Entschließung des Rates vom 17. Juni 1992 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der Handwerksbetriebe Amtsblatt Nr. C 178 vom 15/07/1992 S. 0008 - 0009 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 17. Juni 1992 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der Handwerksbetriebe (92/C 178/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - in Anbetracht der Entschließung des Rates vom 27. Mai 1991 über das Aktionsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich der Handwerksbetriebe (1), in Anbetracht des Beschlusses 89/490/EWG des Rates vom 28.
Juli 1989 über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Gemeinschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und die Förderung ihrer Entwicklung (2), in Anbetracht des Beschlusses 91/319/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 zur Überprüfung des Programms zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Gemeinschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und zur Förderung ihrer Entwicklung (3), in Anbetracht der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Industriepolitik in einem offenen und wettbewerbsorientierten Umfeld: Ansätze für ein Gemeinschaftskonzept", in Kenntnis der jüngsten Mitteilungen der Kommission, die der Rat weiter erörtern wird, und zwar insbesondere: - Zweiter Bericht über die Durchführung des Beschlusses 89/490/EWG, - Bericht der Kommission an den Rat betreffend die Begriffsbestimmung der kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsmaßnahmen, - Mitteilung der Kommission zur Bedeutung der Kreditgarantiegemeinschaften für die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft, - Mitteilung der Kommission über den Weg zu einem europäischen Markt für das Zulieferwesen, in Anerkennung der Bedeutung von Rahmenbedingungen, die für die Initiative und die Entwicklung aller Unternehmen der Gemeinschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, förderlich sind, in Anerkennung der Bedeutung der derzeit durchgeführten Maßnahmen, die zum Ziel haben, die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Gemeinschaft, einschließlich der kleinen Unternehmen und der Handwerksbetriebe, sicherzustellen - 1. unterstreicht die Bedeutung einer regelmässigen Konsultation der Unternehmenskreise, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, namentlich mit Blick auf die Konsolidierung des gemeinschaftlichen Rechtsetzungsprozesses, der sich der Vollendung des Binnenmarkts anschließen müsste; nimmt zur Kenntnis, welche Funktion in diesem Zusammenhang einen Mechanismus zur Bewertung der Auswirkungen von Gemeinschaftstexten, die für die Unternehmen Konsequenzen haben könnten, zukommen kann;
2. bestätigt sein in dem Beschluß 91/319/EWG vertretenes Engagement, die Stärkung der Maßnahmen zugunsten der Unternehmen zu unterstützen, und begrüsst, daß das Verfahren zur Bewertung der Gemeinschaftsmaßnahmen angelaufen ist; unterstreicht die Bedeutung der Vorbereitung und der Beteiligung der Unternehmen an der Vollendung des Binnenmarkts sowie der von der Kommission in diesem Sinne eingeleiteten Maßnahmen; empfiehlt der Kommission, die Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, förderliches Umfeld zu schaffen und deren Eingliederung in den Binnenmarkt nach 1992 zu flankieren, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips fortzusetzen;
3. fordert die Kommission auf, ihre Überlegungen über Maßnahmen zur Förderung von Initiative und Entwicklung der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, voranzutreiben und ihm vor Ende 1992 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Bewertungen die Vorschläge zu unterbreiten, die sie für notwendig erachtet, um die Kontinuität der Politik zugunsten der Unternehmen, einschließlich der allgemeinen Aspekte der Finanzierung und der Strategien zur Europäisierung und Internationalisierung der Unternehmen, sicherzustellen; 4. wünscht eine Erörterung des Problems der Definition der kleinen und mittleren Unternehmen im Rat.
(1) ABl. Nr. C 146 vom 5. 6. 1991, S. 3. (2) ABl. Nr. L 239 vom 16. 8. 1989, S. 33. (3) ABl. Nr. L 175 vom 4. 7. 1991, S. 32.