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Entschließung des beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Mitteilung der Kommission an den Rat über eine Gemeinschaftsstrategie zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen und zur Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades (CO2-Energiesteuer)

CELEX
31992Y0519(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1992-04-03
In force since
1992-04-03
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Mitteilung der Kommission an den Rat über eine Gemeinschaftsstrategie zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen und zur Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades (CO2-Energiesteuer) Amtsblatt Nr. C 127 vom 19/05/1992 S. 0002 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL zur Mitteilung der Kommission an den Rat über eine Gemeinschaftsstrategie zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen und zur Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades (CO2-Energiesteuer) (92/C 127/02) (In der 298.

Vollsitzung vom 3. April 1992 einstimmig angenommen, mit einer Enthaltung) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - - nach Kenntnisnahme der in obengenannter Mitteilung der Kommission an den Rat vorgeschlagenen Strategie, - nach Anhörung der Erklärungen und Stellungnahmen des Vertreters der Kommission im Rahmen der Sitzung am 28. Januar 1992, - des weiteren in Kenntnis, daß die Kommission ein neues Schriftstück zum selben Thema ausarbeitet, möchte, angesichts der Dringlichkeit, schon jetzt seinen Standpunkt mitteilen in der Erwartung, daß die neuen Elemente, die möglicherweise in dem in Vorbereitung befindlichen Schriftstück enthalten sein werden, vorab erörtert werden können, bevor es als Grundlage für internationale Verhandlungen verwendet wird.

Dieser Standpunkt gründet sich auf folgende Überlegungen: Der Beratende Ausschuß: 1. TEILT DIE BESORGNIS der Kommission hinsichtlich der Risiken, die möglicherweise für zukünftige Generationen aus der Zunahme der Treibhausgase in der Atmosphäre entstehen könnten; 2. ERINNERT DARAN, daß die beträchtlichen Unsicherheiten und Zweifel über die Ursachen und Auswirkungen eines "Treibhauseffekts" von der wissenschaftlichen Gemeinschaft geteilt werden. Demzufolge müssen die zu treffenden "versicherungsartigen" Maßnahmen diesen Unsicherheiten Rechnung tragen und die z. Z. gewonnenen Erkenntnisse über dieses Phänomen mit Vorrang weiter untersucht werden;

3. ERINNERT DARAN, daß es sich um ein globales Problem handelt, und tritt mit Nachdruck dafür ein, eine universelle Strategie zu allen menschlichen Aktivitäten, die Auswirkungen auf das Klima haben, auszuarbeiten und nicht nur das CO2 zu betrachten. Dieses Problem kann nicht durch Maßnahmen, die allein von der Europäischen Gemeinschaft getroffen werden, gelöst werden. Europa trägt lediglich zu ± 13 % zur weltweiten CO2-Emission bei, der Rest verteilt sich auf: USA: 23 %, Japan: 5 %, Östliche Länder:25 %, Übrige:34 %. Die USA und Japan stehen dem Prinzip einer Besteuerung ablehnend gegenüber.

Darüber hinaus kann man annehmen, daß in der Zukunft die Zunahme der CO2-Emissionen hauptsächlich den Entwicklungsländern und den östlichen Ländern zugeschrieben werden muß. Es wäre allerdings utopisch zu glauben, daß diese Länder eine solche Besteuerung in Erwägung ziehen können. Die Antwort der USA auf diese Herausforderung bleibt weiterhin eindeutig: "Clean Coal Technology"; 4. ERINNERT DARAN, daß die Stahlindustrie einem weltweiten Wettbewerb ausgesetzt ist und daß der europäische Markt vollkommen offen ist, auch gegenüber Unternehmen und Ländern, die die marktwirtschaftlichen Regeln nicht beachten.

Die EGKS-Unternehmen haben des weiteren die Umlage zu entrichten, woraus zusätzliche Kosten erwachsen, die die Unternehmen aus den Drittländern nicht belasten; 5. BETONT den unweigerlichen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und somit Arbeitsplätzen für die europäische Wirtschaft, als Folge von Standortverlegungen, sofern sie zugunsten von Industrieländern oder Nichtindustrieländern erfolgen würden, die eine ähnliche Besteuerung nicht einführen. Dabei würden Standorte in solche Länder verlegt, in denen die Umweltschutzvorschriften weniger streng sind. Das hätte mittelfristig eine Zunahme des "Treibhauseffektes" zur Folge und wäre damit diametral entgegengesetzt dem Ziel, das durch diese Art fiskalischer Maßnahmen angestrebt wird;

6. NIMMT ZUR KENNTNIS, daß laut der von der Kommission vorgelegten Berechnungen mit einer Preissteigerung von 58 % für die Kohle zu rechnen wäre, während die Treibstoffe im Verkehr nur um 6 % teurer würden. Unter Berücksichtigung der von der Stahlindustrie zwangsläufig verwendeten Rohstoffe und Energieträger würde diese Preiserhöhung die Lebensfähigkeit dieses Industriezweiges in der Gemeinschaft ernsthaft bedrohen; 7. MACHT die Kommission darauf AUFMERKSAM, daß in Anbetracht der Tatsache, daß immer mehr Kohle an die Kraftwerke als wichtigsten Absatzmarkt geliefert wird, die unterschiedliche Auswirkung der beabsichtigten Steuer auf die verschiedenen Brennstoffe für die Kohleindustrie insgesamt und für den europäischen Kohlebereich im besonderen unannehmbar ist;

8. ERINNERT DARAN, daß die Neutralität dieser Steuer in der von der Kommission gewünschten Form auf äusserst schwerwiegende praktische Schwierigkeiten stossen würde, die die Unterschiede im Steuersystem zwischen den Mitgliedsländern eher vergrössern als verringern. Des weiteren würde diese Steuer angesichts dieser theoretischen Neutralität und der vorgesehenen Ausnahmen gerade die Verbraucher in der Gemeinschaft mit geringen Einkommen stärker treffen. In Anbetracht der ins Spiel gebrachten Beträge würden die Unternehmen mit unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten konfrontiert, die zu einem zusätzlichen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit führen würden;

9. BETONT MIT NACHDRUCK, daß eine CO2-Steuer zu einer Störung des Gleichgewichts zwischen den Energieträgern führen würde, deren Anteile von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Energiepolitik festgelegt wurden. Daneben würden inakzeptable Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten hervorgerufen. Was die Stahlindustrie anbelangt würde die vorgeschlagene Steuer diskriminierende, durch die Herstellungsverfahren (integriertes Verfahren, Elektrostahlverfahren) bedingte Folgen mit sich bringen. Die integrierten Unternehmen wünschen demzufolge eine Befreiung von der Steuer, umsomehr als Kohlestoff als aktiver Wirkstoff bei der Eisenerzreduktion unersetzbar ist;

10. UNTERSTREICHT, daß die Einführung einer CO2-Energiesteuer ein Ungleichgewicht zwischen den Energieträgern hervorrufen würde, daß die Versorgungssicherheit gefährden könnte. Darüber hinaus würde sie dringend erforderliche Investitionsentscheidungen für die saubere und wirkungsvollere Verwendung von Festbrennstoffen hemmen; 11. ERINNERT DARAN, daß die Kohleförderung in der Gemeinschaft bereits sehr stark zurückgenommen wurde. Durch diese Rücknahme der Förderung ist die Kohle der einzige Energieträger, der die CO2-Emissionen verringert und damit einen Beitrag leistet für das von der Kommission gewünschte Ziel einer Stabilisierung dieser Emissionen bis zum Jahr 2000.

Im Laufe der letzten 30 Jahre hat die Stahlindustrie ihren Energieverbrauch je Tonne Walzerzeugnisse um etwa 50 % verringert. Zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit wird dieser Industriezweig auch künftig alle zur Optimierung der Energieeffizienz erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Die steuerlichen Maßnahmen sind dem angestrebten Ziel nicht zweckdienlich. In den nächsten zehn Jahren werden sich die CO2-Emissionen infolge der voraussichtlichen Steigerung der Elektrostahlherstellung wesentlich verringern; 12. FORDERT DIE KOMMISSION AUF, ihr Vorhaben einer CO2-Energiesteuer zu überprüfen und durch ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zu ersetzen, das auf eine Verringerung aller Treibhausgase und nicht nur des CO2 abzielt;

13. TRITT MIT NACHDRUCK DAFÜR EIN, daß innerhalb der Kommission den Forschungsprogrammen zur sauberen Kohleverwendung in der Stahlindustrie und in der Elektrizitätswirtschaft die notwendige finanzielle Unterstützung gewährt wird und daß sämtliche Kohleförderländer und Kohleverbraucher in den Genuß der Forschungsergebnisse gelangen, um auf diese Weise einen besseren Umweltschutz und eine höhere Energieeffizienz zu erzielen. Die Kommission sollte in diesem Rahmen eine führende Rolle hinsichtlich der Verbreitung der Forschungsergebnisse übernehmen; 14. BEKUNDET seine völlige Übereinstimmung mit der Kommission hinsichtlich der im Vertrag von Maastricht gesteckten Ziele zur Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, wodurch die Führung Europas im Kampf gegen die Umweltverschmutzung gewährleistet werden kann.

Der Beratende Ausschuß ist der Auffassung, daß dieser Kampf in bezug auf die unter seine Zuständigkeit fallenden Produkte, vor allem im Rahmen folgender Maßnahmen, fortgesetzt werden soll: - Verbesserung der Energieeffizienz, -Forstschutz generell und wirtschaftlicher Ausgleich zugunsten der Entwicklungsländer, die sich bereiterklären, ihre Wälder zu erhalten, -unverzuegliche Entwicklung neuer Anwendungsverfahren im Bereich der "Clean Coal Technology". Die Kohle ist für den Wohlstand Europas und der Welt im allgemeinen unverzichtbar, ihr sauberer Einsatz bietet aus diesem Grund das einzige langfristige Mittel zur Wahrung der Umwelt.

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