Skip to content
Seqlense EUR-Lex

94/2/EG, EGKS: BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 13. Dezember 1993 über den Abschluß des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden

CELEX
31994D0002
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1993-12-13
In force since
1993-12-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

94/2/EG, EGKS: BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 13. Dezember 1993 über den Abschluß des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden Amtsblatt Nr. L 001 vom 03/01/1994 S. 0571 - 0571 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 11 S. 0038 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 11 S. 0038 BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 13.

Dezember 1993 über den Abschluß des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden (94/2/EGKS, EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 2, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1), in der Erwägung, daß das am 17.

März 1993 in Brüssel unterzeichnete Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden genehmigt werden sollte - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden einschließlich seines Anhangs sowie die der Schlussakte beigefügte gemeinsame Erklärung und Vereinbarte Niederschrift werden im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl genehmigt.

Der Wortlaut der in Absatz 1 genannten Rechtsakte ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Die Genehmigungsurkunde gemäß Artikel 22 des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum wird vom Präsidenten des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft und vom Präsidenten der Kommission im Namen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl hinterlegt. Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 1993. Im Namen des Rates Der Präsident Ph. MAYSTADT Im Namen der Kommission Der Präsident J. DELORS (1) ABl. Nr. C 194 vom 19. 7. 1993, S. 143.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions