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Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für eine Kohlepolitik im Binnenmarkt

CELEX
31993Y0120(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1992-11-19
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für eine Kohlepolitik im Binnenmarkt Amtsblatt Nr. C 014 vom 20/01/1993 S. 0002 - 0003 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL für eine Kohlepolitik im Binnenmarkt (93/C 14/02) (In der 302. Vollsitzung vom 19. November 1992 mit drei Enthaltungen angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - - in Kenntnis - der im Jahr 1986 vom Rat verabschiedeten und noch geltenden energiepolitischen Orientierungen der Gemeinschaft für 1995 (1), - der Mitteilung der Kommission über den Binnenmarkt für Energie (2), - des Arbeitspapiers der EG-Kommission zur Versorgungssicherheit, Binnenmarkt für Energie und Energiepolitik (3), - des Zwischenberichts der Kommission an den Rat über die Anwendung der Entscheidung Nr.

2064/86/EGKS über die Gemeinschaftsregelung für Maßnahmen der Mitgliedstaaten zugunsten des Steinkohlenbergbaus während des Zeitraums 1987 bis 1990 (4), - der Entschließung des Europäischen Parlaments über "Kohle und den inländischen Energiemarkt" (5), - der Mitteilung der Kommission an den Rat über die Zukunft des EGKS-Vertrags (6), - der Mitteilung der Kommission an den Rat über eine Gemeinschaftsstrategie für weniger Kohlendioxidemissionen und mehr Energieeffizienz (7) sowie des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen und Energie (8), - gestützt auf das von den westeuropäischen Kohleproduzenten erarbeitete Memorandum "Für eine neue Kohlepolitik im Binnenmarkt" (9), möchte, angesichts der Dringlichkeit, bereits jetzt seinen Standpunkt mitteilen, damit die Kommission diesen bei allen ihren Initiativen einschließlich der Entscheidung über Maßnahmen zugunsten des Steinkohlenbergbaus nach 1993 berücksichtigen kann.

Dieser Standpunkt begründet sich auf folgende Positionen: Der Beratende Ausschuß: A. in Erwägung, daß - bereits gegenwärtig mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs der Gemeinschaft durch Energieeinfuhren aus Drittländern gedeckt werden muß und daß diese Abhängigkeit weiter ansteigen wird; - die Primär-Energieerzeugung der Gemeinschaft nicht weiter steigen wird, da: - die bisher bekannten Lagerstätten an Gas und Öl in der Gemeinschaft bereits weitgehend erschlossen worden sind, - die Kohlenförderung der Gemeinschaft seit langem rückläufig ist und von der Kommission in nachstehend erwähnter Studie auf nur noch 90 Millionen Tonnen SKE Steinkohle oder die Hälfte der gegenwärtigen Steinkohlenförderung für 2005 veranschlagt wird; - die Kernenergie mindestens bis Anfang des nächsten Jahrhunderts stagnieren dürfte; - der Primärenergieverbrauch der Gemeinschaft ansteigen dürfte (nach der jüngsten Studie der EG-Kommission "A View to the Future" wird bis 2005 gegenüber 1990 ein Anstieg um mehr als 20 % auf dann 1,9 Milliarden Tonnen SKE geschätzt);

B. weist darauf hin, daß - der grösste Teil der Steinkohlenindustrie der Gemeinschaft unter den derzeitigen Bedingungen nicht in der Lage ist, mit der Importkohle zu konkurrieren, trotz einer beachtlichen und anhaltenden Verbesserung ihrer Produktivität, die im Zeitraum 1985 bis 1991 um 52 % anstieg; - die Kohlenindustrie der Gemeinschaft und ihre Beschäftigten im Laufe der letzten 30 Jahre einen unvergleichlichen Anpassungs- und Umstrukturierungsprozeß erlebt haben (die Zahl der Beschäftigten hat sich von 1 564 000 in 1960 um 1 300 000 auf 270 000 in 1990 verringert); - die Gemeinschaftskohle trotz dieser bedeutenden Schrumpfung auch heute noch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung im Binnenmarkt und zum Ausgleich der Energiebilanz der Gemeinschaft leistet; - die Gemeinschaftskohle in vielen Regionen eine wichtige wirtschaftliche und soziale Rolle spielt, sowohl direkt als auch indirekt.

Eine Beschleunigung der Umstrukturierung könnte die wirtschaftliche und soziale Kohäsion in diesen Regionen gefährden; - die Gemeinschaft bereits heute ein Drittel des Weltkohlenmarktes für sich beansprucht und 40 % des Kohlebedarfs der Gemeinschaft schon jetzt durch Kohleimporte gedeckt werden müssen und die Kohleimporte in den kommenden Jahren ansteigen werden; C. erinnert daran, daß - die Energiepolitik in der Kompetenz der nationalen Regierungen bleibt und der in Maastricht unterzeichnete Vertrag daran nichts ändert. Unter diesen Umständen ist es natürlich, daß sich die Energiepolitiken der Mitgliedstaaten entsprechend der Verfügbarkeit von Energieressourcen und ihrer Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik unterscheiden; - ohne die Praxis von staatlichen Beihilfen, ohne die Unterstützung durch die nationalen Wirtschaftspolitiken und ohne Anwendung von Artikel 56 EGKS-Vertrag es bereits zur Schließung von praktisch der gesamten Kohlenförderung der Gemeinschaft gekommen wäre; - die Kommission die Sicherheit der Energieversorgung im Binnenmarkt (1) als erstes Gebot der Energiepolitik anerkannt hat und sie die künftige Entwicklung des Binnenmarktes nicht allein den Marktkräften überlassen will; - das Europäische Parlament in u. a. einer Entschließung (2) die Gemeinschaftskohle als einzigen fossilen Energieträger in Europa mit hinreichenden Mengen und als strategische Ressourcen bezeichnet hat, die eine Gewähr für eine langfristig sichere Versorgung, insbesondere für die Stromversorgung und die Stahlindustrie sowie für die Preisstabilität bietet; - die heimische Kohle in einigen Mitgliedstaaten einen entsprechenden energiepolitischen Stellenwert hat und weiterhin behalten soll;

D. sieht mit Sorge, daß - die Gemeinschaftskohle anhaltendem Wettbewerbsdruck der Importenergien ausgesetzt ist, den die Kohlenindustrie durch eigene Anstrengungen allein nicht bewältigen kann; - deshalb die Kohleförderung in allen Kohleländern der Gemeinschaft weiter eingeschränkt wird; - die von der EG-Kommission vorgeschlagene CO2-Steuer die Kohlewirtschaft benachteiligen würde, obwohl die Kohle (heimische und importierte) weiterhin einen unverzichtbaren Versorgungsbeitrag leisten soll. Der Beratende Ausschuß, aus all diesen Gründen, 1. BESTEHT auf der Dringlichkeit einer neuen positiven Politik für die Gemeinschaftskohle, damit sie ihren Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen im Binnenmarkt leisten kann, in dem Bewusstsein, daß der Weltmarkt für Kohle kein vollkommen freier Markt ist;

2. VERTRITT DIE ANSICHT, daß ein solcher Ansatz unumgänglich ist, wenn ein rasches Verschwinden der Gemeinschaftskohle und die Aufgabe ihrer Vorräte mit den daraus erwachsenden schwerwiegenden Folgen sowohl auf menschlicher, sozialer und regionaler Ebene als auch für die Versorgungssicherheit vermieden werden soll; 3. FORDERT die Kommission AUF, in ihren Inititativen bezueglich des Steinkohlenbergbaus den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, ihre spezifischen kohlepolitischen Maßnahmen auf der Basis des Montanunionvertrags zu formen. Dies gilt insbesondere für die neue Entscheidung über staatliche Beihilfen, die für die Zeit von 1994 bis 2002 wie bislang das gute Funktionieren des gemeinsamen Marktes für Kohle sicherstellen und eine zuverlässige Grundlage für das Überleben des Steinkohlenbergbaus der Gemeinschaft und seiner langfristigen Umstrukturierungsprogramme sein sollte.

Er ist diesbezueglich der Auffassung, daß eine zentrale Reglementierung, die einen einheitlichen Prozentsatz heimischer Energieträger festsetzt oder durchschnittliche Produktionskosten als Kriterium für staatliche Beihilfen aufstellt, unangemessen ist. Er fordert die Kommission auf, dem Rat eine neue langfristige energiepolitische Orientierung vorzulegen, die der wesentlichen Rolle der Kohle, insbesondere der EG-Kohle, Rechnung trägt; 4. FORDERT die Kommission AUF, sicherzustellen, daß bei der Weiterführung ihres Umweltschutzprogramms die Kohle im Verhältnis zu anderen Energieträgern nicht durch steuerliche oder andere Maßnahmen benachteiligt wird, obwohl das Gewicht der Kohle in der Energiebilanz verstärkt werden sollte;

5. BESTEHT DARAUF, daß die Kommission im Interesse der Diversifizierung der Energieversorgung und der Verbesserung des Umweltschutzes rasch konkrete Vorschläge für ein Gemeinschaftsprogramm zur "sauberen Kohlenutzung" vorlegt. (1) ABl. Nr. C 241 vom 25. 9. 1986. (2) KOM(88) 238 vom 2. 5. 1988. (3) SEK(90) 1248 vom 14. 9. 1990. (4) SEK(91) 1983 vom 11. 11. 1991. (5) Dok. PE 160.503. (6) SEK(91) 407 vom 15. 3. 1991. (7) KOM(92) 246 endg. vom 1. 6. 1992. (8) KOM(92) 226 endg. vom 24. 5. 1992. (9) Dok. B. A. 5641/92 vom 30. 9. 1992. (1) SEK(90) 1248 vom 14. 9. 1990. (2) Dok. PE 160.503.

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