Entschließung des Rates vom 10. Oktober 1994 über die freie Entfaltung der Dynamik und der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich Handwerk und Kleinstunternehmen, in einer Wettbewerbswirtschaft Amtsblatt Nr. C 294 vom 22/10/1994 S. 0006 - 0008 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 10. Oktober 1994 über die freie Entfaltung der Dynamik und der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich Handwerk und Kleinstunternehmen, in einer Wettbewerbswirtschaft (94/C 294/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluß 93/379/EWG des Rates vom 14.
Juni 1993 über ein mehrjähriges Aktionsprogramm der Gemeinschaft zum Ausbau der Schwerpunktbereiche und zur Sicherung der Kontinuität und Konsolidierung der Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (1), gestützt auf die Entschließung des Rates vom 22. November 1993 über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen sowie des Handwerks, und die Förderung der Beschäftigung (2), gestützt auf den Aktionsplan, der auf der Tagung des Europäischen Rates am 11. und 12. Dezember 1993 in Brüssel auf der Grundlage des Weißbuchs der Kommission für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung angenommen wurde, nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission über ein integriertes Programm für die kleinen und mittleren Unternehmen und das Handwerk, in der Überzeugung, daß die Prüfung des Integrierten Programms der Gemeinschaft für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und das Handwerk nach Verabschiedung der Schlußfolgerungen des Rates vom 22.
Juni 1994 fortgesetzt und abgeschlossen werden muß, damit daraus vor Ende des Jahres 1994 die geeigneten praktischen Schlüsse gezogen werden können, eingedenk der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Korfu am 24. und 25. Juni 1994, unter Betonung der Notwendigkeit, im Interesse der KMU weiterhin für die genaue Einhaltung der Wettbewerbsregeln und die Kontrolle der staatlichen Beihilfen zu sorgen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europäischen Handwerkskonferenz in Berlin am 26. und 27. September 1994, in der Erkenntnis, - daß die Entwicklung der KMU von grosser Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, für die Regionalentwicklung und für den wirtschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union ist, - daß die KMU, einschließlich der verschiedenen Dienstleistungssparten, einen wichtigen Beitrag zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten, - daß die Stärken der KMU vor allem in ihrer Flexibilität und ihrer Fähigkeit zur Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen liegen, - daß diese Anpassungsfähigkeit und Flexibilität sowohl an interne Hürden (insbesondere finanzieller und betriebswirtschaftlicher Art) als auch an externe Hürden (insbesondere rechtlicher und administrativer Art) stossen, - daß insofern für die KMU ein einfacher, in sich schlüssiger und kohärenter gesetzlicher Rahmen einen wesentlichen Vorteil bietet, in der Überzeugung, daß die Initiativen zur lokalen Entwicklung ein erhebliches Potential zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges der Europäischen Union und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bieten, in dem Bewusstsein, daß die Maßnahmen zur Schaffung eines der Entwicklung der Unternehmen förderlichen ordnungspolitischen und verwaltungsrechtlichen Umfelds sowie eines wirksamen und transparenten Unterstützungsinstrumentariums nach dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 3b des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im wesentlichen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen - I UNTERSTREICHT, daß vorrangiges Anliegen der im mehrjährigen Programm angesprochenen Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft die Verbesserung des ordnungspolitischen und verwaltungsrechtlichen Umfelds für die Unternehmen, die Vertiefung und Verbesserung der gemeinschaftlichen Informationsarbeit für die Unternehmen, die Förderung der Zusammenarbeit und der Partnerschaft zwischen den KMU sowie die Gewährleistung der Fortentwicklung und der Koordinierung der Instrumente der Gemeinschaft sind;
IST DESHALB DER ÜBERZEUGUNG, daß die Politik der Gemeinschaft zugunsten der KMU durch eine neue und erweiterte Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und durch eine wirksame und regelmässige Anhörung der mit der Entwicklung der KMU und des Handwerks befassten Stellen sowie der auf europäischer Ebene insbesondere die KMU repräsentierenden Verbände und Organisationen der Wirtschaft verwirklicht bzw. effizienter gestaltet werden sollte; UNTERSTREICHT, daß für Kohärenz zwischen innerstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gesorgt werden muß; II WEIST DARAUF HIN, daß sich aufgrund der institutionellen, gesetzgeberischen oder vertragsrechtlichen Besonderheiten jedes Mitgliedstaats die Tätigkeit der Gemeinschaft darauf konzentrieren muß, Ziele festzulegen; es bleibt dann den Mitgliedstaaten überlassen, innerhalb eines gemeinsam festgelegten allgemeinen Rahmens die für ihre jeweilige Lage am besten geeigneten Mittel zu wählen;
HÄLT ES FÜR ERFORDERLICH, daß zugunsten der KMU mehr für die Verbesserung und Vereinfachung des ordnungspolitischen und verwaltungsrechtlichen Umfelds getan wird, und befürwortet daher eine Konsultation zwischen den Mitgliedstaaten, die auf einem ständigen Erfahrungsaustausch mit Unterstützung der Kommission beruht und im Rahmen eines Ausschusses insbesondere aus Vertretern der Mitgliedstaaten durchgeführt wird; BEGRÜSST nachdrücklich, daß die Kommission sich gleichzeitig weiter um die Vereinfachung des bestehenden Gemeinschaftsrechts bemüht und daß sie die Einsetzung einer Gruppe von unabhängigen Sachverständigen beabsichtigt, die die Auswirkungen der derzeitigen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf die Erleichterung von die Unternehmen belastenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften überprüfen soll;
HÄLT ES zudem FÜR ERFORDERLICH, in die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der Förderung der KMU, einschließlich des Handwerks und der Kleinstunternehmen in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft, und eine konzertierte Aktion zur Belebung der Nachfrage nach Dienstleistungen für die Unternehmen einzubeziehen; IST DER AUFFASSUNG, daß die drei Schlüsselphasen des Unternehmenslebens - d. h. Gründung, Erweiterung und Übertragung - in den Mittelpunkt gestellt werden sollten; IST DER AUFFASSUNG, daß bei den Maßnahmen besonders den Schwierigkeiten des Handwerks und der Kleinstunternehmen - in Anbetracht ihres bedeutenden Beitrags zur Schaffung von Arbeitsplätzen - Rechnung getragen werden sollte;
III ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, in Konsultation untereinander die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft auch auf ihre spezifische Mehrbelastung für die KMU zu durchleuchten durch - besondere Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften, die Unternehmensgründungen, -erweiterungen und -übertragungen entgegenstehen, - Untersuchung der Problematik übermässiger Zusatzlasten aufgrund unterschiedlicher Ansätze in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, - Bestandsaufnahme der Lage bei verschiedenen Belastungen, die insbesondere grenzueberschreitend tätige KMU betreffen, - Prüfung der Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der KMU (z.
B. Zusammenarbeit in Netzen für gemeinsamen Einkauf und Verkauf) im Rahmen des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft, - Prüfung der Möglichkeit, einzelstaatliche Kontaktstellen zu schaffen, um den Unternehmen insbesondere den KMU, zu helfen, etwaige Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handel zu überwinden; ERSUCHT zu diesem Zweck die Kommission, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen aus zuständigen Vertretern jedes Mitgliedstaats bestehenden Ausschuß zur Verbesserung und Vereinfachung des Umfelds für die Unternehmen, insbesondere die KMU, einzusetzen, der eine Anhörung über die Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchführen soll, die die Gründung, Erweiterung und Übertragung von Unternehmen behindern (z.
B. KMU-bezogen in folgenden Bereichen: Finanzinstrumente, Kapitalmärkte, verstärkte Haftung der Unternehmen, internationale Ausrichtung der Tätigkeiten, Berichtspflichten zu statistischen Zwecken). Neben den Vertretern der zuständigen Behörden sollten auch Vertreter der insbesondere die KMU auf europäischer Ebene repräsentierenden Verbände und Organisationen hinzugezogen werden; ERSUCHT die Kommission, über eine Reihe von Foren einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Ziele, Struktur und Effizienz nationaler Maßnahmen auf allen Ebenen, insbesondere im Bereich der Gründung, Erweiterung und Übertragung von Unternehmen, einschließlich der Mittel und Wege zur Förderung einer konzertierten Aktion zur Belebung der Nachfrage nach Dienstleistungen, durchzuführen;
BEKUNDET lebhaftes Interesse an den Beiträgen der Gemeinschaft, die in dem Integrierten Programm für die KMU und das Handwerk angekündigt sind, und ersucht die Kommission, Maßnahmen für deren Umsetzung vorzuschlagen, die der Rat nach den für jede Maßnahme geeigneten Verfahren prüfen wird; ERSUCHT die Kommission, die Ergebnisse der zweiten Konferenz über das Handwerk und die kleinen Unternehmen zu analysieren und dem Rat vor Ende des Jahres 1995 darüber Bericht zu erstatten, welche Maßnahmen sie aufgrund dieser Ergebnisse plant und welche Initiativen auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu empfehlen wären.
Die Kommission sollte dem Rat zu gegebener Zeit, spätestens aber Ende 1996, auf der Grundlage dieser Entschließung einen Bericht über die Ergebnisse der Konsultation und des Erfahrungsaustauschs sowie über die konzertierte Aktion zur Belebung der Nachfrage nach Dienstleistungen für die Unternehmen vorlegen; IV ERSUCHT ferner die Kommission, entsprechend ihrer im Integrierten Programm bekundeten Absicht - zu gewährleisten, daß die KMU einen besseren Zugang zu den spezifischen Forschungsprogrammen des Vierten Rahmenprogramms erhalten, - zu gewährleisten, daß insbesondere die spezifischen Programme zur Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse sowie zur Förderung des Technologietransfers und des Innovationsgeschehens den Erfordernissen der KMU angepasst werden, - den Zugang der KMU zu Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch vereinfachte Verfahren zu erleichtern, - zu gewährleisten, daß Barrieren im grenzueberschreitenden Zahlungsverkehr abgebaut werden, - für einen besseren Zugang der KMU zu den Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf europäischer Ebene zu sorgen;
NIMMT die Absicht der Kommission ZUR KENNTNIS, eine ausführliche Bestandsaufnahme der verschiedenen Gemeinschaftsaktionen zur Förderung der Initiativen für die lokale Entwicklung und der beschäftigungswirksamen lokalen Initiativen zu erstellen, wobei die Aktionen zugunsten von Handwerksbetrieben und Kleinstunternehmen im Vordergrund stehen. Zusammen mit dieser Bestandsaufnahme wird sie die Vorschläge vorlegen, die sie zur Erhöhung der Kohärenz und Wirksamkeit dieser Aktionen für notwendig erachtet; FORDERT die Kommission AUF, bei der Ausarbeitung neuer Vorschläge für Rechtsvorschriften in geeigneten Fällen eine eingehende Anhörung und eine Kosten/Nutzen-Analyse durchzuführen.
(1) ABl. Nr. L 161 vom 2. 7. 1993, S. 68. (2) ABl. Nr. C 326 vom 3. 12. 1993, S. 1.