zahlreiche JET-Bedienstete von unschätzbarem Wert sein werden, wenn die Betriebsphase des "Next Step" anläuft. Er stellt fest, daß zwischen dem Abschluß des JET-Projekts und dem "Next Step" ein gewisser Zeitabstand sein wird, und drängt die Kommission, "die Schlüsselelemente einer erfolgreichen Personalpolitik für den "Next Step" zu ermitteln" (4.12). Haushaltsmechanismus 4.13 - 4.16. Der Rechnungshof äussert sich in Zusammenhang mit dem Haushaltsmechanismus wie folgt: - Er schildert kurz das System zur Finanzierung des Fusionsprogramms auf der Grundlage ineinander übergreifender, mehrere Jahre umfassender Ratsbeschlüsse und ist der Ansicht, daß diese Methode "eine langfristige Planung gefördert hat" (4.14). - Der Rechnungshof weist jedoch darauf hin, daß das obengenannte System nicht perfekt ist, und verweist auf seinen Jahresbericht über JET für das Haushaltsjahr 1989, in dem darauf hingewiesen wurde, daß aufgrund der Verzögerung bei der Beschlußfassung über die Verlängerung bis 1996 die Projektleitung "zwei parallel laufende Forschungsprogramme" (4.16) durchführe.
JET teilt viele der Bedenken des Rechnungshofes. Der Bericht des Rechnungshofes für 1989 wurde im JET-Rat erörtert. Die Verzögerungen bei der Beschlußfassung wurden vom Vorsitzenden und der Kommission beraten. Die Lage hat sich nicht verbessert, denn JET führt weiterhin zwei parallele Forschungsprojekte durch. Dies bedeutet eine starke Belastung für die Finanzmittel des JET und beeinträchtigt das Entwicklungsprogramm des JET. JET und die Assoziationspartner - Verträge gemäß Artikel 14 4.17 - 4.20. Der Rechnungshof stellt fest, daß die Verträge gemäß Artikel 14 einen Beitrag von zusätzlichen 5 % zum JET-Programm geleistet und die Verbindung zwischen JET und den übrigen Partnern des europäischen Programms gefördert haben.
5. SCHLUSSFOLGERUNGEN In seinen Schlußfolgerungen bestätigt der Rechnungshof, daß der Bau der JET-Anlage fristgerecht und weitgehend im Rahmen der ursprünglichen Kostenplanung erfolgt ist. Die Anlage habe Europa zu einer in der Welt führenden Stellung auf dem Gebiet der Magnetfusionsforschung verholfen. Der Rechnungshof macht zwei weitere Bemerkungen: Richtlinien für den "Net Step" 5.2. Der Rechnungshof nennt einige Faktoren, die seiner Ansicht nach zum Erfolg des Projektes beigetragen haben: klare Zielsetzungen, gute wissenschaftliche Leitung, flexible Auslegung des JET, Ausschreibungen, Anwendung von Artikel 14 und ein Haushaltsmechanismus, der eine langfristige Planung fördert.
Der Rechnungshof empfiehlt, beim "Next Step" diese Faktoren zu berücksichtigen. Schlüsselfragen 5.3. Nach Ansicht des Rechnungshofes befindet sich das europäische Fusionsprogramm in einer entscheidenden Phase. Der Rechnungshof wird die jüngsten Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Beginn der Erstellung eines Detaillierten Technischen Entwurfs für den ITER berücksichtigen. JET stellt fest, daß für den Rechnungshof "viel für einen europäischen Sitz" der Bauphase des ITER-Projekts spricht (5.5). Die Leitung des europäischen Fusionsprogramms wird davon unterrichtet werden, daß der Rechnungshof es für wichtig hält, daß das Fusionsprogramm den mit der Fusion verbundenen Umweltproblemen Aufmerksamkeit widmet.
JET möchte schließlich dem Rechnungshof für die Qualität der Studie danken. Nach Ansicht des JET bietet die Studie der Haushaltsbehörde die Sicherheit, daß die Leitung des Fusionsprogramms und das JET-Projekt auftretende Probleme gelöst haben und dies auch im weiteren Verlauf der Arbeiten am Bau eines Demonstrations-Fusionsreaktors tun werden. Bemerkungen der Kommission zu der Zusatzstudie des Rechnungshofes zum Bericht über den Jahresabschluß des Gemeinsamen Unternehmens JET für das Haushaltsjahr 1990 1. Die Kommission begrüsst die Zusatzstudie des Rechnungshofes, in der der Rechnungshof die Systeme für die wissenschaftliche und administrative Verwaltung des JET-Projekts prüft und versucht, aus der bisherigen Erfahrung Lehren für den Next Step und mögliche spätere Phasen des Fusionsprogramms zu ziehen.
Diese Themen interessieren die Kommission im Hinblick auf die Fortschritte bei der ITER-Initiative der vier Parteien unmittelbar (Punkt 1.7 und 5.2). Die Kommission hat insbesondere die Schlußfolgerung des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen, daß die nachstehenden 6 Faktoren wesentlich zur Durchführung des Projektes beigetragen haben und beim Bau der Next-Step-Anlage berücksichtigt werden sollten: a)Die klaren und allgemeinverständlichen Zielsetzungen ermöglichten es allen Beteiligten, sich auf deren Verwirklichung zu konzentrieren. b)Die wissenschaftliche Leitung weist klar definierte Zuständigkeiten auf, so daß die Entwicklung des Projekts regelmässig überwacht und Probleme rasch angegangen werden konnten. c)Die JET-Anlage ist von Anfang an hinreichend flexibel ausgelegt worden, so daß man bei der Lösung von auftretenden Problemen auf die neuesten wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnisse zurückgreifen konnte. d)Die strikte Anwendung des Grundsatzes der Ausschreibung hat zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Beschaffung beigetragen. e)Die Anwendung von Artikel 14 hat die Zusammen- arbeit zwischen dem JET und den einzelstaatlichen Programmen gefördert. f)Ein angemessener Haushaltsmechanismus hat trotz der durch die Verzögerungen bei den Beschlüssen bedingten Schwierigkeiten eine langfristige Planung sowie Stabilität gefördert.
Die Kommission wird sich bei der Ermittlung der Schlüsselelemente einer erfolgreichen Personalpolitik für den "Next Step" auf die Erfahrungen des JET stützen (Punkt 4.12 der Zusatzstudie). 2. Am 30. Oktober legte die Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Verlängerung des Gemeinsamen Unternehmens JET bis 1996 vor. Die Kommission teilt die Ansicht des Rechnungshofes, daß über diesen Vorschlag frühzeitig entschieden werden muß (Punkte 4.13 bis 4.16 der Zusatzstudie). 3. Die Kommission ist wie der Rechnungshof der Meinung, daß der Transfer von Technologie und Know-how von JET zum "Next Step" für den Erfolg des Fusionsprogramms wesentlich ist.
Die Kommission bemüht sich weiter, diesen Transfer zu erleichtern und auszubauen, insbesondere im Personalbereich (Punkte 3.5, 3.6, 4.12, 5.5 der Zusatzstudie). 4. Die Kommission stellt fest, daß nach Ansicht des Rechnungshofes im Zusammenhang mit der Stillegung des JET derzeit keine Rechtsgrundlage dafür existiert, daß die Gemeinschaft Kosten übernimmt, die nicht direkt von einer zusätzlichen Forschungstätigkeit verursacht werden. Die Kommission bestätigt, daß eventuelle Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich zu diesem Thema diesem Grundsatz folgen werden (Punkte 4.6, 4.7, 5.3 der Zusatzstudie).
5. Die Kommission erkennt an, daß im Rahmen des Fusionsprogramms in Zukunft den Umweltproblemen im Zusammenhang mit der Fusion noch grössere Aufmerksamkeit geschenkt werden muß. Dies geht bereits aus dem Vorschlag der Kommission für das Fusionsprogramm 1990-1994 [Dok. KOM(90) 441] hervor, dessen langfristiges Ziel die gemeinsame Entwicklung sicherer, umweltfreundlicher Fusionsreaktor-Prototypen ist (Punkt 5.6 der Zusatzstudie). (1)Quelle: Bericht des Bewertungsausschusses für das Fusionsprogramm, KEG, Juli 1990, Ziffer 1. (2)Beschluß 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978, ABl. Nr. L 151 vom 7.
6. 1978. (3)Beschluß 88/447/Euratom des Rates vom 25. Juli 1988, ABl. Nr. L 222 vom 12. 8. 1988. (4)Dok. KOM(90) 441 endg., ABl. Nr. C 261 vom 16. 10. 1990 - Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Billigung der Änderung der Satzung des Joint European Torus (JET), Joint Undertaking. (5)Der Gesamtbetrag der vom JET bis zum 31. Dezember 1990 getätigten Zahlungen belief sich auf 1 074 Mio ECU (tatsächliche Zahlungen, d.h. nicht inflationsbereinigt). (6)Anhang zum Beschluß 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978, ABl. Nr. L 151 vom 7. 6. 1978. (7)Herr Gordon MacKerron von der Science Policy Research Unit der Universität Sussex (Vereinigtes Königreich) und Dr.
Peter Christiansen von der School of Mathematical and Physical Sciences der Universität Sussex. (8)Das Vorhaben JET: Konzeptvorschlag für den Joint European Torus, KEG, 1976 (EUR 5516e). (9)Dok. KOM(90) 441 endg., ABl. Nr. C 261 vom 16. 10. 1990 - Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Billigung der Änderung der Satzung des Joint European Torus (JET), Joint Undertaking. (10)Eine eingehendere Darstellung ist dem Dokument "STOA Hintergrundinformationen zur kontrollierten Kernfusion", S. 7-16, Europäisches Parlament, Luxemburg, 7. März 1988 (PE 121.237), zu entnehmen. (11)Beschluß 88/447/Euratom des Rates vom 25.
Juli 1988, ABl. Nr. L 222 vom 12. 8. 1988. (12)Quelle: Bericht des Bewertungsausschusses für das Fusionsprogramm, KEG, Juli 1990, Ziffer 1. (13)Anhang zum Beschluß 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978, ABl. Nr. L 151 vom 7. 6. 1978. (14)Bericht des Bewertungsausschusses für das Fusionsprogramm, KEG, Juli 1990, Seite 46. (15)ABl. Nr. C 313 vom 12. 12. 1990, Ziffern 9.87 - 9.92. (16)Dok. KOM(90) 441 endg., ABl. Nr. C 261 vom 16. 10. 1990 - Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Billigung der Änderung der Satzung des Joint European Torus (JET), Joint Undertaking. (17)Quelle: Bericht des Bewertungsausschusses für das Fusionsprogramm, KEG, Juli 1990, Ziffer 1.
ANHANG 1 Die Partner der Europäischen Fusions-Assoziation und die Mitglieder des JET Assoziationspartner Mitglied des JET Euratom Kommission der Europäischen Gemeinschaften (KEG) KEG Belgien Belgischer Staat (im eigenen Namen und für Rechnung von zwei Laboratorien) Belgischer Staat Dänemark Forskningscenter Risö Risö Frankreich Commissariat à l'Énergie Atomique (CEA) CEA BR Deutschland Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) IPP Forschungszentrum Jülich GmbH (KFA) KFA Kernforschungszentrum Karlsruhe GmbH (KfK) - Griechenland - Republik Griechenland Irland - Irland Italien Comitato Nazionale per la Ricerca e per lo Sviluppo dell'Energia Nucleare e delle Energie Alternative (ENEA) ENEA Großherzogtum Luxemburg - Großherzogtum Luxemburg Niederlande Stichting voor Fundamenteel Onderzök der Materie (FOM) FOM Portugal Instituto Superior Técnico (IST) Junta Nacional de Investigaçao Científica e Tecnológica Spanien Centro de Investigaciones Energéticas Medioambientales y Tecnológicas (CIEMAT) CIEMAT Schweden Naturvetenskapliga Forskningsraadet (NFR) NFR Schweiz Schweizerische Eidgenossenschaft Schweizerische Eidgenossenschaft Vereinigtes Königreich United Kingdom Atomic Energy Authority (UKÄA) UKÄA ANHANG 2 Europäisches Programm - Herkunft und Verwendung der Mittel (1989) Mittelverwendung Mittelherkunft Euratom Assoziations- partner Verschiedene Einnahmen Insgesamt Allgemeines Fusionsprogramm 20,5 % 51,1 % - 71,6 % Mobilität, Gastwissenschaftler usw.
3,3 % - - 3,3 % Gemeinsames Unternehmen JET 18,9 % 4,8 % 0,7 % 24,4 % Verträge nach Artikel 14 (Ziffer 1.5) 0,3 % 0,4 % - 0,7 % Insgesamt 43,0 % 56,3 % 0,7 % 100 %