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Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl betreffend "Externe Maßnahmen" - Stahleinfuhren aus ost- und mitteleuropäischen Ländern

CELEX
31993Y0501(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1993-04-02
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl betreffend "Externe Maßnahmen" - Stahleinfuhren aus ost- und mitteleuropäischen Ländern Amtsblatt Nr. C 121 vom 01/05/1993 S. 0004 - 0005 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL betreffend "Externe Maßnahmen" - Stahleinfuhren aus ost- und mitteleuropäischen Ländern (93/C 121/04) (In der 304. Vollsitzung vom 2. April 1993 einstimmig angenommen, mit zwei Enthaltungen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - 1.

STELLT FEST, daß, während sich der Stahlverbrauch im Jahr 1992 verringerte, die Stahleinfuhren aus den fünf ost- und mitteleuropäischen Ländern von 2,2 Millionen Tonnen im Jahr 1991 auf 3,3 Millionen Tonnen im Jahr 1992 (d. h. insgesamt eine Erhöhung um 50 % und für sensible Erzeugnisse um 72 %) und diejenigen aus der GUS von 1,1 Millionen Tonnen auf 1,4 Millionen Tonnen angestiegen sind (d. h. insgesamt eine Erhöhung um 20 % und für sensible Erzeugnisse um 63 %), 2. BEMERKT, daß einer der Gründe für den Preisverfall bei Stahl in der Gemeinschaft in dem Preisniveau dieser Einfuhren zu suchen ist.

Diese Preiseinbusse hat alle Unternehmen der Gemeinschaft sehr geschwächt und einige bedeutende Unternehmen sogar in eine Existenzkrise getrieben. Solange das extrem niedrige Preisniveau dieser Einfuhren nicht durch entsprechende Maßnahmen der Gemeinschaft richtiggestellt wird, werden die Einfuhren aus den mittel- und osteuropäischen Ländern jede Rückkehr zu normalen Preisen in der Gemeinschaft in erheblichem Masse erschweren; 3. UNTERSTREICHT, daß u. a. diese Lage, und insbesondere die von den Vereinigten Staaten von Amerika auferlegten Zwänge oder sogar die Unzugänglichkeit des amerikanischen Marktes, das überschüssige Angebot und das gegebene Preisniveau dazu beitragen, daß sich die Stahlerzeuger dazu gezwungen sehen, Umstellungspläne durchzuführen.

Diese Pläne führen ihrerseits zum Abbau von Produktionskapazitäten und haben äusserst schwerwiegende Folgen in industrieller, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Es ist zu befürchten, daß mehr als 50 000 Arbeitsplätze im Stahlsektor verlorengehen und daß sich die Auswirkungen der Stahlkrise durch die Verringerung der Förder- und Verkokungskapazitäten auch in der Beschäftigungslage der Kohleindustrie niederschlagen werden; 4. HEBT HERVOR, daß der Ministerrat - der sich der ernsten Probleme bewusst ist - Richtlinien für die sofortige Durchführung eines Bündels von Maßnahmen, die sowohl die Stabilisierung des Marktes der Gemeinschaft als auch das "Volet Externe" betreffen, erlassen hat, um die Durchführung des Umstrukturierungsprogramms zu erleichtern.

Eine Präzisierung und Konkretisierung der Maßnahmen ist - unter Konsultation und Einbeziehung aller Beteiligten - umgehend sicherzustellen; 5. SIEHT die vom Ministerrat verabschiedeten Maßnahmen als ersten Schritt in die richtige Richtung AN. Die Stahlunternehmen der Gemeinschaft sind sich insbesondere ihrer sozialen und strukturpolitischen Verantwortung im Umstrukturierungsprozeß bewusst; die Opfer der Stahlindustrie der Gemeinschaft wären jedoch wirkungslos, wenn die Einfuhren aus Drittländern den in der Gemeinschaft erzielten Produktionsrückgang wieder wettmachten; 6. ERSUCHT die Kommission, im Hinblick auf die Durchführung der Entscheidungen des Ministerrats vom 25.

Februar: - eine A-priori und A-posteriori-Überwachung der Einfuhren in die Wege zu leiten, - in regelmässigen Abständen die auf den neuesten Stand gebrachten Einfuhrbasispreise zu veröffentlichen, - ohne Verzögerung mit der ehemaligen Tschechoslowakei, Polen und Ungarn Zollkontingente für sensible EGKS- sowie Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe für die Zeitspanne 1993/1995 auszuhandeln, die diesen Ländern einen schrittweisen Zugang zu dem Markt der Gemeinschaft erlauben und dies im Vergleich zu ihren im Jahr 1991 erzielten Ergebnissen, beginnend mit "1991 + 20 %" für 1993. Wenn es die Entwicklung des Verbrauchs erlaubt, könnte die Zunahme für 1994 "1991 + 25 %" und für 1995 "1991 + 35 %" lauten.

Die Liste der in den Zollkontingenten erfassten Erzeugnisse müsste jedoch dem Ernst der Lage und der Verbrauchsentwicklung der jeweiligen Erzeugnisse angepasst werden, wobei regionale Konzentrationen zu vermeiden sind, - das mit Bulgarien und Rumänien bestehende System der Gemeinschaftskontingente übergangslos in ein System von Zollkontingenten umzuwandeln, wenn die gegenwärtige Regelung nach Inkrafttreten der "Interim-Abkommen" aufgegeben werden muß, - dem Ministerrat für 1994 und 1995 eine Verlängerung der für bestimmte Einfuhren aus den Republiken der GUS bestehenden Gemeinschaftskontingente vorzuschlagen;

7. BESTEHT auf der Dringlichkeit dieser Maßnahmen, da das erste Quartal bereits abgelaufen ist; 8. APPELLIERT in diesem Sinne an die Kommission, die ihr vom EGKS-Vertrag übertragene Verantwortung voll zu übernehmen.

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