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Entschließung des Rates vom 22. Juli 1993 zur Prüfung der Lage im Bereich Telekommunikation und zu den notwendigen künftigen Entwicklungen in diesem Bereich

CELEX
31993Y0806(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1993-07-22
In force since
1993-07-22
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 22. Juli 1993 zur Prüfung der Lage im Bereich Telekommunikation und zu den notwendigen künftigen Entwicklungen in diesem Bereich Amtsblatt Nr. C 213 vom 06/08/1993 S. 0001 - 0003 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 22. Juli 1993 zur Prüfung der Lage im Bereich Telekommunikation und zu den notwendigen künftigen Entwicklungen in diesem Bereich (93/C 213/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Sowohl in der Richtlinie 90/387/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 zur Verwirklichung des Binnenmarktes für Telekommunikationsdienste durch Einführung eines offenen Netzzugangs (Open Network Provision - ONP) (1) als auch in der Richtlinie 90/388/EWG der Kommission vom 28.

Juni 1990 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste (2) wird für 1992 eine Prüfung der Bedingungen gefordert, unter denen der Telekommunikationssektor in der Gemeinschaft arbeitet. Am 21. Oktober 1992 übermittelte die Kommission dem Rat eine Mitteilung über die Lage im Bereich der Telekommunikationsdienste, in der insbesondere die Wettbewerbssituation, die Fortschritte bei der Harmonisierung, die Einschränkungen beim Zugang zu den Telekommunikationsnetzen, die Auswirkungen dieser Einschränkungen auf den Binnenmarkt sowie Maßnahmen zur Beseitigung dieser Beschränkungen behandelt wurden.

Die Kommission ersuchte die Mitgliedstaaten und die interessierten Kreise, ihre Stellungnahme zu der Mitteilung und den darin enthaltenen Vorschlägen abzugeben. Am 15. Juli 1992 übermittelte die Kommission dem Rat ferner eine Mitteilung mit dem Titel "Kostenorientierte Tarifgestaltung und Anpassung der Preisstrukturen", in der die Fortschritte im Hinblick auf Kostenorientierung und Angleichung der Preisstrukturen für die Telekommunikation innerhalb der Gemeinschaft bewertet wurden. Das Europäische Parlament hat am 20. April 1993 seine Stellungnahme zu beiden Mitteilungen abgegeben. In der Entschließung vom 17.

Dezember 1992 (3) wurde die Kommission aufgerufen, in Konsultation mit den betroffenen Kreisen die politischen, wirtschaftlichen, kommerziellen und sozialen Auswirkungen der Optionen zu untersuchen, die in der Mitteilung der Kommission über den künftigen gemeinschaftsweiten Markt für Telekommunikationsdienste aufgezeigt wurden. Der Rat ersuchte die Kommission, auf der Grundlage der Konsultationen ein transparentes Konzept und einen Zeitplan für den künftigen ordnungspolitischen Rahmen für den gemeinschaftlichen Telekommunikationsmarkt festzulegen, damit die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden und die Netzbetreiber die erforderlichen Anpassungen auf einzelstaatlicher Ebene vorbereiten können.

Der Rat setzt einen hochrangigen Ad-hoc-Ausschuß der einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden ein, der die Kommission bei dieser Aufgabe unterstützen soll. In der genannten Entschließung begrüsste der Rat die Absicht der Kommission, ihm vor der nächsten Tagung des Rates (Telekommunikation) Bericht zu erstatten. Die Kommission führte mit allen Kreisen der europäischen Telekommunikationsindustrie umfassende Konsultationen durch und hat insbesondere Stellungnahmen der Benutzer der Telekommunikationsdienste, der Netzbetreiber, der Gerätehersteller, der Diensteanbieter und der Gewerkschaften erhalten.

Auf der Grundlage dieser breitangelegten Konsultationen hat die Kommission dem Rat eine weitere Mitteilung über das Ergebnis der Konsultationen zur Lage im Bereich der Telekommunikationsdienste von 1992 unterbreitet - STELLT FEST, daß die Konsultationen einen allgemeinen Konsens über folgende Punkte ergeben haben: 1. es wird allgemein anerkannt, daß die Liberalisierung des Marktes für Telekommunikationsdienste das unumgängliche Ergebnis der Technologie- und Marktentwicklung ist; 2. während die weiteren erforderlichen Anpassungen der Tarifstrukturen vorgenommen werden, muß nach Auffassung aller Kreise die finanzielle Stabilität des Sektors erhalten bleiben und der Schutz des universellen Dienstes gewährleistet werden;

3. um dem Sektor die notwendige Stabilität zu geben, muß unbedingt ein klarer Zeitplan für die Änderung von Vorschriften unter genauer Festlegung der Etappenziele aufgestellt werden; 4. einer weiteren Liberalisierung muß ein realistisches Konzept zugrunde gelegt werden, wobei der Anpassungsbedarf in Randgebieten mit weniger entwickelten Netzen zu berücksichtigen ist; 5. die derzeitigen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere die Richtlinie 90/388/EWG, müssen rasch und wirksam umgesetzt werden; 6. der Wert einer gut ausgebauten Telekommunikationsinfrastruktur sowie fortgeschrittener und effizienter Telekommunikationsdienste für Benutzer, Industrie und die gesamte europäische Wirtschaft wird allgemein anerkannt;

7. die Öffnung des Telekommunikationsmarktes der Gemeinschaft für Drittstaaten sollte verbunden sein mit einem vergleichbaren Zugang zu den Märkten dieser Länder. ERKENNT folgendes als Schlüsselfaktoren bei der Entwicklung der künftigen Ordnungspolitik im Telekommunikationsbereich der Gemeinschaft AN: 1. die Anwendung von Maßnahmen für den offenen Netzzugang, die die Grundlage für die Definition eines universellen Dienstes bilden und den geeigneten Rahmen für Zusammenschaltungen darstellen, die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Lizenzen und Genehmigungen - auf der Grundlage harmonisierter Anforderungen und mit einer Zwischenlösung anhand eines Verfahrens "aus einer Hand" - sowie die Weiterentwicklung der in der Entschließung des Rates vom 19.

Dezember 1991 (4) festgelegten Satellitenkommunikationspolitik, insbesondere die Verabschiedung der in dem betreffenden Rahmen geplanten Maßnahmen; 2. ein gemeinschaftliches Telekommunikationssystem, das allen Benutzern - einschließlich bestimmter sozialer Gruppen - faire und erschwingliche Zugangs- und Nutzungsgebühren, hohe Dienstqualität und technologische Neuerungen bietet, ist für den einzelnen Verbraucher sowie für die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsindustrie und die kommerziellen Benutzer von Bedeutung; 3. gegebenenfalls die Anwendung der Grundsätze für die Zugangsgebühren durch die nationalen Regulierungsbehörden, unter besonderer Berücksichtigung der Notwendigkeit einer Tarifumstrukturierung und der Bereitstellung von universellen Diensten;

4. die Unabhängigkeit der Telekommunikationsorganisationen bei der Festlegung ihrer Unternehmenspolitik, vorbehaltlich der entsprechenden Regulierung durch einzelstaatliche Behörden, sowie die Notwendigkeit, daß die Telekommunikationsorganisationen dem zunehmenden Wettbewerb auf dem gesamten Markt gewachsen sind; 5. die Notwendigkeit, den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu berücksichtigen und dabei der besonderen Lage in den Randgebieten Rechnung zu tragen; 6. die Auswirkungen der Entwicklung transeuropäischer Netze im Telekommunikationsbereich; 7. die Notwendigkeit, die allgemeine Beschäftigungslage sowohl im Telekommunikationsbereich als auch ausserhalb dieses Bereiches zu berücksichtigen;

8. die Festlegung einer kohärenten Politik in bezug auf die Telekommunikationsinfrastruktur; 9. die Schaffung eines ausgewogenen internationalen Umfelds mit Bedingungen für den Zugang zu Drittlandsmärkten, die mit den in der Gemeinschaft bestehenden Bedingungen vergleichbar sind; 10. die Entwicklung eines klaren und stabilen ordnungspolitischen Rahmens auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips; 11. die Bedeutung von Wettbewerbsregeln in dem neuen ordnungspolitischen Umfeld, wobei die Notwendigkeit der Zusammenarbeit, unter anderem im Bereich transeuropäischer Dienste, und die Lage der Beteiligten auf den europäischen und aussereuropäischen Telekommunikationsmärkten zu berücksichtigen sind;

12. das dauernde Erfordernis eines harmonisierten und offenen Telekommunikationsgerätemarktes und die Notwendigkeit eines vergleichbaren und wirksamen Zugangs zu Drittländern. BETRACHTET als Hauptziele für die Gemeinschaftspolitik im Telekommunikationsbereich auf kurze Sicht: 1. die Annahme von Rechtsetzungsvorschlägen in den Bereichen offener Netzzugang und Satellitenkommunikation sowie die rasche und wirksame Anwendung der bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Telekommunikationsdienste und offenen Netzzugang; 2. die gemeinschaftsweite Anwendung der Grundsätze des offenen Netzzugangs und gegebenenfalls deren Anpassung im Lichte einer weiteren Liberalisierung, und zwar in bezug auf die betroffenen Körperschaften und auf Aspekte wie universeller Dienst, Zusammenschaltung und Zugangsgebühren sowie damit zusammenhängende Aspekte der Lizenzvergabebedingungen;

3. die Entwicklung der künftigen Gemeinschaftspolitik im Bereich des Mobilfunks und der Privatkommunikation, zu der die angekündigte Veröffentlichung eines Grünbuchs über Mobilfunk beitragen wird; 4. die Entwicklung der künftigen Gemeinschaftspolitik im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur und der Kabelfernsehnetze, zu der die angekündigte Veröffentlichung eines Grünbuchs über dieses Gebiet beitragen wird; 5. die Ausarbeitung von Vereinbarungen über geeignete Maßnahmen in bezug auf spezifische Schwierigkeiten, die in den Randgebieten mit weniger entwickelten Netzen auftreten.

Mit diesen Maßnahmen sollten zusätzlich zur einzelstaatlichen Finanzierung gegebenenfalls geeignete gemeinschaftliche Förderkonzepte voll ausgeschöpft werden, um die Entwicklung von Netzen und den universellen Dienst in Randgebieten zu fördern; dabei sind die auf einzelstaatlicher Ebene festgelegten Prioritäten zu berücksichtigen; 6. die Berücksichtigung seitens der Kommission der besonderen Lage kleiner Netze bei der Vorbereitung der Schritte zur Verwirklichung der Ziele dieser Entschließung. BETRACHTET als Hauptziele der Gemeinschaftspolitik im Telekommunikationsbereich auf längere Sicht:

1. die Liberalisierung aller öffentlichen Sprachtelefondienste unter Aufrechterhaltung eines universellen Dienstes; 2. die Sicherstellung eines Gleichgewichts zwischen Liberalisierung und Harmonisierung in einem rasch sich weiterentwickelnden Markt; 3. vor der vollständigen Liberalisierung aller öffentlichen Sprachtelefondienste Prüfung der Frage, welche Fortschritte bei der strukturellen Anpassung, insbesondere bei den Tarifen, in den Ländern mit besonderen Schwierigkeiten gemacht wurden, um die Situation der Randgebiete mit weniger entwickelten Netzen sowie die Situation sehr kleiner Netze zu berücksichtigen; dies schließt, soweit gerechtfertigt, die Festlegung zusätzlicher Übergangsfristen ein;

4. die Ausarbeitung einer künftigen Politik für die Telekommunkationsinfrastruktur auf der Grundlage eines breitangelegten Konsultationsverfahrens im Anschluß an die Veröffentlichung des Grünbuchs über die Infrastruktur. FORDERT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF, den Konsultationsprozeß, insbesondere im Rahmen des hochrangigen Ad-hoc-Ausschusses der nationalen Regulierungsbehörden, der in der Entschließung vom 17. Dezember 1992 genannt worden ist, fortzusetzen, und zwar unter anderem im Hinblick auf einen umfassenden und kohärenten Rahmen für die Telekommunikationspolitik der Gemeinschaft, wobei die in der vorliegenden Entschließung vorgesehenen ordnungspolitischen Änderungen zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten in der Gemeinschaft zu berücksichtigen sind.

ERSUCHT die Mitgliedstaaten dringend, a) die auf Kostenorientierung angelegte schrittweise Tarifumstrukturierung gemeinsam mit der Weiterentwicklung des universellen Dienstes für alle Benutzer zu angemessenen Gebühren voranzubringen; b) die erforderliche finanzielle, organisatorische und unternehmerische Unabhängigkeit der Telekommunikationsorganisationen sicherzustellen, damit diese sich auf das Wettbewerbsumfeld vorbereiten können. BESTÄRKT die Kommission in ihrer Absicht, a) vor dem 1. Januar 1994 ein Grünbuch über Mobilfunk/Privatkommunikation zu veröffentlichen; b) vor dem 1. Januar 1995 ein Grünbuch über die künftige Politik betreffend Telekommunikationsinfrastruktur und Kabelfernsehnetze zu veröffentlichen; c) vor dem 1.

Januar 1996 die erforderlichen Änderungen des ordnungspolitischen Gemeinschaftsrahmens vorzubereiten, damit die Liberalisierung aller öffentlichen Sprachtelefondienste bis zum 1. Januar 1998 abgeschlossen werden kann. Um es Mitgliedstaaten mit weniger entwickelten Netzen, wie Spanien, Irland, Griechenland und Portugal, zu ermöglichen, die erforderlichen Strukturanpassungen vorzunehmen, insbesondere in bezug auf die Tarife, wird diesen Mitgliedstaaten eine zusätzliche Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren gewährt. Der Rat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, mit diesen Mitgliedstaaten eng zusammenzuarbeiten, um diese Anpassungen sobald wie möglich und in der bestmöglichen Weise innerhalb der Frist zu erreichen.

Sehr kleinen Netzen kann, sofern dies gerechtfertigt ist, eine Frist von bis zu zwei Jahren gewährt werden. BEKRÄFTIGT, daß die Voraussetzungen für die Liberalisierung aller öffentlichen Sprachtelefondienste spätestens bis zum 1. Januar 1998 sowie die Festlegung einer gemeinschaftlichen Infrastrukturpolitik Ergebnis einer politischen Vereinbarung auf der Grundlage des im Dezember 1989 erzielten Kompromisses sein müssen, und nimmt die Unterstützung der Kommission für diesen Ansatz zur Kenntnis. FORDERT die Kommission AUF, dem europäischen Parlament und dem Rat über folgendes zu berichten: a) vor Ende 1994 über den Fortschritt bei der Durchführung der in dieser Entschließung genannten Maßnahmen und über die Auswirkungen dieser Maßnahmen; b) wobei vor Ende 1993 erste Überlegungen über einen umfassenden und kohärenten Rahmen für eine Telekommunikationspolitik der Gemeinschaft anzustellen sind.

(1) ABl. Nr. L 192 vom 24. 7. 1990, S. 1. (2) ABl. Nr. L 192 vom 24. 7. 1990, S. 10. (3) ABl. Nr. C 2 vom 6. 1. 1993, S. 5.(4) ABl. Nr. C 8 vom 14. 1. 1992, S. 1.

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