Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Juni 1994 zur verstärkten Zusammenarbeit im Archivwesen Amtsblatt Nr. C 235 vom 23/08/1994 S. 0003 - 0003 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 17. Juni 1994 zur verstärkten Zusammenarbeit im Archivwesen (94/C 235/03) Nach Auffassung des Rates stellen die Archive einen beachtlichen Teil des kulturellen Erbes von eurpäischer Bedeutung im Sinne von Artikel 128 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft dar. Die Nutzung der Archive kann zur Erreichung des ebenfalls in Artikel 128 genannten Ziels beitragen, die Kenntnis der Kultur und der Geschichte der europäischen Völker zu verbessern.
Der Rat nimmt mit Interesse Kenntnis von dem Bericht über Archive, den die Kommission übermittelt und eine Sachverständigengruppe im Anschluß an die Entschließung vom 14. November 1991 über das Archivwesen ausgearbeitet hat. Ausgehend von diesem Bericht stellt er einvernehmlich fest, daß eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene im Archivwesen von grosser Bedeutung ist. Der Rat ersucht die Kommission, das Archivwesen in die von ihr zugesagte Mitteilung zum Thema "Kulturerbe der Gemeinschaft" einzubeziehen, und nimmt mit Interesse Kenntnis von folgenden im Bericht in Aussicht genommenen Maßnahmen: - Veranstaltung eines disziplinübergreifenden Forums im Gemeinschaftsrahmen zu Fragen der Verwaltung, der konservierenden Lagerung und der Gewinnung von maschinenlesbaren Daten, wobei die Behörden und die staatlichen Archive sowie die Vertreter der Wirtschaft und der Forschung zur Teilnahme einzuladen wären; - Förderung des Austauschs von Studenten und Archivaren im Zuge der gemeinschaftlichen Bildungs- und Berufsbildungsprogramme oder auf anderem Wege im Benehmen mit den Mitgliedstaaten; - Ausarbeitung sowie Förderung der Veröffentlichung eines Handbuchs in allen Amtssprachen der Gemeinschaft über Verfahren und sonstige Vorschriften, die derzeit in den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen hinsichtlich des Zugangs der Benutzer zu ihren Archiven gelten; - Ausarbeitung sowie Förderung der Veröffentlichung geeigneter technischer Schriften zur Verbreitung von Informationen über auf dem Gebiet der Konservierung und der Restaurierung von archivierten Dokumenten und archiviertem Material durchgeführten Forschungsarbeiten und deren etwaige Ergebnisse; - Förderung der Veröffentlichung von Informationen über den Inhalt der Archive, auch unter Einsatz verschiedenartiger Techniken.
Die Kommission könnte bei der Prüfung dieser Aspekte auf die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und die Erfahrung der nichtstaatlichen Organisationen, wie z. B. des internationalen Archivrates, zurückgreifen.