Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über bestimmte Finanzierungstätigkeiten im Rahmen des EGKS- Vertrags Amtsblatt Nr. C 008 vom 12/01/1994 S. 0003 - 0003 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL über bestimmte Finanzierungstätigkeiten im Rahmen des EGKS-Vertrags (94/C 8/03) (In der 311. Vollsitzung vom 17. Dezember 1993 einstimmig mit einer Nein-Stimme angenommen) (Text von Bedeutung für den EWR) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEISCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL (EGKS) - - in Kenntnis - des Entwurfs für den EGKS-Funktionshaushaltsplan 1994 (1), - des Dokuments "Zukunft des EGKS-Vertrags - Anleihe- und Darlehenstätigkeit" vom 20.
Oktober 1993 (2), - des Arbeitspapiers der Kommission zur Aktualisierung der Mitteilung an den Rat über die Zukunft des EGKS-Vertrags - Finanzierungstätigkeiten vom 20. Oktober 1993 (3); - unter Berücksichtigung der im Rahmen der Vollsitzungen vom 12. November und 17. Dezember 1993 durchgeführten ersten Prüfung dieser Vorlagen; - in Anbetracht der anläßlich der genannten Vollsitzungen von den Vertretern der Kommission abgegebenen Erklärungen und Stellungnahmen; - unter Verweis auf das am 20. November 1992 einstimmig angenommene Memorandum (4); 1. unterstreicht, daß der komplexe Charakter der finanziellen Perspektiven, die für die Zukunft bestimmend sind, eine tiefergehende Überprüfung erforderlich macht, die kurzfristig zu einer Stellungnahme des Ausschusses über die Globalität des Problems Anlaß geben wird;
2. weist die Kommission trotzdem bereits heute erneut darauf hin, daß sich die Kohle- und Stahlindustrie der EGKS in einer schweren Krise befinden und auch strukturellen Änderungen ausgesetzt sind, die bedeutende Haushaltsmittel für diese beiden Industrien erforderlich machen; 3. hebt hervor, daß die rückläufige Nachfrage nach Stahl in der Europäischen Union eine der Hauptursachen der gegenwärtigen Krise der Stahlindustrie ist, und diese zusätzlich durch Verzögerungen bei der Umstrukturierung sowie Einfuhren zu niedrigen Preisen aus Osteuropa und Ausfuhrbeschränkungen in die USA verschärft wird;
4. bemerkt, daß die dadurch verursachte rückläufige Stahlproduktion in der Europäischen Union zugleich auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Kokskohlen- und Koksabsatz einer Reihe von Anbietern in der EGKS hat. Dieser Nachfragerückgang zu dem noch die derzeit niedrige Nachfrage nach Kesselkohle hinzukommt, trifft den europäischen Kohlebergbau in einer Situation, in der er sich teils bedingt durch einen weitreichenden Druck auf den gesamten Energiemarkt, teils bedingt durch energiepolitische Entscheidungen, ebenfalls in einer schwierigen Umstrukturierungsphase befindet; 5. legt Wert auf Haushaltsvorschläge der Kommission, die beträchtliche und ausreichende Mittel für soziale Maßnahmen für Kohle und Stahl vorsehen; fordert ausserdem eine rasche Festlegung von Sozialmaßnahmen für den Kohlenbergbau, die denen für die Stahlindustrie entsprechen und vergleichbar sind sowie die Bereitstellung allgemeingültiger gemeinschaftlicher sozialer Unterstützungsmaßnahmen, um die Umstrukturierung angemessen zu begleiten;
6. ist sich der schwierigen Haushaltssituation der EGKS im Jahr 1994 bewusst, kann jedoch nicht akzeptieren, daß die Durchführung von Sozialmaßnahmen in Verbindung mit der Umstrukturierung zu einer drastischen Reduktion der industriellen und sozialen Forschungsbeihilfen für Kohle und Stahl führt; erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß er sich für eine Übertragung der zinsvergünstigten Umstellungsdarlehen auf die EIB ausgesprochen hat und daß die Zinsbeihilfen immer noch auf einem sehr hohen Niveau liegen. Er äussert noch einmal den Wunsch, eine höhere als die derzeit vorgesehene Kürzung der bereitgestellten Kreditmittel vorzunehmen; bedauert das Fehlen von Informationen über die gesicherte Integration von EGKS-Forschungstätigkeiten in die allgemeinen Rahmenprogramme der Europäischen Union;
7. fordert die Kommission, die bislang die Bedeutung der Sozialmaßnahmen der EGKS stets anerkannt hat, daher auf, die angekündigten sozialen Maßnahmen nun rasch in Angriff zu nehmen und ihrer sozialen Verantwortung entsprechend dem EGKS-Vertrag für beide Branchen gerecht zu werden, ohne dabei die Forschungsausgaben auf nennenswerte Weise zu kürzen. (1) Dok. SEK(93) 1762 endg. (2) Dok. KOM(93) 512 endg. (3) Dok. SEK(93) 1596 endg. (4) ABl. Nr. C 14 vom 20. 1. 1993, S. 5.