Schlußfolgerungen des Rates vom 11. Juli 1994 über Betrugsbekämpfung Amtsblatt Nr. C 292 vom 20/10/1994 S. 0001 - 0002 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 11. Juli 1994 über Betrugsbekämpfung (94/C 292/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - unter Hinweis darauf, daß die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 209a EG-Vertrag zur Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten, die gleichen Maßnahmen ergreifen, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten, daß sie unbeschadet der sonstigen Vertragsbestimmungen ihre Tätigkeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft vor Betrügereien koordinieren und zu diesem Zweck mit Unterstützung der Kommission für eine enge, regelmässige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen ihrer Behörden sorgen; eingedenk der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Tagungen von Edinburgh und Kopenhagen) sowie der Schlußfolgerungen des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen) bezueglich der Bekämpfung von Betrügereien; unter Hinweis auf die Verfahren gemäß den Artikeln 169 und 170 sowie gemäß Artikel 171 in der durch den Vertrag über die Europäische Union geänderten Fassung; in Kenntnis des Berichtes des Rechnungshofes für das Haushaltsjahr 1992 und der Sonderberichte des Rechnungshofes für die Haushaltsjahre 1993 und 1994 und eingedenk der Bemerkungen des Rates während des Entlastungsverfahrens, die alle die Bedeutung einer wirksamen Haushaltsführung und -kontrolle auf einzelstaatlicher Ebene wie auch auf Ebene der Kommission hervorhoben; nach Prüfung des Jahresberichts 1993 der Kommission über die Betrugsbekämpfung sowie der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission und ihres Arbeitsprogramms 1994; gestützt auf die Bestimmungen des EG-, EAG- und EGKS-Vertrags über die Bekämpfung von Betrügereien - NIMMT FOLGENDE SCHLUSSFOLGERUNGEN AN:
Der Rat - unterstreicht die Notwendigkeit, die Bekämpfung von Betrügereien, die sowohl auf der Ausgaben- als auch der Einnahmenseite für die finanziellen Interessen der Gemeinschaft eine Gefahr darstellen und das Ansehen der Gemeinschaft beeinträchtigen, mit grösstem Nachdruck fortzusetzen; - unterstreicht, daß die Bekämpfung von Betrügereien eine ständige Aufgabe ist, die sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch seitens der Mitgliedstaaten nachhaltige Anstrengungen erfordert, damit die finanziellen Interessen der Gemeinschaft wirksam geschützt werden; - unterstreicht die Notwendigkeit, die Bekämpfung von Betrügereien und deren Ergebnisse in stärkerem Masse bekanntzumachen, und vertritt hierbei die Ansicht, daß der Jahresbericht der Kommission ein wertvolles Instrument zur Bewertung der von der Kommission und den Mitgliedstaaten unternommenen Bemühungen darstellt; - begrüsst den Umstand, daß die Kommission ihre Betrugsbekämpfungsstrategie und ihr Arbeitsprogramm 1994 vorgelegt und damit den Schlußfolgerungen des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen) vom 7.
Juni 1993 sowie den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen (Juni 1993) entsprochen hat; er billigt die einzelnen Punkte des Programms, hebt aber hervor, daß genaue und kontrollierbare Ziele sowie Fristen festgelegt werden müssen, damit die erzielten Fortschritte besser bewertet werden können; er nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission bis zum 31. Juli 1994 ihr Arbeitsprogramm 1994 entsprechend vervollständigen will; - vertritt die Ansicht, daß die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft so einfach und klar gestaltet werden müssen, daß ihre Einhaltung kontrolliert werden kann, die Gefahr von Betrügereien soweit wie möglich eingeschränkt wird und die Mitgliedstaaten Betrugsfälle und Unregelmässigkeiten regelmässig melden; - misst in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung den derzeitigen Arbeiten zu, die den regelmässigen Fluß und die Qualität der Informationen in allen Bereichen der Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen der Eigenmittel und der Strukturfonds, verbessern sollen; er betont, daß er es als sehr wichtig erachtet, daß zum einen die Verordnung über die Kommunikation im Bereich der Strukturfonds so bald wie möglich angenommen und umgesetzt und zum anderen dieses System auf sämtliche aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Ausgaben ausgedehnt wird; - unterstützt die Kommission in ihrem Bestreben, die Partnerschaft - insbesondere durch die Schaffung entsprechender Verfahren, mit denen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten die Fragen der finanziellen Verantwortlichkeit geregelt werden - und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission auszubauen, um einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft sicherzustellen; - begrüsst die Einsetzung eines Beratenden Ausschusses, der das geeignete Fachgremium zur Gestaltung einer regelmässigen engen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und der Kommission zwecks Koordinierung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten darstellt; er ist der Auffassung, daß dieses Gremium künftig auch bei der Erörterung und Bewertung der Jahresberichte mitwirken muß; es muß nach seiner Ansicht vor allem aktiv an der Erstellung des Arbeitsprogramms der Kommission, d. h. noch bevor die Ratsgremien damit befasst werden, beteiligt werden; - unterstreicht die Notwendigkeit, in allen Bereichen des Gemeinschaftshaushalts - auf der Seite der Ausgaben wie auch der Einnahmen - die Maßnahmen fortzuführen, mit denen in allen Mitgliedstaaten wirksamere und gleichwertige Kontrollen sichergestellt werden sollen; er stellt fest, daß die Vorschläge der Kommission zur Einführung allgemeiner Grundsätze für die Kontrolle und verwaltungsrechtliche Sanktionen zur Zeit in den Ratsgremien geprüft werden; er ersucht die Kommission, nach diesen allgemeinen Grundsätzen eine Erhöhung der Effizienz der Kontrollmechanismen und der Regelungen für verwaltungsrechtliche Sanktionen in den verschiedenen Finanzierungsbereichen der Gemeinschaft ins Auge zu fassen; - ersucht die Kommission, bis spätestens Ende 1995 den Stand der Anwendung des Artikels 209a des EG-Vertrags durch die Mitgliedstaaten darzulegen; - unterstreicht die Notwendigkeit eines wirksamen Informationsaustauschs, bei dem alle verfügbaren Datenbanken genutzt werden, und begrüsst die Bemühungen, die die Kommission auf diesem Gebiet unternommen hat; er vertritt ferner die Ansicht, daß die spezifischen und gezielten Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung und zur Information der Beamten der Kommission und der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung ein wirksames Mittel sind, das noch stärker genutzt werden sollte; - begrüsst die Umstrukturierung der Dienststelle für die Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrügereien (UCLAF) und ermutigt die Kommission, ihre operationellen und koordinierenden Tätigkeiten insbesondere in den stark gefährdeten Bereichen zu verstärken; er erinnert daran, wie wichtig es ist, in verstärktem Masse Risikoanalysen - auf der Grundlage gemeinsamer Auswahlkriterien hinsichtlich der Kontrollmethoden - und Systemprüfungen durchzuführen, insbesondere in dem Bemühen um einen optimalen Einsatz der finanziellen Mittel und der Arbeitskräfte; er fordert erneut, die Anwendung dieser Methoden auf die internationalen Gesellschaften und Transaktionen sowie auf die sektorübergreifenden Maßnahmen auszuweiten; - stellt fest, daß in Anbetracht des seit dem 1.
Januar 1993 bestehenden Binnenmarktes die Kontrolle multinationaler Unternehmen und von Unternehmen, die grenzueberschreitende Geschäfte tätigen, sowie die Kontrolle von Geschäften, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, bei der Betrugsbekämpfung von besonderer Bedeutung ist; er ersucht die Kommission, in verstärktem Masse ihre operationelle Funktion und ihre Aufgabe einer Koordinierung der Erhebungen der Mitgliedstaaten wahrzunehmen und erforderlichenfalls entsprechende Vorschläge zu unterbreiten; - ersucht die Kommission, ihre Maßnahmen zu verstärken und vor allem die Mitgliedstaaten bei der Wiedereinziehung der fraglichen Beträge bei Betrugsfällen zu unterstützen; - unterstreicht, wie wichtig es ist, daß die Kommission als Katalysator sicherstellt, daß die Mitgliedstaaten alle Fälle von Betrügereien und Unregelmässigkeiten unverzueglich melden; er ersucht die Kommission, regelmässig Beratungen über die Meldungen der Mitgliedstaaten in den einzelnen Wirtschaftsbereichen anhand einer von ihr erstellten Analyse dieser Meldungen durchzuführen; - ersucht die einzelstaatlichen Verwaltungen, die Anträge der Kommission unverzueglich zu beantworten, und wünscht, daß die Kontrollbesuche von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden; - stellt fest, daß die Betrugsfälle, zu denen es bei der Ausfuhr nach Drittländern oder der Einfuhr aus diesen Ländern kommt, sich wegen der Höhe der Beträge oder einer Verzerrung der Märkte gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten; er ersucht die Kommission, die verschiedenen einschlägigen Rechtsgrundlagen erneut zu prüfen, um sich zu vergewissern, daß sie wirksame Kontrollen, Verfahren und Möglichkeiten der Zusammenarbeit vorsehen, die einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ermöglichen; - ersucht die Kommission, in ihr Arbeitsprogramm die Überprüfung der in den Jahres- und Sonderberichten des Rechnungshofes angeführten Fälle von festgestellten oder vermuteten Betrügereien oder Unregelmässigkeiten aufzunehmen; - fordert die Kommission nachdrücklich auf, in den nächsten Jahresbericht ein ausführliches Verzeichnis der 1994 überarbeiteten Rechtsvorschriften sowie ein Überarbeitungsprogramm für 1995 aufzunehmen; - ersucht die Kommission, ihr Arbeitsprogramm für 1995 im kommenden Januar vorzulegen.