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Entschließung des Rates vom 26. März 1992 zur Verlängerung des Marktbeobachtungssystems auf dem Gebiet des Eisenbahn- , Straßen- und Binnenschiffsgüterverkehrs

CELEX
31992Y0407(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1992-03-26
In force since
1992-03-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 26. März 1992 zur Verlängerung des Marktbeobachtungssystems auf dem Gebiet des Eisenbahn- , Straßen- und Binnenschiffsgüterverkehrs Amtsblatt Nr. C 086 vom 07/04/1992 S. 0004 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 26. März 1992 zur Verlängerung des Marktbeobachtungssystems auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsgüterverkehrs (92/C 86/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf die Erklärung des Rates vom 12. Juni 1978 betreffend die schrittweise Einführung eines Systems zur versuchsweisen Beobachtung der Märkte auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsgüterverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, gestützt auf die Entschließungen vom 18.

Juni 1986 und vom 8. Dezember 1988 zur Verlängerung des Marktbeobachtungssystems auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsgüterverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten (1), nach Kenntnisnahme von dem von der Kommission am 20. Januar 1991 vorgelegten Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das europäische Marktbeobachtungssystem für den Güterlandverkehr als ständige Einrichtung (2) sowie von dem Bericht der Kommission an den Rat über die Einführung des vorläufigen Systems, in Erwägung nachstehender Gründe: Es ist wünschenswert, daß ein ständiges Marktbeobachtungssystem eingeführt wird.

Das ständige System sollte, insbesondere im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarkts, den Bedürfnissen einer gemeinsamen Verkehrspolitik angepasst werden. Ein ständiges Marktbeobachtungssystem sollte zum einen zuverlässig sein und die erforderlichen Daten über den nationalen und den grenzueberschreitenden Güterverkehrsmarkt in der Gemeinschaft rechtzeitig bereitstellen können; zum anderen sollte es weder zu hohe Kosten noch einen übermässigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Seine Ziele und seine Arbeitsweise, insbesondere die Aufgaben der Mitgliedstaaten, müssten folglich sorgfältig festgelegt werden.

Es ist ferner zu prüfen, ob das System lediglich auf den Landverkehr angewendet werden sollte oder ob etwa andere Beförderungsarten einbezogen werden könnten. Zur Einrichtung eines solchen ständigen Systems bedarf es zusätzlicher eingehender Überlegungen über seine Beschaffenheit und die praktische Ausgestaltung. Die Kontinuität des derzeitigen vorläufigen Systems muß bis zur Einführung eines ständigen Systems gewahrt werden - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN: 1. Das in der Entschließung des Rates vom 8. Dezember 1988 vorgesehene Marktbeobachtungssystem auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsgüterverkehrs wird bis zur Einführung eines endgültigen Systems verlängert.

2. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sorgen für eine enge Zusammenarbeit zwischen ihren zuständigen Dienststellen bei der Erfassung und der Analyse der unter das Marktbeobachtungssystem fallenden Daten. 3. Der Rat fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten ihre Untersuchungen auf diesem Gebiet einschließlich einer Kostenschätzung fortzusetzen und ihm gegebenenfalls eine Änderung ihres Vorschlags zur Einführung eines ständigen Systems zu unterbreiten. In diesem Rahmen kann die Kommission auch prüfen, ob Daten aus anderen Verkehrsbereichen, die nicht vom derzeitigen System erfasst werden, gegebenenfalls in das künftige ständige Marktbeobachtungssystem einbezogen werden sollen.

(1) ABl. Nr. C 328 vom 21. 12. 1988, S. 1, und ABl. Nr. C 160 vom 27. 6. 1986, S. 2. (2) ABl. Nr. C 29 vom 5. 2. 1991, S. 8.

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