Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1992 über die Notwendigkeit einer Reaktion auf die ernste, sich verschlechternde Arbeitsmarktlage der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 049 vom 19/02/1993 S. 0003 - 0006 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 21. Dezember 1992 über die Notwendigkeit einer Reaktion auf die ernste, sich verschlechternde Arbeitsmarktlage der Gemeinschaft DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. in Erwägung nachstehender Gründe: Derzeit gibt es in der Gemeinschaft 16 Millionen Arbeitslose (etwa 10% des Arbeitskräftepotentials der Gemeinschaft); ihre Zahl liegt über 400% höher als in den sechziger Jahren.
Die Mitgliedstaaten müssen mit Unterstützung der Organe der Gemeinschaft auf die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft, die sich erheblich verschlechtert hat, mit wirksamen Politiken reagieren. In dem Bericht der Kommission von 1992 über die Beschäftigung in Europa wird festgestellt, daß die Gemeinschaft trotz ihrer beachtlichen Leistungen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in den achtziger Jahren nunmehr einer sehr ernsten, sich verschlechternden Lage hinsichtlich der Arbeitslosigkeit gegenübersteht, die in den neunziger Jahren zu einem zentralen Problem zu werden droht. In der Arbeitsunterlage de Kommission "Diskussionspunkte für eine Debatte:
Beschäftigung und Arbeitsmarkt in den neunziger Jahren" wird unter anderem hervorgehoben, daß die Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin hoch ist, nahezu die Hälfte aller Arbeitslosen seit mehr als einem Jahr nicht mehr arbeitet und etwa 30% der Langzeitarbeitslosen noch nie einer Beschäftigung nachgegangen ist. Die Sozialpartner haben sich in ihrer im Rahmen des sozialen Dialogs abgegebenen gemeinsamen Stellungnahme vom Juli 1992 zu einer neuen kooperativen Wachstumsstrategie zur Steigerung der Beschäftigung für eine inflationsfreie, dauerhafte und beschäftigungsfördernde Entwicklung ausgesprochen, die zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen führt.
In den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Birmingham vom Oktober 1992 wurde Besorgnis über das geringere Wachstum und die zunehmende Arbeitslosigkeit in der Gemeinschaft geäussert und die nachhaltige Durchführung solider Politiken zur Schaffung der neuen und dauerhaften Arbeitsplätze, die benötigt werden, befürwortet. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom Oktober 1992 den Rat ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem der Arbeitslosigkeit in Angriff zu nehmen. Über die Erzielung von umweltverträglichem Wirtschaftswachstum hinaus ist es erforderlich, nach anderen Politiken zu suchen, um die Arbeitslosigkeit abzubauen.
Die Umstände und Problemlagen in den verschiedenen Teilen der Gemeinschaft sind sehr unterschiedlich, und alle betroffenen Parteien einschließlich der Sozialpartner sollten bei der Suche nach neuen und unterschiedlich gearteten Kombinationen von Politiken, mit denen auf angemessene Weise spezifischen Situationen begegnet werden kann, beteiligt werden - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN: DER RAT 1. HEBT HERVOR, daß a) hohe Arbeitslosigkeit eine erhebliche Vergeudung von Fähigkeiten und Ressourcen bedeutet und für die betreffenden Personen demoralisierend und schädlich ist; b) Arbeitslose in der Regel einen niedrigeren Lebensstandard und ein geringeres Einkommen als Erwerbstätige haben; c) Arbeitslosigkeit nicht nur generell ein ernstes Problem darstellt, sondern für bestimmte Regionen und Gebiete der Gemeinschaft, insbesondere für die benachteiligten Regionen, und für bestimmte anfällige gesellschaftliche Gruppen besonders schwer wiegt; die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in diesen Regionen und Gebieten sowie in bezug auf diese Gruppen ist daher für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung;
2. IST EINVERNEHMLICH DER AUFFASSUNG, daß die nachstehenden Grundsätze und Erwägungen den notwendigen Rahmen für eine wirksame Beschäftigungspolitik darstellen: a) Der Abbau der Arbeitslosigkeit hängt entscheidend von einem inflationsfreien, dauerhaften, umweltverträglichen und beschäftigungswirksamen Wirtschaftswachstum ab, das daher auf produktiven Investitionen, einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und gesunden wirtschaftlichen Nachfragebedingungen beruhen muß; b) erforderlich sind nicht nur Investitionen, sondern auch ein Wandel bei der Arbeitsgestaltung, damit grösstmöglicher Nutzen aus den Veränderungen der Technologie und der Märkte gezogen wird und die beruflichen Fähigkeiten der Arbeitskräfte gesteigert werden; c) über die Erzielung wirtschaftlichen Wachstums hinaus ist es weiterhin erforderlich, andere wirksame Politiken zu definieren und zu verfolgen, um den erwünschten Abbau der Arbeitslosigkeit zu erreichen; d) die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten, wobei jedoch auch ein wichtiger Beitrag durch Erörterungen und koordinierte, flankierende Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene geleistet werden kann; e) eine grössere Konvergenz in der Gemeinschaft, ein stärkerer wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt und grössere Stabilität auf den Devisenmärkten sind erforderlich, damit das Vertrauen in die Zukunftsaussichten für wirtschaftliches Wachstum und Investitionen wachsen kann; f) die Vollendung und das tatsächliche Funktionieren des Binnenmarktes müssen so bald wie möglich erreicht werden, und die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsunternehmen auf dem Weltmarkt muß verbessert werden; g) es ist von grosser Bedeutung, daß sich die Sozialpartner sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedstaaten eng an der Suche nach Lösungen für die Probleme der Arbeitslosigkeit und an der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze beteiligen.
3. BEGRÜSST die Initiative der Sozialpartner, die in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 3. Juli 1992 Maßnahmen zur Entwicklung einer neuen kooperativen Wachstumsstrategie für mehr Beschäftigung verlangen; 4. UNTERSTREICHT, daß es wichtig ist, Wachstum und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erreichen, insbesondere durch a) Anstösse für die Unternehmen - beispielsweise durch Förderung der raschen Einführung und Weitergabe neuer Technologien - die Effizienz und Anpassungsfähigkeit ihrer Produktionssysteme zu erhöhen, wobei gleichzeitig die Erkenntnis gefördert werden sollte, daß das Humankapital entwickelt und die Tätigkeitsinhalte bereichert werden müssen; b) Bereitstellung von Informationen, Unterstützung und Beratung für die Gründung und fortgesetzte erfolgreiche Tätigkeit neuer, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen; c) Vermeidung unnötiger Auflagen, die die Schaffung und die Entwicklung von Arbeitsplätzen hemmen, unter Wahrung der legitimen Rechte der Beschäftigten;
5. BETONT, daß auch wirksamen Beschäftigungspolitiken und -maßnahmen eine Schlüsselrolle beim Abbau der Arbeitslosigkeit und bei den Bemühungen um Schaffung dauerhafter und attraktiver Arbeitsplätze zukommt, die angemessenen Arbeitnehmerschutz bieten; MACHT INSBESONDERE DARAUF AUFMERKSAM, daß die nachstehenden Arbeitsmarktpolitiken und -maßnahmen besonders positive Auswirkungen gehabt haben: a) qualitativ hochstehende Dienstleistungen für Arbeitsuchende und für Arbeitgeber, die nach neuen Beschäftigten suchen: dies umfasst: i) allen Arbeitslosen zugängliche, klare, aktuelle und ohne weiteres erhältliche Informationen über freie Stellen und Ausbildungsmöglichkeiten; ii) insbesondere im Fall von Langzeitarbeitslosen entsprechende auf den Bedarf und die Lebensumstände der betreffenden Personen zugeschnittene Angebote für Berufsberatung, allgemeine Beratung, Berufserfahrung und/oder Ausbildung; iii) problemlose Kontaktaufnahme der Arbeitgeber mit geeigneten Bewerbern für die angebotenen Stellen; iv) höhere Mobilität der Arbeitskräfte und Abbau aller starren Regelungen und unbeabsichtigten, gegebenenfalls aber nachweislich bestehenden Hemmnisse für diese Mobilität; b) Ausbildung und Berufsausbildung, durch die Arbeitsuchende die Fähigkeiten erwerben, die für die Erlangung und die Beibehaltung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind, insbesondere i) eine allgemeine Grundbildung und eine Ausbildung, die Jugendlichen die Kenntnisse, die Fähigkeiten und die Motivation vermittelt, die für gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind; ii) höhere Anforderungen und Fähigkeiten, die sich in beruflicher Qualifikation niederschlagen; iii) dem Arbeitskräftebedarf von Arbeitgebern auf örtlicher Ebene angepasste Ausbildung und Berufsausbildung; iv) eine Ausbildung, die die einzelnen in die Lage versetzt, erfolgreich auf Veränderungen der Technologie sowie des Marktes zu reagieren; c) günstige Bedingungen für Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, die die Anzahl der Stellen erhöhen können, die angemessenen Arbeitnehmerschutz bieten, insbesondere für i) gut organisierte Beschäftigungsmöglickeiten, in denen der Bedarf der Unternehmen und der Arbeitnehmer in den modernen Volkswirtschaften seinen Niederschlag findet, für diejenigen, die solche Möglichkeiten suchen; ii) Wachstum des Dienstleistungssektors, einschließlich Dienstleistungen von besonderem Nutzen für den einzelnen; iii) Arbeitsplatzeinteilung in allen ihren Erscheinungsformen und ähnliche freiwillige Konzepte für die Strukturierung von Arbeit; iv) Abbau überholter Klischees bezueglich der Frauen, der benachteiligten Gruppen und der älteren Arbeitnehmer und - unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage in den einzelnen Mitgliedstaaten - Bemühung um die Beseitigung von Hindernissen für Menschen, die das Pensionsalter erreicht haben und weiterarbeiten möchten; v) Strukturen, die Wachstum und Entwicklung auf örtlicher Ebene fördern;
6. ERSUCHT daher die Kommission, a) den in dieser Entschließung genannten Anliegen, Grundsätzen, Erwägungen sowie Arbeitsmarktpolitiken und -maßnahmen insbesondere in künftigen Ausgaben ihres Jahresberichts über die Beschäftigung in Europa sowie in anderen Veröffentlichungen und Vorschlägen zur Beschäftigungspolitik eingehend Rechnung zu tragen; b) unter anderem den Inhalt dieser Entschließung insbesondere in bezug auf Ausbildung und Dienstleistungen für Arbeitslose zu berücksichtigen, wenn sie ihre Vorschläge für die Überprüfung der Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, erstellt; c) die Informationsbeschaffung zu verbessern und eine grössere Verbreitung und Nutzung der Informationen - insbesondere der im Rahmen des Beobachtungssystems für Beschäftigungsfragen - und der in den Berichten über die Beschäftigung in Europa enthaltenen Analysen zu gewährleisten; d) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der IAO, der ÖCD und anderen maßgeblichen Gremien eine kontinuierliche und detaillierte Überprüfung der Wirksamkeit der politischen Konzepte zur Lösung des derzeitigen Arbeitslosenproblems vorzunehmen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Sozialpartnern 1993 hierzu einen ersten Bericht vorzulegen; e) ihre Arbeiten zur Steigerung der Mobilität der Arbeitskräfte auf Gemeinschaftsebene, insbesondere auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr.
2434/92 (EURES)(1) , fortzusetzen; 7. ERSUCHT die Mitgliedstaaten, a) die Verbreitung und die Erörterung der in dieser Entschließung angesprochenen Fragen auf innerstaatlicher Ebene, insbesondere auf der Ebene der Sozialpartner, zu fördern; b) dem Inhalt dieser Entschließung bei der Konzeption und Durchführung ihrer Arbeitsmarktpolitiken und -maßnahmen eingehend Rechnung zu tragen; 8. VERPFLICHTET SICH, a) alle sechs Monate in den entsprechenden Gremien - gegebenenfalls unter Einbeziehung des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen - Schlüsselfragen der Beschäftigungslage in der Gemeinschaft und/oder einschlägige Arbeitsmarktprogramme und -politiken zu erörtern und die Verbreitung der Ergebnisse dieser Erörterungen zu fördern; b) jährlich den jüngsten Jahresbericht der Kommission über die Beschäftigung in Europa zu erörtern und der Kommission Vorschläge in bezug auf Fragen zu unterbreiten, die als Teil des Berichts für das Folgejahr zu behandeln sind und weitere Verbreitung finden sollen; c)diese Entschließung dem Europäischen Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Sozialpartnern im Rahmen des sozialen Dialogs zur Kenntnis zu bringen und ihre Stellungnahmen dazu einzuholen, die als Anregung für die weitere Erörterung des Problems der Arbeitslosigkeit auf Gemeinschaftsebene dienen sollen.
(1) ABl. Nr. L 245 vom 26. 8. 1992, S. 1.