Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Durchführung eines 12. sozialen Wohnungsbauprogramms der EGKS Amtsblatt Nr. C 031 vom 04/02/1993 S. 0006 - 0006 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL über die Durchführung eines 12. sozialen Wohnungsbauprogramms der EGKS (93/C 31/04) (In der 303. Vollsitzung vom 18. Dezember 1992 einstimmig angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - aufgrund der Tatsache, daß das 11. Programm "EGKS-Sozialwohnungen" am 31.
Dezember 1992 zu Ende geht, in der Erfahrung, daß die gezielte Vergabe zinsverbilligter Darlehen für den EGKS-Wohnungsbau als flankierende Maßnahme zur Umstrukturierung des Kohlebergbaus und der Stahlindustrie diese sozial erträglicher durchführen lässt, 1. FORDERT DIE KOMMISSION AUF, die Kontinuität der Sozialpolitik für die Beschäftigten der EGKS-Industrien auf dem Gebiet des Wohnungsbaus durch die Fortsetzung des EGKS-Programms zum Bau von Sozialwohnungen sicherzustellen; 2. BETONT, daß ein mehrjähriges Programm zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse der EGKS-Belegschaft, zur Sicherung eines angemessenen Wohnstandards der Beschäftigten und zur Erleichterung sozialverträglicher Umstrukturierungsmaßnahmen unumgänglich ist;
3. UNTERSTREICHT, daß angesichts der Perspektive, nach der die Übernahme der Wohnungsbaumaßnahmen durch die Strukturfonds nicht gesichert ist, ihre Weiterführung bis zum Ablauf des Vertrages von der EGKS garantiert werden muß; 4. BETONT, daß aufgrund der Kostensteigerungen sowie des erhöhten Bedarfs an Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen in Krisenregionen (z. B. in den neuen Bundesländern) eine angemessene Aufstockung der Mittel unter Einsatz sämtlicher verfügbarer Reserven dringend notwendig ist; 5. BITTET DAHER DIE KOMMISSION, baldmöglichst einen Beschluß über die kontinuierliche Weiterführung der Wohnungsbaumaßnahmen in Form eines 12.
Programms "EGKS-Sozialwohnungen" zu fassen.