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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 2. Juni 1994 betreffend Herz-Kreislauf-Erkrankungen

CELEX
31994Y0617(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1994-06-02
In force since
1994-06-02
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 2. Juni 1994 betreffend Herz-Kreislauf-Erkrankungen Amtsblatt Nr. C 165 vom 17/06/1994 S. 0003 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 2. Juni 1994 betreffend Herz-Kreislauf-Erkrankungen (94/C 165/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Rat und die im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen haben am 3. Dezember 1990 Schlußfolgerungen betreffend Herz- und Gefässerkrankungen in der Gemeinschaft (1) angenommen. Das Europäische Parlament hat am 19. November 1993 eine Entschließung zur Politik auf dem Gebiet der Volksgesundheit nach Maastricht angenommen.

Die Kommission hat dem Rat am 1. Dezember 1993 unter Berücksichtigung der Änderungen des EG-Vertrags durch den Vertrag über die Europäische Union, unter anderem Artikel 3 Buchstabe o) und Artikel 129, die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zum Gesundheitswesen enthalten, eine Mitteilung über den Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit übermittelt. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind eine der Hauptursachen für frühzeitigen Tod. Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bevölkerung in der Union und auch bedeutende sozioökonomische Folgen für die Mitgliedstaaten.

Diesen Erkrankungen kann durch Einwirkung auf die Risikofaktoren vorgebeugt werden, und zwar hauptsächlich durch Präventivmaßnahmen, insbesondere durch Förderung einer gesunden Ernährungsweise, Ermutigung zu körperlicher Betätigung, Verringerung von Übergewicht, Kontrolle des Blutdrucks, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Bekämpfung des Rauchens sowie durch entsprechende Erziehung und Aufklärung der Bevölkerung. Die weitere Erforschung und Bekämpfung der Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann wesentlich zur Eindämmung dieser Krankheiten beitragen. Die Maßnahmen, die hinsichtlich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen für den Gesundheitsschutz ergriffen werden müssen, haben viele Gemeinsamkeiten mit den Maßnahmen im Rahmen der bereits laufenden oder vorgesehenen Aktionen der Gemeinschaft, insbesondere im Rahmen des Programms "Europa gegen den Krebs"; diese Erkrankungen weisen aber auch spezifische Merkmale auf, die angemessen berücksichtigt werden müssen - ERKENNT AN, daß der Prävention, Erforschung der Ursachen und Bekämpfung der Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Hinblick auf die Förderung der Gesundheit und die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus Priorität zukommt;

STIMMT DARIN ÜBEREIN, daß bei der Entwicklung der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Initiativen der Mitgliedstaaten sowie der Aktionen zur Verhütung von Krankheiten, die die Gemeinschaft im Rahmen ihrer im Vertrag vorgesehenen Zuständigkeit und im Gesamtrahmen des Gesundheitswesens durchführt, die Möglichkeiten für folgende Maßnahmen geprüft und spezifiziert werden müssen: - gemeinschaftliche Aktionen zur Verringerung der durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen bedingten Morbidität und Sterblichkeit, insbesondere Entwicklung bzw. Koordinierung von Maßnahmen gegen Risikofaktoren und zur Verstärkung der Schutzfaktoren sowie Nutzung der Möglichkeiten, die andere Programme der Gemeinschaft - insbesondere im Forschungsbereich - bieten, - Schaffung von Mechanismen für die Zusammenarbeit und die Koordinierung der Politiken und Programme der Mitgliedstaaten, insbesondere Zusammenstellung vergleichbarer Daten und Indikatoren zu den Herz-Kreislauf-Erkrankungen in den Mitgliedstaaten, unter voller Berücksichtigung der auf nationaler und internationaler Ebene verfügbaren Netze und Daten, unter anderem der Verzeichnisse der Weltgesundheitsorganisation unter dem Namen "Monica", - Entwicklung besonderer Programme für die Gesundheitserziehung und -information der Bevölkerung, insbesondere zur Aufklärung der Bevölkerungsgruppen, bei denen das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen besonders groß ist, - Verbesserung der Kenntnisse der im Gesundheitswesen und in damit verbundenen Bereichen tätigen Personen auf dem Gebiet der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zusammenhang mit den bestehenden oder geplanten Aufklärungs- und Ausbildungsprogrammen der Gemeinschaft im Gesundheitswesen und - Fördermaßnahmen entsprechend den vorstehenden Leitlinien unter Berücksichtigung der insbesondere im Rahmen des Programms "Europa gegen den Krebs" gesammelten Erfahrungen;

ERSUCHT die Kommission, - im Gesamtrahmen der Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich des Gesundheitswesens Fördermaßnahmen zur Verhütung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur weiteren Erforschung der entsprechenden Risikofaktoren auf der Grundlage der vorstehenden Leitlinien zu prüfen und - in enger Fühlungnahme mit den Mitgliedstaaten alle zweckdienlichen Initiativen zur Förderung der Koordinierung der Politik und der Programme der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet zu ergreifen. (1) ABl. Nr. C 329 vom 31. 12. 1990, S. 19.

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